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Für Gründer, Selbstständige und Unternehmer ist die Berufshaftpflichtversicherung eine wichtige Versicherung. Sie sichert Schäden ab, die durch Ihr Verschulden entstehen.
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Personen-, Sach- und rein finanzielle Schäden. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie ausschließen, dass durch Ihr Verschulden Schäden entstehen. Die Berufshaftpflicht schützt daher bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Empfohlen wird die Berufshaftpflichtversicherung für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer. Für einige Berufsgruppen wie Ärzte oder Rechtsanwälte ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Für den Rechtsanwalt ist die Berufshaftpflicht eine Pflichtversicherung. Gemäß §51 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) müssen Sie sich als Rechtsanwalt gegen Vermögensschäden absichern, die sich aus Ihrer beruflichen Tätigkeit ergeben. Die Mindestversicherungssumme liegt bei 250.000 Euro.
Benötigt jeder Rechtsanwalt eine Berufshaftpflichtversicherung?
Ja, denn diese Versicherung ist für Sie als Rechtsanwalt maßgeblich für Ihren Berufszugang. Sprich, Sie bekommen Ihre Zulassungsurkunde nur dann, wenn Sie einen entsprechenden Schutz nachweisen können. Die Zulassung wird widerrufen, wenn kein Versicherungsschutz mehr besteht.
Berufshaftpflicht auch für angestellte Rechtsanwälte ein Muss
Auch wenn Sie als Rechtsanwalt angestellt sind, müssen Sie eine eigene Berufshaftpflicht abschließen. Denn die Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts, bei dem Sie angestellt sind, tritt zwar für einen Teil Ihrer Tätigkeiten ein, übernimmt aber nicht Ihren vollständigen Versicherungsschutz. Wenn Sie als angestellter Rechtsanwalt tätig sind, bieten einige Versicherer vergünstigte Konditionen an. Unsere Versicherungsexperten von Finanzchef24 beraten Sie gerne über etwaige Sparmöglichkeiten. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, per Telefon 089 716 772 999 oder via E-Mail.
Wenn Sie als Rechtsanwalt aufgrund Ihres Alters nur noch geringfügig tätig sind, bieten einige Versicherer ebenfalls reduzierte Tarife an. Frage Sie hierzu unsere Experten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre Kanzlei aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
In der Regel umfasst eine Berufshaftpflichtversicherung für den Rechtsanwalt ausschließlich die Absicherung gegen sogenannte reine beziehungsweise echte Vermögensschäden. Das sind rein finanzielle Schäden, die einem Dritten entstehen, wenn Ihnen zum Beispiel ein Beratungsfehler unterläuft. Man spricht bei der Haftpflicht für einen Rechtsanwalt daher auch von einer Vermögensschadenhaftpflicht.
Rechtsanwälten empfehlen wir jedoch, sich auch gegen Personen- und Sachschäden zu versichern. Hier tritt der Schutz in Kraft, wenn zum Beispiel ein Klient in Ihrer Kanzlei stürzt und sich dabei verletzt. Sie können diese Leistungen oft zusätzlich in Ihre Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte einschließen. Oder Sie schließen zusätzlich eine Betriebshaftpflicht für Rechtsanwälte ab.
Weitere wichtige Leistungseinschlüsse, auf die Sie bei der Wahl Ihrer Berufshaftpflicht achten sollten:
Nutzen Sie unseren Berufshaftpflichtversicherung-Vergleich und geben Sie Rechtsanwalt als Betriebsart ein. Sie haben dann sowohl am Anfang als auch am Ende des Vergleichs die Möglichkeit, auszuwählen, ob Sie nur reine Vermögensschäden oder auch Personen- und Sachschäden mit Ihrer Berufshaftpflicht für den Rechtsanwalt absichern möchten. Verpflichtend ist nur ersteres, wichtig jedoch beides.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte tritt bei Schäden ein, die Sie während Ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen. Darüber hinaus sind im Rahmen der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte unter anderem folgende Tätigkeiten versichert:
Sollten Sie Fragen zu einer bestimmten Tätigkeit und deren Absicherung haben, beraten unsere Versicherungsexperten Sie gerne. Sie erreichen uns unter unserer Servicenummer 089 716 772 999. Sie können uns gerne auch eine E-Mail schreiben. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Bestimmte Tätigkeiten sind von vielen Versicherern vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise Beratungen nach außereuropäischem Recht oder Tätigkeiten vor außereuropäischen Gerichten. Außerdem springt die Berufshaftpflichtversicherung für den Rechtsanwalt nie bei Schäden ein, die durch eine wissentliche Pflichtverletzung oder Veruntreuung durch Ihr Personal entstehen.
Ein Rechtsanwalt berät ein Unternehmen hinsichtlich eines Vertrags. Dabei vergisst er, auf einen wichtigen Haftungsausschluss hinzuweisen. Einige Kunden können das Unternehmen in der Folge für einen Fehler in Haftung nehmen. Den Vermögensschaden übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts.
In einer Kanzlei bleibt ein Brief ungeöffnet liegen. Deshalb versäumt die Rechtsanwältin eine Prozessfrist. Ihr Mandant verliert den Prozess und erleidet dadurch einen Vermögensschaden. Auch in diesem Fall springt die Berufshaftpflichtversicherung für den Rechtsanwalt ein und begleicht den entstandenen Schaden.
Wenn Sie eine Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte abschließen, sollte der Versicherungsschutz individuell auf Sie und Ihre Tätigkeiten abgestimmt sein. Hier ist es wichtig, folgende Fragen zu beantworten:
Mit einer Selbstbeteiligung wird die Berufshaftpflicht für den Rechtsanwalt im Vergleich günstiger, Sie müssen im Schadensfall jedoch einen Teil der Kosten selbst tragen. Auch gibt es mitunter eine besondere Ermäßigung auf den Versicherungsbeitrag, wenn Sie als Einzelunternehmer eine eigene Kanzlei eröffnen und erstmals selbstständig tätig werden: Einen solchen Existenzgründerrabatt bietet zum Beispiel der Versicherer Markel für das erste Versicherungsjahr unabhängig vom Jahresumsatz. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um Ihre Berufshaftpflicht auf Ihre Bedürfnisse anzupassen.
Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um Ihre Berufshaftpflicht auf Ihre Bedürfnisse anzupassen. Sollten Sie sich dennoch unsicher sein, helfen Ihnen unsere Experten hinsichtlich Ihrer Firmenversicherung gerne weiter. Rufen Sie einfach unter unserer Servicenummer 089 716 772 999 an. Sie können uns gerne auch eine E-Mail schreiben. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen zusätzlich eine individuelle Bedarfsanalyse - unverbindlich und kostenfrei.
Sie sind bereits versichert? Möglicherweise lohnt sich ein Versicherungswechsel. Unsere Experten prüfen gerne Ihren aktuellen Versicherungsschutz auf Sparpotential und Leistungsverbesserung. Bei Bedarf übernehmen wir auch gerne die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versicherer.
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