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Berufshaftpflicht für Kosmetiker

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Was ist die Berufshaft­pflicht für Kosmetiker?

Ob bei Gesichts- oder Laser­behandlungen, Permanent-Make-Up oder Peeling-Anwendungen – manchmal sind Fehler unvorhersehbar. Eine Kundin bekommt nach einer Gesichtsreinigung Hautausschlag und muss ärztlich behandelt werden. Oder: Einer Ihrer Mitarbeiter stellt den Laser bei der Behandlung eines Kunden zu stark ein, sodass dessen Akne-Narben sich noch verschlimmern. In solchen Fällen sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, für den entstandenen Schaden – sprich für die ärztlichen Behandlungs­kosten und das Schmerzensgeld – aufzukommen. Hier empfehlen wir Ihnen, eine Berufs­haftpflicht für Kosmetiker abzuschließen. Diese übernimmt die Kosten und Ihr Betrieb kann ungehindert weiterlaufen.

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 17.11.2024

Super beraten!
Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

bei 2.755 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 19.11.2024

Vielen Dank für die schnelle Beratung. Hinweise für unsere Branche waren hilfreich für die Entscheidung

1. Schützen Sie sich und Ihren Salon: mit der richtigen Versicherungs­lösung für Kosmetiker

Der richtige Versicherungs­schutz ist für Kosmetiker unbedingt erforderlich. Sie arbeiten täglich mit vielen Menschen und sind für deren Wohl­befinden zuständig. Ver­schönerung ist Ihr Fachgebiet – und doch kann es passieren, dass Sie Fehler machen. Und das kann schnell zum Alb­traum werden – für Ihre Kunden und für Sie. Die Summen bei Schadens­ersatz­ansprüchen können enorme Höhen erreichen. Damit Ihr Kosmetikstudio in so einem Fall nicht vor dem finanziellen Ruin steht, empfehlen wir Ihnen, sich entsprechend zu versichern - mit einer Berufs­haftpflicht für Kosmetiker.

2. Welche Schäden deckt die Berufs­haftpflicht für Kosmetiker ab?

Leistungen der Berufshaft­pflicht für Kosmetik­studios:

  • haftet bei Schadens­ersatz­ansprüchen Dritter
  • wehrt unberechtigte Ansprüche ab
  • versichert Sie und Ihre Mitarbeiter

Folgende Schaden­sarten sind versichert:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensfolgeschäden

3. Was kostet die Berufs­haftpflicht für einen Kosmetiker?

Wie viel eine Berufs­haftpflicht für eine(n) Kosmetiker(in) kostet, hängt immer vom Ihrem individuellen Risiko ab, einen Schaden zu verursachen. Zudem variieren die Beiträge je nach gewählter Versicherungs­summe sowie hinsichtlich der abgedeckten Leistungen. Spezielle Behandlungs­methoden wie beispielsweise Permanent-Make-Up sind nicht in jeder Versicherungs­lösung der Anbieter ent­halten. Finanzchef24 bietet Ihnen zur Berechnung Ihres Tarifs den kostenlosen Berufs­haftpflicht­versicherung-Vergleich an. Mit unserem Onlinerechner können Sie einfach und sicher verschiedene Tarife führender Versicherer prüfen.

Kostenbeispiel: Berufs­haft­pflicht für Kosmetiker ab 5,76 Euro monatlich, inklusive Versicherungs­steuer; Versicherer: Volkswohl Bund; Umsatz: 50.000 Euro; Deckungs­summen: 2.000.000 Euro für Personen­schäden, 1.000.000 Euro für Sach­schäden; Selbst­beteiligung: 1.000 Euro

4. Was passiert mit Ihrer Berufs­haftpflicht, sollten Sie Ihren Kosmetiksalon schließen müssen?

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits ab­gemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

Berufs- oder Betriebshaftpflicht für Kosmetiker?

Häufig wird auch die Bezeichnung Betriebs­haftpflicht für Kosmetiker verwendet. Für Sie ist jedoch nicht wichtig, wie die Versicherung bezeichnet wird, sondern, welche Leistungen sie beinhaltet. Stellen Sie deshalb in jedem Fall vor dem Abschluss einer Versicherung sicher, dass die für Sie wichtigen Gefahren abgedeckt sind. Sollten Sie Fragen dazu haben, helfen wir Ihnen gerne telefonisch unter unserer Service­nummer 089 716 772 999 oder per E-Mail weiter.

5. Schadensbeispiele zur Berufs­haftpflicht­versicherung für Kosmetiker

 Schmerzhaftes Peeling

Schmerzhaftes Peeling

Eine Kosmetikerin versäumt es, das Säure-Peeling einer Kundin rechtzeitig abzuwaschen. Daraufhin erleidet die Dame Verätzungen im Gesicht, die ärztlicher Behandlung bedürfen. Sie verlangt Schmerzens­geld sowie die Kosten­übernahme der Arztrechnungen. Die Berufs­haftpflicht der Kosmetikerin zahlt.

Fehler beim Permanent-Make-Up

Fehler beim Permanent-Make-Up

Eine Kosmetikerin rutscht ab, als sie ein Permanent-Make-Up auftragen möchte. Daraufhin muss die falsch aufgebrachte Farbe mittels Laser­behandlung entfernt werden. Die Kundin verlangt Schadens­ersatz und die Berufs­haftpflicht der Kosmetikerin übernimmt die Kosten.

6. Weitere Versicherungen für Kosmetiker

  • Um die Ausstattung Ihres Kosmetik­salons abzusichern, empfehlen wir Ihnen eine Inhalts­versicherung.
  • Benötigen Sie anwaltliche Unter­stützung, so hilft eine Betriebs­rechts­schutz­versicherung.
  • Nutzen Sie Ihren Privat­wagen auch zum Teil gewerblich? Dann benötigen Sie eine passende Kfz-Versicherung.

Eine Übersicht zu allen von Finanzchef24 angebotenen Versicherungen finden Sie auf unserer Webseite Betriebs­versicherungen.

Möchten Sie, dass wir Ihren individuellen Versicherungs­bedarf vorab prüfen? Dann fordern Sie jetzt eine unverbindliche und kostenfreie Bedarfs­analyse für Ihr Kosmetik­studio an.

Ihre Vorteile beim Online-Abschluss mit Finanzchef24:

Finanzchef24-Leistungen im Überblick:

  • Transparenter und unabhängiger Online-Vergleich führender Versicherer
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  • Langjährige Erfahrung in der Absicherung von Unternehmen
  • Schnelle Abwicklung und Versicherungs­schutz innerhalb von 24 Stunden
  • Professionelle Betreuung im Schadens­fall
  • Kündigungsservice bei Versicherungs­wechsel (Kontaktformular)

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