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Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte

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Die Berufshaftpflicht­versicherung auf einen Blick

Für Gründer, Selbstständige und Unternehmer ist die Berufs­haftpflicht­versicherung eine wichtige Versicherung. Sie sichert Schäden ab, die durch Ihr Verschulden entstehen.
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Was wird geschützt?

Was wird geschützt?

Personen-, Sach- und rein finanzielle Schäden. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie ausschließen, dass durch Ihr Verschulden Schäden entstehen. Die Berufshaftpflicht schützt daher bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Wer benötigt die Versicherung?

Wer benötigt die Versicherung?

Empfohlen wird die Berufshaftpflicht­versicherung für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer. Für einige Berufsgruppen wie Ärzte oder Rechtsanwälte ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 08.11.2024

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1. Berufshaftpflicht­versicherung: für Rechtsanwälte obligatorisch

Für den Rechtsanwalt ist die Berufshaftpflicht eine Pflichtversicherung. Gemäß §51 BRAO (Bundes­rechtsanwalts­ordnung) müssen Sie sich als Rechtsanwalt gegen Vermögens­schäden absichern, die sich aus Ihrer beruflichen Tätigkeit ergeben. Die Mindest­versicherungs­summe liegt bei 250.000 Euro.

Benötigt jeder Rechtsanwalt eine Berufshaftpflicht­versicherung?

Ja, denn diese Versicherung ist für Sie als Rechtsanwalt maßgeblich für Ihren Berufs­zugang. Sprich, Sie bekommen Ihre Zulassungs­urkunde nur dann, wenn Sie einen entsprechenden Schutz nachweisen können. Die Zulassung wird widerrufen, wenn kein Versicherungs­schutz mehr besteht.

Berufshaftpflicht auch für angestellte Rechtsanwälte ein Muss

Auch wenn Sie als Rechtsanwalt angestellt sind, müssen Sie eine eigene Berufs­haftpflicht abschließen. Denn die Berufs­haftpflicht­versicherung des Rechtsanwalts, bei dem Sie angestellt sind, tritt zwar für einen Teil Ihrer Tätigkeiten ein, übernimmt aber nicht Ihren vollständigen Versicherungs­schutz. Wenn Sie als angestellter Rechtsanwalt tätig sind, bieten einige Versicherer vergünstigte Konditionen an. Unsere Versicherungs­experten von Finanzchef24 beraten Sie gerne über etwaige Sparmöglichkeiten. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, per Telefon 089 716 772 999 oder via E-Mail.

Günstigere Versicherungs­tarife für Rechts­anwälte bei geringfügiger Tätigkeit

Wenn Sie als Rechts­anwalt aufgrund Ihres Alters nur noch geringfügig tätig sind, bieten einige Versicherer ebenfalls reduzierte Tarife an. Frage Sie hierzu unsere Experten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Gut zu wissen: Sonder­kündigungs­recht bei Aufgabe der Kanzlei

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre Kanzlei aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

2. Welche Schäden sind bei der Berufs­haftpflicht­versicherung für den Rechts­anwalt versichert?

In der Regel umfasst eine Berufs­haftpflicht­versicherung für den Rechtsanwalt ausschließlich die Absicherung gegen sogenannte reine beziehungsweise echte Vermögens­schäden. Das sind rein finanzielle Schäden, die einem Dritten entstehen, wenn Ihnen zum Beispiel ein Beratungs­fehler unterläuft. Man spricht bei der Haftpflicht für einen Rechtsanwalt daher auch von einer Vermögens­schaden­haftpflicht.

Rechtsanwälten empfehlen wir jedoch, sich auch gegen Personen- und Sach­schäden zu versichern. Hier tritt der Schutz in Kraft, wenn zum Beispiel ein Klient in Ihrer Kanzlei stürzt und sich dabei verletzt. Sie können diese Leistungen oft zusätzlich in Ihre Berufs­haftpflicht für Rechts­anwälte einschließen. Oder Sie schließen zusätzlich eine Betriebs­haftpflicht für Rechts­anwälte ab.

Weitere wichtige Leistungseinschlüsse, auf die Sie bei der Wahl Ihrer Berufshaftpflicht achten sollten:

  • Reputations­schäden infolge eines versicherten Schadens
  • Verstoß gegen Geheim­haltungs­pflichten

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Nutzen Sie unseren Berufs­haftpflicht­versicherung-Vergleich und geben Sie Rechtsanwalt als Betriebsart ein. Sie haben dann sowohl am Anfang als auch am Ende des Vergleichs die Möglichkeit, auszuwählen, ob Sie nur reine Vermögens­schäden oder auch Personen- und Sach­schäden mit Ihrer Berufshaft­pflicht für den Rechtsanwalt absichern möchten. Verpflichtend ist nur ersteres, wichtig jedoch beides.

