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Versicherung für Handwerker

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eKomi-Bewertung vom 08.11.2024

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4.9/5

eKomi-Bewertung vom 10.11.2024

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1. Diese Versicherungen brauchen Hand­werker - damit Sie beruhigt arbeiten können

Ob Hausmeister­service, Installations­betrieb, Gebäude­reinigung oder Kfz-Werkstatt: der richtige Versicherungs­schutz ist für Sie als Handwerker existenz­sichernd. Denn ihre Arbeiten sind sehr vielfältig und das bedeutet - ähnlich wie im Bau­gewerbe - ein höheres Gefahren­potential als bei vielen anderen Berufsgruppen. Deshalb brauchen Sie einen Versicherungs­schutz, der alle Risiken Ihres Berufsfelds umfassend abdeckt. Die folgenden Versicherungen für Handwerker bieten ein hohes Maß an finanzieller Sicherheit, sodass Sie sich mit einem guten Gefühl auf die Arbeit konzentrieren können:

Sie sind ein Mischbetrieb und nicht nur auf einen Bereich spezialisiert, sondern führen verschiedene Arbeiten aus? Kein Problem! Geben Sie Ihre spezifischen Tätigkeiten in unserem Vergleichs­rechner an und erhalten Sie so Ihren maßgeschneiderten Versicherungsschutz.

2. Betriebshaftpflicht: essenzielle Versicherung für Handwerker

Eine Versicherung, die für jeden Handwerker unerlässlich ist, ist die Betriebs­haftpflicht. Sie schützt Ihren Hand­werks­betrieb vor Schadens­ersatz­ansprüchen aus Personen- und Sach­schäden, die Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter bei einem Dritten verursachen. Gerade bei Hand­werks­betrieben kann ein Schaden schnell passieren. Wenn Sie beispiels­weise auf einem fremden Grundstück arbeiten und aus Versehen etwas beschädigen, sind Sie durch Ihre Betriebs­haftpflicht abgesichert. Ebenso ist der Anspruch eines Kunden versichert, der zum Beispiel in Ihren Betriebs­räumen über einen nicht ordnungsgemäß gesicherten Gegenstand stolpert und sich dabei verletzt. Außerdem wehrt diese Versicherung für Handwerker unberechtigte Ansprüche, die gegen Sie gestellt werden, ab.

Kostenbeispiel

Betriebshaft­pflicht­versicherung ab 14,55 Euro monatlich bei einem 3-Jahres­vertrag und viertel­jährlicher Zahlweise, inklusive Versicherungs­steuer: Betriebs­art: Hausmeister (Einzel­unternehmer); Umsatz: 50.000 Euro jährlich; Versicherer: Alte Leipziger; Deckungs­summen: 3.000.000 Euro für Personen­schäden, 1.000.000 Euro für Sachschäden; Selbst­beteiligung: 1.000 Euro

Schadensbeispiele

Zersplittertes Glas

Zersplittertes Glas

Beim Anbringen einer Licht­kuppel in einer Laden­passage fällt dem Mitarbeiter einer Glaserei ein Werk­zeug­kasten von seiner Arbeits­bühne. Dabei gehen eine Zwischendecke aus Glas und das Schaufenster eines Ladens zu Bruch. Sie müssen komplett erneuert werden. Außerdem muss die Neueröffnung der Passage verschoben werden. Für die ent­standenen Mehrkosten kommt die Betriebs­haftpflicht des Handwerkers auf.

Querschnittslähmung

Querschnittslähmung

Während er ein Gerüst aufstellt, lässt ein Verputzer eine der Stangen fallen. Sie fällt aus zehn Metern Höhe auf einen Passanten und verletzt diesen schwer an der Wirbelsäule. Der Passant ist in der Folge querschnitts­gelähmt. Neben Schmerzens­geld fordert er eine lebenslange Unfall­rente von dem Verputzer, da er seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Haftpflicht des Handwerkers springt ein.

Beschädigte Wasserleitung

Beschädigte Wasserleitung

Ein Installateur bohrt versehentlich eine Heizungs­leitung an. Wasser tritt aus und beschädigt den Parket­tboden. Die Reparatur der Leitung sowie die Kosten für das neue Parkett werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Die Betriebs­haftpflicht­versicherung für Hand­werker übernimmt die Kosten.

Sonderkündigungs­recht Ihrer Betriebs­haftpflicht bei Betriebs­aufgabe

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihren Handwerks­betrieb schließen müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

3. Inhaltsversicherung für Handwerker: Schutz des Betriebsinventars

Wenn Sie in Ihrem Hand­werks­betrieb Maschinen einsetzen oder mit teuren Materialien arbeiten, empfehlen wir Ihnen, Ihr Inventar durch den Abschluss einer Inhalts­versicherung abzusichern. Diese ist ebenfalls eine wichtige Versicherung für Handwerker. Wenn durch Feuer, Leitungs­wasser, Einbruch­diebstahl, Sturm oder Hagel die Werkzeuge, Maschinen oder Bau­materialien zerstört werden, die Sie zum Arbeiten brauchen, kann das sehr teuer werden und mitunter sogar Ihre Existenz gefährden – insbesondere wenn Sie Ihren Betrieb für einige Zeit schließen müssen. Die Inventar­versicherung ist daher allen Handwerkern zu empfehlen.

