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Lexikon

Inventarschaden

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Was versteht man unter Inventarschäden?

Inventarschäden sind Schäden an den technischen oder kaufmännischen Einrichtungen (zum Beispiel an Möbeln oder Computern) sowie den Warenvorräten eines Unternehmens. Durch eine Geschäftsinhaltsversicherung können diese Beschädigungen, Zerstörungen oder Verluste gedeckt werden. Es werden hier in der Regel Schäden versichert, die durch Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl entstanden sind.

Gut zu wissen: Sind die Schäden am Inventar so groß, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen werden muss, greift die Geschäftsinhaltsversicherung nur dann, wenn sie um eine Betriebsunterbrechungsversicherung erweitert wurde. Besteht bei einem Betrieb die Gefahr, dass ein Inventarschaden zu einer Betriebsschließung führt, sollte bei Abschluss der Versicherung darauf geachtet werden, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung inkludiert wird.