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Versicherungslexikon

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Begriffe rund um Gewerbeversicherungen einfach erklärt

Zu viel Fachchinesisch? Wir haben für Sie wichtige, aber komplexe und missverständliche Begriffe zu gewerblichen Versicherungen einfach und prägnant erklärt. Von A bis Z sortiert finden Sie alle unsere Lexikon-Definitionen in der folgenden Übersicht:

a
  • Allmählichkeitsschäden treten nicht sofort nach einem Schaden auslösenden Ereignis auf, sondern entstehen erst nach und nach – sprich allmählich. Diese Schäden können versichert werden.

  • Arbeitsmaschinen sind Maschinen, die Energie benötigen, um eine Arbeit zu verrichten und keine Personen oder Güter befördern.

  • Auslandsschäden sind Schäden, die durch den Betrieb beziehungsweise die versicherte betriebliche Tätigkeit verursacht werden. Voraussetzung ist, dass sie sich außerhalb Deutschlands ereignen.

  • Die automatische Leistungsverbesserung ist eine individuelle Regelung im Vertrag, die besagt, dass sämtliche prämienneutralen Besserstellungen automatisch gelten, sobald der Versicherer sie auf den Markt bringt.

b
  • Be- und Entladeschäden entstehen an fremden Sachen während des Be- und Entladevorgangs. Sie müssen explizit in der Betriebshaftpflicht eingeschlossen werden, damit die Versicherung greift.

  • Die Berufshaftpflicht kommt für Personen- und Sachschäden sowie auch für reine Vermögensschäden auf, die aus der unternehmerischen Tätigkeit von Selbstständigen entstehen können.

  • Diese Versicherung erstattet Gewinneinbußen und fortlaufende Kosten, die bei einer Betriebsunterbrechung anfallen, und kann mit einer Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.

  • Die Bruttojahreslohnsumme eines Unternehmens ist die Summe der Gehälter aller Betriebsangehörigen eines Jahres, inklusive Sozialleistungen und Lohnsteuer.

d
e
  • Unter einem Eigenschaden versteht man einen Schaden, der dem Versicherungsnehmer selbst entstanden ist.

  • Eingebrachte Sachen sind Gegenstände, die von Gästen während des Aufenthalts in den Betriebsräumen eines Unternehmens verwahrt werden. Es gelten hier bestimmte Haftungsbedingungen für den Betrieb.

  • Als Elementarschäden gelten im Allgemeinen Schäden, die durch Feuer, Wasser, Erde oder Luft verursacht werden. Im Versicherungswesen sind damit nur bestimmte Schäden gemeint und versicherbar.

f
  • Wenn ein Versicherer eine Schadensmeldung erhält, überprüft er, ob der Versicherte fahrlässig gehandelt hat. Je nach Schwere ist der Versicherer zur Kürzung der Schadensersatzleistung berechtigt.

  • Selbstständige, die wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch tätig sind, gehören den freien Berufen an – dazu zählen Ärzte, Notare, Lotsen und viele weitere.

g
  • siehe Haftung

  • Glasschäden entstehen am Glasmobiliar einer Firma, an Fenstern von gemieteten Gebäuden oder auch an Fahrzeugen. Es gibt mehrere Versicherungslösungen, die Glasschäden abzudecken.

h
  • Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, für Verletzungen und den Tod Dritter sowie Schäden an fremdem Eigentum aufzukommen. Der Verursacher haftet unbegrenzt mit seinem Vermögen.

  • Als höhere Gewalt werden generell unvorhersehbare Ereignisse definiert, die zu einem Schadensfall führen wie Stürme, Erdbeben oder Kriege. Doch nur bestimmte Gefahren lassen sich versichern.

i
  • Die Inhaltsversicherung ersetzt entstandene Sachschäden, die durch bestimmte Elementarschäden wie Feuer oder Sturm an der Büro- und Geschäftsausstattung eines Selbstständigen entstanden sind.

  • Internetschäden entstehen beim Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung von Daten über das Internet. Diese können Selbstständige in der Berufshaftpflicht mitversichern.

  • Inventarschäden sind Schäden an den technischen oder kaufmännischen Einrichtungen sowie den Warenvorräten eines Unternehmens. Mit einer Inhaltsversicherung können diese abgedeckt werden.

J
  • In der Jahresmeldung gibt der Versicherungsnehmer eventuelle neue Risiken an. Meist verlangt der Versicherer die Meldung kurz vor Vertragsverlängerung und passt mitunter den Beitrag an.

  • Der Jahresnettoumsatz entspricht den gesamten Unternehmenseinnahmen des vergangenen vollen Geschäftsjahrs, ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer und anderer Umsatzminderungen.

k
m
  • Die maximale Deckung ist der Betrag, den der Versicherer im Falle des größten anzunehmenden Schadens maximal abdeckt. Für die Berechnung existieren spezielle Regelungen.

  • Eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme steht dem Versicherungsnehmer grundsätzlich pro Schadensfall zur Verfügung, aber nicht unbegrenzt oft. Die Maximierung bestimmt, wie viel der Versicherer innerhalb eines Versicherungsjahres maximal leistet.

  • Mietsachschäden sind Schäden an Gegenständen, die gemietet, gepachtet oder geliehen sind. Ist der Mieter für den Schaden verantwortlich, muss er für diesen ersetzen.

  • Als Mitarbeiter gelten in der Versicherungsbranche alle Angehörigen eines Unternehmens. Sie sind über die Betriebshaftpflicht mitversichert. Doch gelten für freie Mitarbeiter Ausnahmen.

n
  • Nachbesserungsbegleitschäden sind Schäden, die im Zusammenhang oder in Begleitung mit Nachbesserungsarbeiten entstehen. Weitreichende Betriebshaftpflichtversicherungen bieten hier Schutz.

  • Bei einer Neuwertversicherung entspricht die Versicherungssumme dem aktuellen Neuwert der versicherten Sache zur Zeit des Vertragsabschlusses. Dies birgt bei bestimmten Versicherungen die Gefahr der Unterversicherung.

o
  • Im Versicherungswesen werden Sorgfaltspflichten des Versicherungsnehmers als Obliegenheiten bezeichnet. Es handelt sich hierbei um spezielle Verhaltensvorschriften, die im Versicherungsvertrag definiert sind.

p
  • Der passive Rechtsschutz ist eine wesentliche Leistung der Haftpflichtversicherung. Dieser umfasst die Kosten für Anwälte, Gutachter und Prozesskosten, um unberechtigte oder überzogene Ansprüche abzuwehren.

  • Ein Personenschaden liegt vor, wenn eine Person gesundheitlich geschädigt, verletzt oder getötet wird. Selbstständige können Personenschäden an Dritten über eine Betriebshaftpflicht absichern.

  • Die Police beurkundet den Abschluss einer Versicherung und dient als Beleg für den vereinbarten Versicherungsschutz. Sie ist deshalb das relevanteste Dokument unter den Versicherungsunterlagen.

  • Der Prämienfaktor ist ein Wert zur Multiplikation, der zum Beispiel in der Gebäudeversicherung und Maschinenbruchversicherung dazu verwendet wird, um den Versicherungsbeitrag zu berechnen und jährlich anzupassen.

  • Hersteller müssen für Schäden haften, die durch ihre Produkte entstehen. In der Regel greift die Betriebshaftpflicht. Für manche ist jedoch eine erweiterte Produkthaftpflicht ratsamer.

r
  • Unter Regress versteht man eine Rückforderung von geleisteten Schadensersatzzahlungen. Ein Versicherer kann eine dritte Person in Regress nehmen, die mindestens eine Teilschuld trägt.

  • Bei jeder Gewerbeversicherung gibt es Grenzen im Versicherungsschutz. Risikoausschlüsse sind jene Fälle, für die die Versicherung nicht aufkommt. Diese sind im Versicherungsschein vermerkt.

s
  • Ein Sachschaden liegt vor, wenn das Eigentum einer Person beschädigt oder zerstört wird. Eine Betriebshaftpflicht deckt Sachschäden an Dritten ab, die ein versicherter Selbstständiger verursacht.

  • Schadensersatz bezeichnet jene finanziellen Aufwendungen, die notwendig sind, um einen Schaden auszugleichen beziehungsweise den Zustand vor dem Schaden wiederherzustellen.

  • Als Schadenregulierung wird der Prozess verstanden, der vom Versicherer eingeleitet wird, sobald eine Schadensmeldung eingeht. Dazu gehört unter anderem die Prüfung des Verschuldens.

  • Ein Schlüsselschaden entsteht, wenn eine Person einen fremden Schlüssel verliert. Unternehmer können sich über eine Betriebshaftpflicht für den Fall von Schlüsselschäden versichern.

  • Das Schmerzensgeld ist eine Entschädigung in monetärer Form für immaterielle Schäden wie für psychische Schäden. Im Schadensfall greift hier die Betriebshaftpflichtversicherung.

  • Die Selbstbeteiligung ist die mit dem Versicherer vereinbarte Grenze, bis zu welcher der Versicherungsnehmer für einen Schaden selbst aufkommen muss.

  • Der Summenfaktor ist ein Wert zur Multiplikation, der in der Maschinenbruchversicherung herangezogen wird, um die Versicherungssumme zu berechnen und jährlich anzupassen.

t
  • Ein Tätigkeitsschaden liegt vor, wenn ein Schaden an einer fremden Sache durch eine gewerbliche Tätigkeit entsteht. Das beschädigte Objekt ist entweder die bearbeitete Sache oder steht dazu in unmittelbarer Beziehung. Versicherungsschutz besteht meist nur unter bestimmten Bedingungen.

