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So individuell wie Ihre selbstständige Tätigkeit ist, so individuell ist auch Ihr Versicherungsbedarf. Dabei ist es gar nicht so einfach zu wissen, gegen was genau und in welchem Umfang man sich versichern sollte.
Ab jetzt geht das ganz leicht - mit unserem Online-Vergleich! Geben Sie einfach Ihre Tätigkeit ein, beantworten Sie alle Fragen und erhalten Sie individuell auf Ihre Selbstständigkeit abgestimmte Angebote von rund 40 renommierten Versicherern.
So finden Sie den optimalen Schutz für Ihre speziellen Risiken zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Und das Beste: Sie zahlen nur für das, was Sie wirklich brauchen – sparen also bares Geld.
Die Inhaltsversicherung versichert Geschäftsinventar sowie Waren gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm/Hagel und Leitungswasser und ist vor allem Betrieben zu empfehlen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist jedem Selbstständigen zu empfehlen. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verursachen.
Nicht nur im Privat- sondern auch im Gewerbebereich ist die Rechtsschutzversicherung empfehlenswert. Denn schnell kommt es zu einem unerwarteten Rechtsstreit.
Als Selbstständiger in der Gastronomie tragen Sie aufgrund des täglichen Umgangs mit Gästen, Mitarbeitern und Dienstleistern ein erhöhtes Risikopotential. Denn hier kann selbst bei täglicher Routine ein unerwarteter Schadensfall eintreten, wie beispielsweise der Kaminbrand in einem Restaurant in Mannheim am 09. Juni 2017 zeigt. Ohne den richtigen Versicherungsschutz haften Sie persönlich für die finanziellen Folgen. Insbesondere bei Personenschäden kann dies sehr schnell das finanzielle Aus für Sie bedeuten.
Finanzchef24 hilft Ihnen dabei, die optimale Absicherung Ihres gastronomischen Betriebs zu finden, damit Sie sicher arbeiten können. Doch: Nicht nur die richtigen Versicherungen sind entscheidend, sondern auch die richtigen Versicherungsleistungen. Denn so individuell wie Ihre Lokalität ist, so individuell sollten auch die Versicherungen an Ihren Gastronomiebetrieb angepasst sein, damit der Versicherungsschutz im Schadensfall umfassend greift. Dabei hilft Ihnen unser Finanzchef24 Online-Rechner! Mit unserem übersichtlichen Preis-Leistungs-Vergleich erhalten Sie maßgeschneiderte Angebote für die wichtigsten Versicherungen in der Gastronomie:
Als Gastronomiebetrieb haben Sie stets viele Menschen im Haus. Da kann auch schnell etwas passieren, wofür Sie haftbar gemacht werden können. Deshalb ist in der Gastronomie eine Versicherung besonders erforderlich: Die Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Unternehmensversicherung springt für Sie ein, wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter einem anderen einen Personen-, einen Sach- oder daraus resultierend einen Vermögensschaden zufügen.
Kostenbeispiel:
Betriebshaftpflichtversicherung für ein Tagescafé ab 7,02 Euro monatlich, inklusive Versicherungssteuer; Umsatz: 40.000 Euro jährlich; Versicherer: AXA; Deckungssummen: 3.000.000 Euro jeweils für Personen- sowie für Sachschäden; Selbstbehalt: 1.000 Euro
Ein Gast isst in einem Restaurant ein Pilzgericht. Dem Koch war nicht aufgefallen, dass einige der Pilze verdorben waren. Der Gast erleidet deshalb eine Lebensmittelvergiftung und seine Krankenkasse fordert vom Restaurant eine Erstattung der Behandlungskosten. Die Betriebshaftpflicht des Restaurants übernimmt diese.
Zur Eröffnung einer Pension liefert ein Catering-Service ein Mittagsbuffet. Beim Aufbau des Buffets werden Tische der Pension durch die schweren Porzellanteller des Caterers zerkratzt. Die Versicherung des Gastronomen übernimmt die Kosten.
Die Bedienung eines Restaurants schüttet versehentlich Bratensoße über die weiße Hose eines Gastes. Sie kann nicht gereinigt werden und der Gast fordert Schadensersatz dafür. Die Versicherung des Restaurants springt ein.
In Ihrem Gastronomiebetrieb ist das Inventar sehr wichtig. Damit ist nicht nur Ihre Einrichtung im Gastraum gemeint. Auch die teure Kaffeemaschine, der Weinvorrat oder das wertvolle Porzellan sollten gut versichert sein. Deshalb ist für Sie in der Gastronomie eine weitere Versicherung von Bedeutung: die Inhaltsversicherung. Sie sichert Ihre Einrichtung und Ihre Vorräte gegen Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Hagel, Feuer und Einbruchdiebstahl (inklusive Vandalismus infolge eines Einbruchs) ab. In der Gastronomie ist es sinnvoll, diese Versicherung um eine Betriebsunterbrechungsversicherung zu ergänzen, die für die Kosten aufkommt, die entstehen, wenn der Geschäftsbetrieb aufgrund der genannten Schäden für einige Zeit ruhen muss.
