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Produkt­haftpflicht­versicherung

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Über Finanzchef24 – Ihr Partner für Gewerbeversicherungen

Seit unserer Gründung im Jahr 2012 in München ist Finanzchef24 die unabhängige Plattform für maßgeschneiderte Versicherungen für Existenzgründer, Unternehmer und Selbstständige. Mit über 50.000 zufriedenen Kunden und mehr als 40 renommierten Versicherungspartnern bieten wir umfassenden Schutz über 1.500 Tätigkeiten in rund 20 Branchen. Unser Ziel: Ihnen durch individuelle Beratung und innovative digitale Lösungen Sicherheit im unternehmerischen Alltag zu geben.

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eKomi-Bewertung vom 17.11.2024

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4.9/5

eKomi-Bewertung vom 19.11.2024

Vielen Dank für die schnelle Beratung. Hinweise für unsere Branche waren hilfreich für die Entscheidung

Was ist eine Produkt­haftpflicht?

Die Produkt­haftpflicht­versicherung (auch Produkt­haftungs­versicherung genannt) schützt Sie als Hersteller vor Schadens­ersatz­ansprüchen Dritter aufgrund von fehlerhaften Produkten. Denn laut Produkt­haftungsgesetz (ProdHaftG) haften Sie für Schäden, die durch Ihre Produkte entstehen. Eine Produkt­haftpflicht­versicherung können Sie nur in Verbindung mit der Betriebs­haftpflicht­versicherung abschließen. Entweder ist diese bereits im Versicherungs­schutz Ihres gewünschten Angebots integriert oder Sie können sie zusätzlich mit aufnehmen lassen.

Mit Finanzchef24 zum maß­geschneiderten Versicherungs­schutz: Wir helfen Ihnen, schnell und einfach die optimale Produkt­haftpflicht für Ihr Unternehmen zu finden. Mit unserem unabhängigen Online-Vergleich finden Sie bequem und zuverlässig die für Sie passenden Versicherungs­tarife aus dem Angebot von rund 40 renommierten Versicherern wie u.a. der Allianz, Alte Leipziger, VHV oder Versicherungs­kammer Bayern. Haben Sie einen Tarif gewählt, können Sie diesen über unseren Rechner direkt online abschließen.

1. Wer braucht eine Produkt­haftpflicht­versicherung?

Die Produkt­haftpflichtversicherung ist wichtig für alle, die Produkte herstellen und vertreiben. Dazu gehören nicht nur solche Produzenten, die Waren anfertigen und diese unter ihrem eigenen Namen verkaufen z. B. als Möbel­tischler oder Getränke­hersteller. Als Hersteller im weiteren Sinne können aber auch Gastronomen angesehen werden. Sie haften laut Produkt­haftung für die Speisen, die sie produzieren. Denn denkbar ist es, dass durch den Verzehr der Speisen Personen­schäden her­vorgerufen werden. Zudem gibt es sogenannte Quasi­hersteller. Das sind Firmen, die nach außen als Hersteller eines Produkts auftreten, obwohl sie dieses gar nicht selbst hergestellt haben – etwa indem sie ihr Logo und ihren Namen auf das Produkt drucken und somit für den Käufer nicht erkenntlich ist, dass sie nicht der eigentliche Hersteller sind. Auch sie können entsprechend in Haftung genommen werden.

Reinen Händlern empfehlen wir ebenfalls eine Produkt­haftpflicht­versicherung. Denn: Die Produkt­haftung geht auf den Händler über, wenn der Hersteller des Produkts nicht festgestellt werden kann. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Händler Produkte im Ausland einkauft oder unter Umständen nicht weiß, wer der Hersteller ist, weil er seine Waren über einen Großhandel bezieht.

In nur 3 Schritten zur Produkt­haftpflicht­versicherung

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2. Art und Umfang Ihres Schutzes bei der Produkthaftpflicht

1. Konventionelle Produkt­haftpflicht

Die konventionelle Produkt­haftpflicht­versicherung ist in der Regel automatisch Bestandteil einer jeden Betriebs­haftpflicht und muss nicht extra dazu gebucht werden. Diese Produkthaft­pflicht springt ein, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt die Gesundheit eines Menschen oder eine Sache geschädigt wird. Auch bei Vermögens­schäden, die aus einem vorangegangenen Personen- oder Sachschaden resultieren, leistet die Versicherung Schadens­ersatz. Damit folgt die konventionelle Produkt­haftpflicht ausschließlich der gesetzlichen Grundlage des Produkthaftungsgesetzes (BGBl. I S. 2198).

