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Seit unserer Gründung im Jahr 2012 in München ist Finanzchef24 die unabhängige Plattform für maßgeschneiderte Versicherungen für Existenzgründer, Unternehmer und Selbstständige. Mit über 50.000 zufriedenen Kunden und mehr als 40 renommierten Versicherungspartnern bieten wir umfassenden Schutz über 1.500 Tätigkeiten in rund 20 Branchen. Unser Ziel: Ihnen durch individuelle Beratung und innovative digitale Lösungen Sicherheit im unternehmerischen Alltag zu geben.
Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Unternehmen und Freiberufler vor finanziellen Verlusten, die Dritten durch berufliche Fehler entstehen. Sie greift bei sogenannten echten Vermögensschäden, die nicht aus Personen- oder Sachschäden resultieren.
Wer benötigt eine Vermögensschadenhaftpflicht? Diese Versicherung ist essenziell für Berufsgruppen, die beratend tätig sind oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen, wie beispielsweise:
Für einige dieser Berufe ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Die Vorteile
Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht ab?
Nicht versichert sind Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden.
Die Kosten
Die Prämienhöhe hängt von Faktoren wie Berufsgruppe, Tätigkeitsumfang und gewünschter Deckungssumme ab. Ein Vergleich auf Finanzchef24 hilft Ihnen, den passenden Tarif zu finden.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn durch Ihre berufliche Tätigkeit ein Kunde finanziell geschädigt wird. Deswegen ist diese Versicherung entscheidend für Selbstständige und Unternehmer, die beraten oder verwalten. Ob durch eine unbedachte Beratung oder eine versäumte Frist, diese Versicherung ist Ihr Schild gegen existenzbedrohende Schadensersatzforderungen.
Echte Vermögensschäden: Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert Ihr Unternehmen gegen berechtigte Ansprüche Dritter bei finanziellen Schäden ab und hilft dabei, unberechtigte Forderungen effektiv abzuwehren.
Empfohlen für alle, die beratend oder verwaltend tätig sind. Für einige Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Hausverwalter.
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Zwischen den einzelnen Tarifen der Vermögensschadenhaftpflicht gibt es große Unterschiede. Bestimmte Leistungen können zudem optional gewählt werden, zum Beispiel die Absicherung von Eigenschäden durch Datenrisiken. So können Sie den Leistungsumfang Ihrer Absicherung frei und individuell bestimmen.
Deckung von echten Vermögensschäden
Kostenübernahme bei der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
Erstattung der Kosten bei Termin- oder Fristversäumnis
Prüfung der vertraglichen Haftung (über gesetzliche Haftung hinausgehend)
Übernahme von Vertragsstrafen bei Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten
Absicherung Ihrer Tätigkeit als Interimsmanager
Nachhaftung
Subsidiäre Rückwärtsversicherung
Auslandsdeckung (meist ist Europa immer dabei, oft auch weltweit, aber mit Einschränkung USA/Kanada)
Absicherung Ihrer M&A-Tätigkeiten
Zahlung von Vermögensschäden
Erstattung der Kosten zur Wiederherstellung der eigenen Reputation
Deckung von Eigenschäden für Datenrisiken
Übernahme der Wiederherstellungskosten für die eigene Website
Absicherung Ihrer Tätigkeit als Interimsmanager
Mitversichert sind alle Angestellten, die im offiziellen Auftrag des Versicherungsnehmers handeln. Dazu gehören:
Geschäftsführer und Manager (kein Ersatz für eine eigenständige D&O-Versicherung!)
festangestellte und freie Mitarbeiter
Trainees, Volontäre, temporäre Praktikanten und Werkstudenten
Mitarbeiter aus Zeitarbeitsfirmen
beauftragte Subunternehmen
Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt in der Regel Schadensersatzforderungen innerhalb von Deutschland und Europa ab. Somit sind Sie auch abgesichert, wenn Sie Leistungen im Ausland erbringen. Je nach Tarif besteht der Versicherungsschutz sogar weltweit mit Einschränkungen für die USA und Kanada.