3. Bei welchen Tätigkeiten schützt die Berufs­haftpflicht­versicherung den Rechtsanwalt?

Die Berufshaftpflicht­versicherung für Rechtsanwälte tritt bei Schäden ein, die Sie während Ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen. Darüber hinaus sind im Rahmen der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte unter anderem folgende Tätigkeiten versichert:

  • Insolvenz­verwalter
  • Testaments­vollstrecker
  • Mediator

Sollten Sie Fragen zu einer bestimmten Tätigkeit und deren Absicherung haben, beraten unsere Versicherungs­experten Sie gerne. Sie erreichen uns unter unserer Service­nummer 089 716 772 999. Sie können uns gerne auch eine E-Mail schreiben. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

4. Für welche Tätigkeiten kommt die Berufs­haftpflicht bei Rechts­anwälten nicht auf?

Bestimmte Tätigkeiten sind von vielen Versicherern vom Versicherungs­schutz aus­geschlossen. Dazu gehören beispielsweise Beratungen nach außer­europäischem Recht oder Tätigkeiten vor außer­europäischen Gerichten. Außerdem springt die Berufs­haftpflicht­versicherung für den Rechtsanwalt nie bei Schäden ein, die durch eine wissentliche Pflicht­verletzung oder Ver­untreuung durch Ihr Personal entstehen.

5. Schadensbeispiele bei der Haftpflicht­versicherung für den Rechtsanwalt

Fehlerhafte Beratung

Fehlerhafte Beratung

Ein Rechtsanwalt berät ein Unternehmen hinsichtlich eines Vertrags. Dabei vergisst er, auf einen wichtigen Haftungs­ausschluss hin­zuweisen. Einige Kunden können das Unternehmen in der Folge für einen Fehler in Haftung nehmen. Den Vermögens­schaden übernimmt die Berufshaftpflicht­versicherung des Rechtsanwalts.

Verfahrens­fehler

Verfahrens­fehler

In einer Kanzlei bleibt ein Brief ungeöffnet liegen. Deshalb versäumt die Rechts­anwältin eine Prozess­frist. Ihr Mandant verliert den Prozess und erleidet dadurch einen Vermögens­schaden. Auch in diesem Fall springt die Berufs­haftpflicht­versicherung für den Rechtsanwalt ein und begleicht den entstandenen Schaden.

6. Individuelle Anpassung der Berufshaftpflicht für den Rechtsanwalt

Wenn Sie eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Rechts­anwälte abschließen, sollte der Versicherungs­schutz individuell auf Sie und Ihre Tätigkeiten ab­gestimmt sein. Hier ist es wichtig, folgende Fragen zu beantworten:

  • Wo liegen die Risiken der Kanzlei?
  • Wer und was genau soll abgesichert werden?
  • Wie hoch soll die Versicherungs­summe sein (die gesetzlich bestimmte Mindest­versicherungs­summe liegt bei 250.000 Euro)?
  • Soll eine Selbstbeteiligung festgelegt werden?

Mit einer Selbst­beteiligung wird die Berufs­haftpflicht für den Rechtsanwalt im Vergleich günstiger, Sie müssen im Schadens­fall jedoch einen Teil der Kosten selbst tragen. Auch gibt es mitunter eine besondere Ermäßigung auf den Versicherungs­beitrag, wenn Sie als Einzel­unternehmer eine eigene Kanzlei eröffnen und erstmals selbstständig tätig werden: Einen solchen Existenz­gründerrabatt bietet zum Beispiel der Versicherer Markel für das erste Versicherungs­jahr unabhängig vom Jahres­umsatz. Nutzen Sie unseren Vergleichs­rechner, um Ihre Berufs­haftpflicht auf Ihre Bedürfnisse anzupassen.

7. Expertenberatung zur Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte und Betreuung bei Versicherungs­wechsel

Nutzen Sie unseren Vergleichs­rechner, um Ihre Berufs­haftpflicht auf Ihre Bedürfnisse anzupassen. Sollten Sie sich dennoch unsicher sein, helfen Ihnen unsere Experten hinsichtlich Ihrer Firmen­versicherung gerne weiter. Rufen Sie einfach unter unserer Service­nummer 089 716 772 999 an. Sie können uns gerne auch eine E-Mail schreiben. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen zusätzlich eine individuelle Bedarfs­analyse - unverbindlich und kostenfrei.

Sie sind bereits versichert? Möglicherweise lohnt sich ein Versicherungs­wechsel. Unsere Experten prüfen gerne Ihren aktuellen Versicherungs­schutz auf Spar­potential und Leistungs­verbesserung. Bei Bedarf übernehmen wir auch gerne die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versicherer.

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