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Ob Onlinehandel oder klassisches Versandhandelsunternehmen – der richtige Versicherungsschutz ist ungemein wichtig. Ihre Firmenversicherungen sollten individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sein, damit Sie noch lange Freude an Ihrem Geschäft haben. Erfahren Sie nachfolgend, welche Versicherungen für den Online- und Versandhandel zu empfehlen sind.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist jedem Selbstständigen zu empfehlen. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verursachen.
Die Inhaltsversicherung versichert Geschäftsinventar sowie Waren gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm/Hagel und Leitungswasser und ist vor allem Betrieben zu empfehlen.
Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind sogenannte echte Vermögensschäden abgedeckt. Sie ist essenziell für die meisten Beratungs- und Dienstleistungsberufe.
Nicht nur im Privat- sondern auch im Gewerbebereich ist die Rechtsschutzversicherung empfehlenswert. Denn schnell kommt es zu einem unerwarteten Rechtsstreit.
EDV-Ausstattung und elektronische Anlagen: Wer für seine selbstständige Tätigkeit hochwertige Elektronik besitzt, dem ist die Elektronikversicherung anzuraten.
Die Cyber-Versicherung übernimmt finanzielle Schäden, die Ihrem Unternehmen aufgrund von Cyberattacken, etwa einem Hackerangriff oder Virus, entstehen.
Ob Kleidung, Delikatessen, Bücher oder Elektronik – Ihre Waren sind der wertvollste Besitz Ihres Betriebs. Sollten diese beschädigt oder zerstört werden, muss Ihr Online- oder Versandhandel hohe finanzielle Einbußen in Kauf nehmen oder den Betrieb sogar zeitweise einstellen. Für diesen Fall empfehlen wir eine Inhaltsversicherung, die Schäden an Ihrem Warenbestand abdeckt und bei Bedarf um eine Betriebsunterbrechungsversicherung erweitert werden kann.
Durch einen Kurzschluss bricht im Lager eines Versandhandels für Sportbekleidung ein Feuer aus. Über die Hälfte des Bestands verbrennt. Zudem werden Teile des Gebäudes so sehr zerstört, dass der Versandhändler es nicht mehr als Lager verwenden kann und seine Arbeit für einige Zeit einstellen muss. Die Inhaltsversicherung (inklusive Betriebsunterbrechungsversicherung) übernimmt die Kosten für den zerstörten Bestand an Waren sowie den Umsatzausfall.
Inhaltsversicherung für den Online- und Versandhandel für Schuhe ab 5,37 Euro monatlich, inklusive Versicherungssteuer, exklusive Betriebsunterbrechungsversicherung, Versicherer: Rhion; Versicherungssumme: 30.000 Euro, Selbstbeteiligung: 1.000 Euro
Auch bei einem Online- oder Versandhandel kann es passieren, dass Personen oder Gegenstände durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter Schaden nehmen. Neben Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen können auch ärztliche Behandlungskosten des Geschädigten von Ihnen gefordert werden. Und das wird teuer. Deshalb sollten Sie auf eine Betriebshaftpflicht für Ihren Onlinehandel beziehungsweise für Ihr Versandgeschäft nicht verzichten. Folgende Schadensarten sind in dieser Versicherung abgedeckt:
Ein Onlinehändler für Elektronik verschickt seine Rechnung per E-Mail. Da sein Virenprogramm veraltet ist, gelangen Viren in den Anhang und verseuchen die Computer der Kunden. Der Onlinehändler muss für die Schäden an den Geräten seiner Kunden haften. Die Betriebshaftpflicht des Onlinehandels übernimmt die Kosten.
Betriebshaftpflicht für den Onlinehandel ab 12,94 Euro monatlich, inklusive Versicherungssteuer; Versicherer: Barmenia; Umsatz: 50.000 Euro; Deckungssummen: 3.000.000 Euro für Personenschäden, 3.000.000 für Sachschäden; Selbstbeteiligung: 0 Euro
Um finanzielle Schäden abzudecken, die Sie bei einem Ihrer Kunden oder Geschäftspartnern verursachen, sollten Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Unsere Versicherungsexperten beraten Sie gerne ausführlich.
Sowohl Angebote für die Inhaltsversicherung als auch für die Betriebshaftpflicht für den Onlinehandel und das Versandgeschäft können Sie sich ganz leicht über den Online-Rechner von Finanzchef24 ausgeben lassen. Beantworten Sie einfach unsere Fragen und Ihnen werden Top Tarife von führenden Versicherern aufgelistet. Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns per Telefon unter 089 716 772 999 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Finanzchef24-Leistungen im Überblick:
Sie als Unternehmer, der jeden Tag mit Herzblut für Erfolg kämpft, können eines nicht gebrauchen: Langsame, altmodische und komplizierte Versicherungen.
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