2. Erweiterte Produkt­haftpflicht

Die erweiterte Produkt­haftpflicht­versicherung gehört i.d.R. nicht standardmäßig zur Betriebs­haftpflicht und muss individuell dazu gebucht werden. Sie ist hauptsächlich für Hersteller und Händler wichtig, deren Produkte keine End­produkte sind, sondern selbst weiterverarbeitet bzw. zur Weiterverarbeitung anderer Produkte eingesetzt werden. Denn sie erweitert die konventionelle Produkt­haftpflicht um die Absicherung gegen sogenannte echte Vermögens­schäden, also rein finanzielle Schäden. Und diese treten hauptsächlich bei solchen Produkten auf.

Schadensbeispiel:

Schadensbeispiel:

Eine Firma stellt Heiz­decken her. Statt sich bis auf maximal 50 Grad Celsius zu erwärmen, wird ein Teil der Heizdecken bis zu 100 Grad Celsius heiß. Die Kunden, die die fehler­haften Decken gekauft haben, erleiden Verbrennungen und benötigen ärztliche Behandlung. Sie fordern Schadens­ersatz.

Schadensbeispiel:

Schadensbeispiel:

Ein Zulieferer schickt einem Unternehmen teils fehler­hafte Teile zum Einbau in dessen Produkte. Da nicht klar ist, welche der gelieferten Teile fehlerhaft sind, müssen sie überprüft werden. Durch die Überprüfung entsteht ein echter Vermögens­schaden, der von der Produkt­haftpflicht­versicherung übernommen wird.

Zum richtigen Versicherungsschutz mit Finanzchef24

Einfache oder erweiterte Produkthaftpflichtversicherung? Sie sind sich nicht sicher, ob für Ihr Unternehmen eine konventionelle Produkt­haftpflicht ausreicht, oder ob Sie eine erweiterte Produkt­haftpflicht benötigen? Dann nutzen Sie unseren Betriebs­haftpflicht­versicherung-Vergleich. Darin werden Ihnen einfache Fragen gestellt und anhand Ihrer Antworten automatisch ermittelt, welche Variante der Produkt­haftpflicht für Sie nötig ist. Und das Beste: Sie können so bis zu 85 Prozent sparen.

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3. Weiterer wichtiger Versicherungsschutz für Selbstständige

Private Absicherung

Um bestmöglich abgesichert zu sein, sollten Sie sich auch privat um den passenden Versicherungsschutz kümmern. Ein wichtiger Bestandteil Ihres privaten Versicherungsschutzes ist die Krankenversicherung. Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie alternativ zur staatlichen Absicherung auch eine Privatversicherung wählen. Bevor Sie eine Entscheidung bezüglich Ihrer Krankenversicherung treffen, sollten Sie sich ausreichend informieren.

Gewerbliche Absicherung

  • Regenschirm symbolisch für Inhaltsversicherung
    Inhaltsversicherung

    Wichtige Versicherung für Einrichtung, Waren und Geräte

  • rechtsschutz
    Rechtsschutzversicherung

    Versicherung bei rechtlichen Streitfällen und juristischen Fragen

  • Frontansicht eines Lasters symbolisch für die Transportversicherung
    Transportversicherung

    Absicherung für ihre zu befördernden Güter und Waren

Beratung durch Finanzchef24 und Betreuung beim Versicherungswechsel

Fragen Sie unsere Gewerbeversicherungsexperten:

Unsere Versicherungs­experten beraten Sie kostenfrei und erstellen Ihnen gerne ein individuell auf Ihren Betrieb zugeschnittenes Angebot für die Produkt­haftpflicht­versicherung oder für eine andere Firmen­versicherung. Sie erreichen uns unter unserer Service­nummer 089 716 772 999 oder per E-Mail.

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Sie sind bereits versichert? Auch dann stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Denn möglicherweise lohnt sich ein Versicherungs­wechsel. Wir prüfen Ihren bestehenden Versicherungs­schutz und erstellen Ihnen optimierte Angebote. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Kündigung Ihrer Alt­verträge.

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