Bei der geschlossenen Deckung sind nur die Tätigkeitsbereiche versichert, die Sie angeben und damit im Versicherungsvertrag der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stehen. So wird bspw. berücksichtigt, dass ein Übersetzer im Bereich medizinische Beipackzettel ein höheres finanzielles Risiko hat als ein Übersetzer für Kinderbücher.
Unter den Unternehmensberatern haben hingegen jene im Bereich Due Diligence ein besonders hohes Risiko, einen finanziellen Schaden zu verursachen, was ebenfalls entsprechend versichert sein muss. So erhalten Sie eine maßgeschneiderte Absicherung für Vermögensschäden, die auf Ihr individuelles Risiko abgestimmt ist.
Bei der offenen Deckung sind hingegen alle Tätigkeiten mitversichert, die über die Vertragsbedingungen nicht ausgeschlossen sind. Der Vorteil der offenen Deckung ist, dass Sie keine Anpassungen vornehmen müssen, wenn sich Ihr Tätigkeitsbereich erweitert oder ändert. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit der offenen Deckung bieten unter anderem die Hiscox und die Markel an.
Sollten Sie eine Nebentätigkeit aufnehmen, die nichts mit Ihrem eigentlichen Berufsbild zu tun hat, müssen Sie diesen Umstand Ihrem Versicherer sofort anzeigen (z. B. wenn Sie als freiberuflicher Fotograf nebenberuflich auch Übersetzungsdienstleistungen anbieten).
"Achten Sie beim Abschluss Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht, dass die Kosten von Urheberrechtsverletzungen übernommen werden. Einige Versicherer leisten auch bei der vertraglichen Haftung, also über die gesetzliche Haftung hinaus. Zudem können Sie bei manchen Versicherern auch die Übernahme von Vertragsstrafen mitversichern, zum Beispiel beim Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten."
Emilio D'Arca, Senior Firmenkundenberater, Versicherungskaufmann (IHK), Versicherungsfachwirt (IHK), Haftpflicht Underwriter (DVA)
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt rein finanzielle Schäden Dritter ab. Der Begriff Berufshaftpflicht kann – je nach Versicherer/Deckungskonzept – synonym verwendet werden. Oftmals umfasst der Schutz der Berufshaftpflicht jedoch auch Personen- und Sachschäden. Deshalb sollte beim Abschluss vor allem auf die Leistungen der gewerblichen Haftpflicht geachtet werden, der Name ist zweitrangig.
Versicherte Schäden der Betriebshaftpflichtversicherung im Vergleich zur Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichert Ihr berufliches Risiko, einen finanziellen Schaden oder entgangenen finanziellen Vorteil bei einem Kunden zu verursachen. Haftungsgrundlage ist hierbei die Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglichen Pflicht. Grundsätzlich darf jedoch der Schaden nur durch leichte Fahrlässigkeit, also ein berufliches Versehen, entstanden sein.
Fehlerhafte Beratung und Aufklärung
Termin- und Fristversäumnis, beispielsweise durch Planungsfehler
Gewinnausfall aufgrund von Nicht- oder Schlechterfüllung (Erfüllungsschäden und Schäden durch verzögerte Leistungserbringung)
Sachschäden an Schriftstücken
Schäden durch die Übermittlung elektronischer Daten
Schäden durch Verzögerung der Leistung
Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
Vertrauensschäden durch Mitarbeiter
Zerstörung der eigenen Website
Eigenschadendeckung für Datenrisiken
Berechtigter Rücktritt eines Auftraggebers (RPC= Return of project costs)
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensfolgeschäden (sogenannte unechte Vermögensschäden, entstanden durch Personen- oder Sachschäden)
grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden
Sie als Steuerberater vergessen die Steuererklärung eines Mandanten fristgerecht einzureichen. Da die Frist bereits verschoben wurde, akzeptiert das Finanzamt keinen weiteren Aufschub und verlangt vom Mandanten einen Verspätungszuschlag. Der Mandant fordert den entstanden Schaden von Ihnen zurück. Ihre Haftungsschutz für Vermögensschäden springt für Sie ein.
