Lexikon
Der Versicherungsnehmer (auch: Versicherter) ist die juristische oder natürliche Person, für die der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde und für die sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gelten:
Der Versicherungsnehmer erhält den Versicherungsschutz des Versicherers, der im Schadensfall seine Leistung erbringt. Auch kann der Versicherungsnehmer seine vertraglichen Gestaltungsrechte nutzen und beispielsweise innerhalb einer bestimmten Frist kündigen. Zur Rolle des Versicherungsnehmers gehört, dass er seinen vertraglichen Obliegenheiten nachkommt. Darüber hinaus muss er die Versicherungsbeiträge bezahlen.
In der Regel schließt ein Versicherungsnehmer eine Versicherung auf eigene Rechnung ab und ist somit zugleich der Versicherte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer in einer Versicherung auf fremde Rechnung auch das Interesse eines anderen abdecken. Schließt ein Unternehmer zum Beispiel eine gewerbliche Haftpflicht für seinen Betrieb ab, ist er Versicherungsnehmer und Versicherter gleichzeitig. Sieht ein Unternehmer als Versicherungsnehmer eine betriebliche Altersvorsorge für seine Mitarbeiter vor, sind diese die Versicherten beziehungsweise die Begünstigten des Versicherungsvertrags.
Generell ist auch ein Versicherungsnehmerwechsel möglich oder in manchen Fällen sogar üblich. Hierbei übernimmt eine andere Person die Rolle des Versicherungsnehmers und damit die Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrags. Bleibt man beim Beispiel der gewerblichen Haftpflicht, so ist es gesetzlich geregelt, dass beispielsweise mit dem Verkauf einer Firma auch der Versicherungsschutz an den Erwerber übergeht. Allerdings steht dem Käufer in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.