Lexikon
Unter einem Versicherungsantrag ist eine einseitige Willenserklärung zu verstehen, die vom Versicherungsnehmer ausgeht. Darin gibt der Antragsteller seine Wünsche zur Versicherungslaufzeit und zum Umfang der Leistungen an. In der Regel werden in einem Versicherungsantrag auch Fragen gestellt, aus deren Antworten der Versicherer das zu versichernde Risiko ermitteln kann. Die Fragen zu Gefahrenumständen und Risikofaktoren müssen wahrheitsgemäß angegeben werden – denn: Der Antragsteller unterliegt der sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Erst wenn der Versicherer den Versicherungsantrag akzeptiert, kommt ein Vertrag zustande. Allerdings gewährleisten zahlreiche Versicherungsprodukte eine vorläufige Deckung. Möchte sich ein Unternehmer zum Beispiel gegen Schadensersatzansprüche Dritter versichern, ist er über die gewerbliche Haftpflichtversicherung geschützt, sobald sein Versicherungsantrag bei dem Versicherer eingeht und dieser ihm eine vorläufige Deckung zusagt.