Kostenbeispiel: Geschäftsinhaltsversicherung für eine Milchbar ab 3,65 Euro monatlich, inklusive Versicherungssteuer und exklusive Betriebsunterbrechungsversicherung; Versicherer: Volkswohl Bund; versicherte Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch/Diebstahl Versicherungssumme: 10.000 Euro, Selbstbeteiligung: 2.000 Euro
Bei einem Wasserrohrbruch in der Küche eines Bistros werden mehrere der Küchengeräte beschädigt. Außerdem werden Waren in den angrenzenden Vorratsräumen unbrauchbar und müssen weggeworfen werden. Die Versicherung des Gastronomiebetriebs trägt die Kosten für den Schaden.
Unbekannte brechen in ein neu eröffnetes Nobelrestaurant ein und stehlen teure Einrichtungsgegenstände. Außerdem zerstören sie mehrere Tische und Stühle. Für Ersatz kommt die Geschäftsinhaltsversicherung des Restaurants auf.
Bei einem Sturm entsteht ein Hagelschaden an einem Imbissstand und Teile davon werden unter Wasser gesetzt. Für die Reparaturkosten und die Wiederanschaffung der zerstörten Gegenstände kommt die Gastronomie-Versicherung auf.
Die dritte Versicherung, die allen Selbstständigen in der Gastronomie zu empfehlen ist, ist der Gewerberechtsschutz. Diese Gewerbeversicherung kommt für Rechtsstreitigkeiten auf, die in Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Bei einem Gerichtsprozess übernimmt diese Gastronomie-Versicherung beispielsweise Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Zu erwähnen ist hier jedoch, dass Vertragsrechtsstreitigkeiten generell nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind.
Kostenbeispiel:
Gewerberechtsschutzversicherung ab 7,75 Euro monatlich, inkl. Versicherungssteuer: Betriebsart: Sushi-Restaurant; Versicherer: ARAG; Selbstbeteiligung: 1.000 Euro; Versicherungssumme: unbegrenzt
Ein Gaststättenbetreiber stellt fest, dass eine seiner Küchenhilfen regelmäßig Lebensmittel mit nach Hause nimmt. Er kündigt der Aushilfe fristlos. Diese akzeptiert die Kündigung nicht und klagt auf Wiedereinstellung. Die Versicherung des Gastronomie-Besitzers übernimmt die Prozesskosten.
Ein Koch eröffnet sein erstes eigenes Restaurant. Ohne sich weiter damit zu beschäftigen, wählt er einen Namen für seinen Gastronomiebetrieb, der dem eines Großkonzerns ähnelt. Der Großkonzern verklagt den Koch in der Folge wegen der Namensähnlichkeit. Seine Firmenrechtsschutzversicherung kommt für den Rechtsstreit auf.
Der Betreiber eines kleinen Imbisses bittet seinen Vermieter mehrfach, dringend notwendige Reparaturen in der Küche durchzuführen, zu denen er laut Vertrag verpflichtet ist. Der Vermieter kommt den Bitten jedoch nicht nach. Ein Rechtsstreit folgt, dessen Kosten die Rechtsschutzversicherung für den Gastronomen übernimmt.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.
Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Ganz gleich, ob Sie Ihre neue Bar oder alteingesessene Traditionsgaststätte versichern möchten – mit unserem Vergleichsrechner erhalten Sie online immer die richtige Versicherungslösung für Ihren Gastrobetrieb. Mit unserem transparenten Vergleich ermitteln Sie außerdem Ihre optimale Absicherung zum besten Preis.
Und wir sind auch persönlich für Sie da! Haben Sie Fragen oder wünschen Sie sich persönliche Beratung zu einem unserer Produkte? Dann rufen Sie uns einfach unter unserer Servicenummer 089 716 772 999. Sie können uns gerne auch eine E-Mail schreiben. Unsere Versicherungsmitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. Denn wir sind Ihr langjähriger Experte für die individuelle Absicherung von Gastronomiebetrieben!
Sie sind bereits versichert? Unser Beratungsangebot richtet sich natürlich auch an Gewerbetreibende, die bereits einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben – ob bei uns oder woanders! Denn eine Beratung macht auch dann Sinn, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr aktueller Versicherungstarif (noch) alle Risiken abdeckt. Und wenn Sie prüfen möchten, ob Sie zu viel für Ihren laufenden Versicherungsvertrag zahlen, lohnt auch hier ein aktueller Kosten-Vergleich durch Finanzchef24.
Finanzchef24-Leistungen im Überblick:
Sie als Unternehmer, der jeden Tag mit Herzblut für Erfolg kämpft, können eines nicht gebrauchen: Langsame, altmodische und komplizierte Versicherungen.
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