Ihr Kunde steht kurz vor einer wirtschaftlich wichtigen Transaktion, wobei Sie als Berater Einblick in vertrauliche Informationen haben. Durch eine Unachtsamkeit Ihrerseits dringen Informationen nach außen. In Ihrem Beratungsvertrag ist hierfür eine Vertragsstrafe vorgesehen, die Ihr Auftraggeber nun Ihnen gegenüber geltend macht. Durch Ihre Vermögensschadenhaftpflicht wird die Strafzahlung abgedeckt.
Im Auftrag Ihres Kunden erstellen Sie eine Marktanalyse. Aus Unachtsamkeit verwenden Sie veraltete Daten und kommen zu einer falschen Schlussfolgerung. Ihr Kunde orientiert sich an Ihrer Beurteilung und erleidet einen finanziellen Schaden. Den entsprechenden Schadensersatz zahlt Ihre Versicherung.
Auf Ihrer firmeneigenen Homepage platzieren Sie verschiedene Bilder. Ein Fotograf, der vor Jahren einige dieser Bilder angefertigt hat, erkennt seine Fotos wieder und macht Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts gegen Sie geltend. Ihre Absicherung prüft den Schadensersatzanspruch.
Über 50.000 Unternehmer und Selbstständige haben bereits mit Finanzchef24 die ideale Gewerbeversicherung gefunden. Ob online oder mit Unterstützung unserer Versicherungsexperten: In nur wenigen Schritten finden wir mit Ihnen die passende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen.
Sobald Sie für einen Dritten eine Dienstleistung erbringen oder beratend tätig sind, besteht für Sie als Unternehmer oder Freiberufler das Risiko, einen echten Vermögensschaden zu verursachen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie ein eigenes Unternehmen führen, nebenberuflich oder ausschließlich ehrenamtlich tätig sind.
Für viele freie Berufe ist die Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Hausverwalter oder Wirtschaftsprüfer. Auch viele Selbstständige in der Finanz- und Versicherungsbranche müssen für die Zulassung eine Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen, wie der Versicherungsvermittler nach §34d GewO oder der Immobilienkreditvermittler nach §34i GewO.
Wenn Sie als Unternehmer oder Freiberufler folgende Tätigkeiten ausüben, brauchen Sie ebenso einen Haftungsschutz für Vermögensschäden:
Die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig:
Weil die genauen Preise für eine Vermögensschadenversicherung variieren, ist es entscheidend, individuelle Angebote zu vergleichen. Bei Finanzchef24 können Sie mit unserem benutzerfreundlichen Tarifrechner schnell und unkompliziert die Kosten für Ihre spezifische Situation ermitteln. Indem Sie Angaben wie Branche, Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz präzisieren, erhalten Sie maßgeschneiderte Angebote.
Kostenbeispiel: Ein Steuerberater hat sich Anfang November 2023 selbstständig gemacht. Mit seiner Einzelkanzlei erwirtschaftet er einen Jahresumsatz von bis zu 75.000€. Bei einer Selbstbeteiligung von 500€ und einer Deckungssumme bis zu 250.000€ beträgt seine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 279,50 € jährlich (Stand: Januar 2024; inklusive Gründerrabatt).
In der Regel können Sie Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen. Die meisten Versicherer setzen eine Kündigungsfrist von drei Monaten an. Sollten Sie eine Beitragserhöhung von Ihrem Versicherer erhalten, steht Ihnen ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht zu, das Ihnen erlaubt, binnen eines Monats zu kündigen. Für eine wirksame Kündigung ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich – per Post, Fax oder E-Mail.
Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe Es ist eine Situation, die niemand erleben möchte, aber falls Sie aus Gründen wie Insolvenz Ihr Geschäft aufgeben müssen, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Um dieses in Anspruch zu nehmen, ist es notwendig, dem Versicherer eine Bestätigung über Ihre Gewerbeabmeldung zukommen zu lassen. Falls der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft liegt, endet der Versicherungsvertrag zu diesem Stichtag. Sollte Ihr Gewerbe bereits abgemeldet sein, wird der Vertrag zum Datum der Eingabe der Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer aufgelöst.
Unser Online-Rechner ermöglicht Ihnen, die Angebote von über 40 Versicherern gezielt für Ihren Beruf zu vergleichen. Ganz gleich, ob Sie als Unternehmensberater, Rechtsanwalt oder Immobilienmakler tätig sind: Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre optimale Vermögensschadenhaftpflicht direkt online abzuschließen - einfach, schnell, digital.
Ein echter oder reiner Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil beziehungsweise entgangener finanzieller Vorteil, der Dritten entsteht. Solche Schäden resultieren zum Beispiel aus falscher oder unterlassener Beratung von Kunden oder Mandanten. Sie können aber auch Folge eines wesentlich kleineren Fehlers sein. Beispiele für echte Vermögensschäden sind:
Aufsichtsräte, Vorstände, Geschäftsführer, Präsidium aber auch leitende Angestellte benötigen eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflicht: die D&O-Versicherung. Die Notwendigkeit einer eigenen Versicherung ergibt sich aus der Tatsache, dass Manager und Führungspersonen im rechtlichen Sinne keine Arbeitnehmer sind und daher für Pflichtverletzungen im Innen- und Außenverhältnis mit ihrem Privatvermögen haften. Zum Schutz vor Schadensersatzansprüchen empfiehlt sich daher eine D&O-Versicherung.
Exkurs: Unterschied zwischen Vermögensschadenhaftpflicht- und D&O-Versicherung
Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt das Unternehmen und alle seine Angestellten bei Fehlern aus dem operativen Handeln. Die D&O-Versicherung hingegen sichert alle leitenden Angestellten bei Organverschulden ab. Ein Organverschulden liegt vor, wenn es sich um einen Organisations-, Auswahl- oder Überwachungsfehler handelt. In diesem Fall haften die leitenden Angestellten persönlich und können sowohl von Dritten als auch vom Unternehmen selbst wegen unternehmerischer Fehlentscheidungen in Anspruch genommen werden. Unterläuft dem leitenden Angestellten hingegen ein Fehler im operativen Geschäft, so ist er wie alle anderen Angestellten auch über die Vermögensschadenhaftpflicht des Unternehmens abgesichert.
Bei der Wahl der richtigen Summe kommt es weniger auf die eigene Betriebsgröße als vielmehr auf den möglichen Schaden an, den Sie einem Auftraggeber zufügen können. Daher sollten Sie sich an Folgendem orientieren:
Bei Selbstständigen, die per Gesetz eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen müssen, sind jedoch Mindestdeckungssummen vorgeschrieben. Diese betragen zum Beispiel für den Rechtsanwalt und Steuerberater 250.000 Euro pro Schadensfall und 1 Million Euro für ein Versicherungsjahr. Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht sollten Sie aber darauf achten, dass die Deckungssumme hoch genug ist, um im Schadensfall nicht auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Angebote mit verschiedenen Deckungssummen können Sie sich in unserem Vergleichsrechner anzeigen lassen.
Als Maximierung wird die Jahreshöchstleistung der Vermögensschadenhaftpflicht bezeichnet. Diese gibt an, wie häufig die vereinbarte Versicherungssumme je Schadensfall pro Versicherungsjahr zur Verfügung steht. Ein Beispiel: Wenn Sie eine Versicherungssumme von 250.000 Euro mit 4-facher Maximierung vereinbaren, stehen Ihnen im Versicherungsjahr insgesamt 1 Million Euro zur Verfügung. Jedoch erhalten Sie pro Schadensfall maximal 250.000 Euro.
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