Kostenbeispiel

Geschäfts­inhalts­versicherung ab 3,65 Euro monatlich, inklusive Versicherungs­steuer; Betriebsart: Fenster­reinigung; Versicherer: Volkswohl Bund; versicherte Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch/Diebstahl; Versicherungs­summe: 10.000 Euro; exklusive Betriebs­unterbrechungs­versicherung, Selbstbeteiligung: 2.000 Euro

Schadensbeispiele

Einbruch und Vandalismus

Einbruch und Vandalismus

Eine Gruppe Jugendlicher bricht nachts in das in einem Industrie­gebiet gelegene Betriebs­gebäude eines Fliesenlegers ein. Die Diebe entwenden teure Werkzeuge und Maschinen und zerstören zudem viele der dort gelagerten Fliesen. Es entsteht ein großer finanzieller Schaden, den die Inhaltsversicherung des Fliesenlegers übernimmt.

Wasserrohrbruch

Wasserrohrbruch

Durch einen Wasser­rohrbruch wird ein großer Teil einer Schreinerei unter Wasser gesetzt. Das Leitungs­wasser zerstört viele bereits fertiggestellte Möbel, die in der Folge nicht an die Kunden ausgeliefert werden können und neu angefertigt werden müssen. Die Geschäfts­inhalts­versicherung des Schreiners kommt für den entstandenen Schaden auf.

Brand im Farbenlager

Brand im Farbenlager

Ein Großbrand im Farbenlager eines Malers zerstört dessen gesamten Farb- und Lackbestand. Zudem müssen die Überreste nach den Lösch­arbeiten als Sonder­müll fachgerecht entsorgt werden. Dadurch entstehen hohe Kosten, die von der Geschäfts­inhalts­versicherung des Handwerkers übernommen werden.

Erweiterung der Inhaltsversicherung

Diese Versicherung kann bei Bedarf um Elementar­gefahren wie Hochwasser und Erdbeben sowie um eine Betriebs­unterbrechungsversicherung ergänzt werden.

4. Gewerberechtsschutz für Handwerker: bei Rechts­streitigkeiten

In einen Rechtsstreit gerät man manchmal schneller als man denkt, beispielsweise wenn man einen Mitarbeiter entlassen muss. In solchen Fällen hilft Ihnen eine betriebliche Rechts­schutz­versicherung für Handwerker. Diese Versicherung springt ein, wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter während Ihrer Tätigkeit in eine rechtliche Auseinander­setzung verwickelt werden. Dabei trägt sie die Kosten für Anwälte, Zeugen, Gutachter sowie die Gerichts­kosten und schützt so Ihr Vermögen.

Kostenbeispiel

Gewerberechts­schutz­versicherung ab 7,75 Euro monatlich bei jährlicher Zahlweise, inkl. Versicherungs­steuer: Betriebsart: Fliesenleger; Versicherer: ARAG; Versicherungs­summe: unbegrenzt; Selbst­beteiligung: 1.000 Euro

Schadensbeispiele:

Streit mit dem Vermieter

Streit mit dem Vermieter

Ein Elektro­installations­betrieb wird von seinem Vermieter aufgefordert, die gemieteten Räume kurzfristig zu verlassen. Im Mietvertrag ist jedoch eine Kündigungsfrist von drei Monaten festgelegt. Bei einem vorzeitigen Umzug müsste der Elektro­installateur seine Tätigkeit unterbrechen, was zu finanziellen Einbußen führen würde. Es kommt zu einem Rechtsstreit, dessen Kosten die Versicherung für den Handwerker übernimmt.

Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung

Ein Auto­mechaniker entlässt einen seiner Mitarbeitet fristlos, weil er der Meinung ist, dass dieser Ersatz­teile gestohlen hat. Der Mitarbeiter bestreitet dies jedoch und klagt auf Wiedereinstellung. Der folgende Rechtsstreit geht über mehrere Instanzen und verursacht erhebliche Kosten. Die Rechts­schutz­versicherung des Handwerks­betriebs springt ein.

Beschädigte Einfahrt

Beschädigte Einfahrt

Ein Garten- und Landschafts­bauer parkt mit seinem Betriebs-LKW in der Einfahrt seines Kunden. Der Kunde beschuldigt ihn später, dabei die Begrenzung der Einfahrt beschädigt zu haben. Der Handwerker bestreitet dies jedoch und beschreitet den Rechtsweg. Seine Versicherung übernimmt die Kosten.

5. Weitere Versicherungen für Handwerksbetriebe

Je nach Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken sind oft weitere Versicherungen für Handwerker sinnvoll:

  • Maschinenversicherung: für Handwerksbetriebe, die teure stationäre Maschinen besitzen.
  • Transportversicherung: für Handwerker, die häufig Waren, Maschinen oder Arbeitsmaterialien mit eigenen oder fremden Fahrzeugen transportieren (etwa zu Kunden).
  • Autoinhaltsversicherung: für Handwerker, die eigene oder fremde Waren ausschließlich in eigenen Fahrzeugen transportieren.

6. Alle wichtigen Versicherungen für Handwerker im Überblick

Versicherungen für Handwerker: Beratung durch Finanzchef24

Wünschen Sie Beratung zu den einzelnen Betriebs­versicherungen? Dann kontaktieren Sie uns kostenfrei per E-Mail oder unter unserer Service­nummer 089 716 772 999. Unsere Versicherungs­experten helfen Ihnen gern weiter! Außerdem bieten wir Ihnen an, eine individuelle Bedarfs­analyse auf Basis Ihrer Angaben durchzuführen - selbstverständlich kostenfrei.

Selbst­verständlich gilt unser Beratungs­angebot auch dann, wenn Sie bereits versichert sind. Denn im Zweifel lohnt sich ein Versicherungs­wechsel für Sie. Mit einem Versicherungs­vergleich können Sie bei einem Wechsel bis zu 40% sparen und Ihren Versicherungs­schutz sogar noch optimieren. Gerne unterstützen wir Sie dabei und übernehmen auf Wunsch die Kündigung Ihrer bisherigen Verträge. So sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch Zeit.

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