  • Bei der Titulardeckung handelt es sich um eine Berufshaftpflicht für den Rechtsanwalt. Sie zählt zu den verpflichtenden Versicherungen für einen Rechtsanwalt - auch wenn er sich in einem Anstellungsverhältnis befindet. Die Titulardeckung benötigen die Rechtsanwälte also auch dann, wenn eine Absicherung über die Kanzlei umgesetzt ist, denn sie ist die Voraussetzung für die Zulassung und das Führen des anwaltlichen Titels.

u
  • Umweltschäden sind direkte oder indirekte Schäden für die Umwelt, die zum Beispiel durch Betriebsunfälle verursacht werden. Unternehmer müssen im Schadensfall haften, können sich jedoch versichern.

  • Unterversicherung besteht, wenn der Wert der versicherten Sachen höher ist als die Versicherungssumme. Im Schadensfall trägt die Inhaltsversicherung dann die Kosten nur teilweise.

v
  • Ein Vermögensschaden entsteht, wenn eine Person für einen geldwerten Nachteil eines Dritten verantwortlich ist. Unterschieden wird zwischen einem unechten und echten Vermögensschaden.

  • Die Vermögensschadenhaftpflicht trägt rein finanzielle Schäden, die aus der gewerblichen Tätigkeit entstehen. Sie deckt zum Beispiel die Risiken von Selbstständigen, die fremde Vermögensinteressen wahrnehmen.

  • Ein Versicherungsantrag ist eine einseitige Willenserklärung, die vom Versicherungsnehmer ausgeht. Darin gibt er seine Wünsche zur Versicherungslaufzeit und -leistung an.

  • Versicherungsbedingungen sind Regelungen, die den Versicherungsverträgen zugrunde liegen. Man unterscheidet allgemeine & besondere Versicherungsbedingungen.

  • Die Versicherungslaufzeit ist der Zeitraum, für den der Versicherungsschutz gilt und vertraglich zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer vereinbart ist. Er ist im Versicherungsschein vermerkt.

  • Der Versicherungsnehmer ist eine juristische oder natürliche Person, für die der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde und für die sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gelten.

  • Die Versicherungsprämie ist der vertraglich festgesetzte Betrag, den der Versicherungsnehmer für die Versicherung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich an den Versicherer zahlen muss.

  • siehe Police

  • In Deutschland muss jeder Versicherungsnehmer eine Steuer an den Staat bezahlen. Der Steuersatz variiert je nach Versicherungskonzept und bezieht sich auf den Nettobeitrag.

  • Der Verursacher eines Schadens an einem Dritten haftet per Gesetz zumeist unbegrenzt. Versicherer legen jedoch in Form einer Versicherungssumme eine bestimmte Obergrenze fest.

  • Der Versicherungstarif bezeichnet den Preis einer Gewerbeversicherung und darüber hinaus das komplette Leistungsspektrum der Versicherung inklusive aller Ein- und Ausschlüsse.

  • siehe Police

  • Wenn ein Versicherer eine Schadensmeldung erhält, überprüft dieser, ob der Versicherungsnehmer vorsätzlich gehandelt hat. Ist dies der Fall, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit.

  • Eine Vorsorgeversicherung dient als Erweiterung des Deckungsumfangs in der Betriebshaftpflicht- und der Inhaltsversicherung. Sie erfüllt hier jedoch unterschiedliche Zwecke.

  • Die Anzeigepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und bedeutet: Bevor ein Versicherungsvertrag geschlossen wird, muss der Antragsteller dem Versicherer alle relevanten Gefahrenumstände mitteilen.

w
  • Die Werkverkehrsversicherung übernimmt Schäden, die sich an den Waren eines Unternehmens während eines Transports ereignen, der mit eigenen Verkehrsmitteln und eigenen Fahrern durchgeführt wird.

  • Als Wiederbeschaffungswert einer Sache werden die Kosten bezeichnet, die für die Wiederbeschaffung der beschädigten Sache aufzuwenden sind.

  • Geschäftsunterlagen sind unter anderem Akten, Datenträger oder Briefe eines Unternehmens. Sie müssen mitunter gesondert versichert werden, da die Geschäftsinhaltsversicherung diese nicht als Betriebseinrichtung klassifiziert und abdeckt.

z
  • Versicherungsbeiträge lassen sich in unterschiedlichen Intervallen bezahlen. Die jährliche Vorauszahlung ist immer die günstigste. Bei kürzeren Intervallen kommen in der Regel Aufschläge hinzu.

  • Bei der Zeitwertversicherung wird der Wert des beschädigten Gegenstandes ersetzt, der zum Zeitpunkt des Schadens bestimmt wird.

  • Diese Aufwendungen fallen an, wenn zum Beispiel durch einen Feuerschaden Lagerflächen eines Unternehmens nicht mehr nutzbar sind. Sie sind nicht automatisch in allen Inhaltsversicherungen eingeschlossen.