Sie sind mit Ihrem aktuellen Versicherungsvertrag unzufrieden? Sie haben ein günstigeres Angebot gefunden oder benötigen Ihren Versicherungsschutz nicht mehr? Es gibt verschiedenste gute Gründe, Ihre Versicherung zu kündigen. Nachfolgend erklären wir Ihnen, was es hier zu beachten gilt und wann sich ein Wechsel lohnt.
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Es gibt zwei Formen der Kündigung Ihres bestehenden Versicherungsvertrags. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der geltenden Kündigungsfristen:
Ordentliche Kündigung: Wenn Sie kündigen oder wechseln möchten, müssen Sie bei der ordentlichen Kündigung Ihres Versicherungsvertrags eine bestimmte Kündigungsfrist einhalten. In der Regel beträgt sie drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Wichtig: Das Versicherungsjahr muss sich nicht zwingend mit dem Kalenderjahr decken. Wenn Sie beispielsweise eine Betriebshaftpflicht am 01. Juni 2020 abschließen, endet das Versicherungsjahr am 31. Mai 2021. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist, müssen Sie dementsprechend Ihre Betriebshaftpflicht bis spätestens 28. Februar 2021 kündigen. Und bedenken Sie: Verpassen Sie die Kündigungsfrist, verlängert sich Ihr Versicherungsvertrag in der Regel automatisch um ein Jahr!
Haben Sie beispielsweise eine LKW-Versicherung abgeschlossen, gilt für Sie eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat: Läuft Ihr Vertrag beispielsweise bis zum 01. Januar 2021, können Sie bei einem Wechsel bis zum 30. Oktober des Vorjahres kündigen. Das gilt für alle Kfz-Versicherungen.
Außerordentliche Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung Ihrer Versicherung kann nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Gemäß folgenden Szenarien haben Sie ein Sonderkündigungsrecht:
Wird Ihr Versicherungsbeitrag ohne Leistungsanpassung erhöht oder ändern sich die Leistungen Ihres Tarifs zu Ihrem Nachteil, können Sie innerhalb eines Monats, nachdem Sie die Änderungsmitteilung erhalten haben, mit sofortiger Wirkung kündigen. Sofortig bedeutet in diesem Fall, dass der Versicherungsvertrag frühestens dann endet, wenn die Beitragserhöhung beziehungsweise die Tarifänderung in Kraft tritt (vgl. § 40 Abs. 1 VVG). Und auch nach einem Schadensfall haben Sie einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung Zeit, mit sofortiger Wirkung zu kündigen (vgl. § 92 VVG).
Fällt das Risiko beziehungsweise der Versicherungsgegenstand weg, das/den Sie mit Ihrer Versicherung abgesichert haben, kann der Versicherungsvertrag sofort aufgehoben werden. Hierfür müssen Sie einen Nachweis beim Versicherer vorlegen – beispielsweise eine Gewerbeabmeldung.
Wann Ihr Versicherer Ihnen kündigen darf und was Sie in so einem Fall unternehmen können, erfahren Sie in unserem Artikel: Kündigung durch den Versicherer.
Gleich vorweg: Sie sollten Ihre Kündigung immer schriftlich formulieren – und im Idealfall per Post mit Rückschein versenden. Nur so haben Sie einen Nachweis, dass Sie auch tatsächlich gekündigt haben. Wenn Sie Ihre Kündigung per E-Mail verschicken, speichern Sie sich eine Kopie auf Ihrem PC ab. Wenn Sie ein Faxgerät nutzen, drucken Sie sich die Sendebestätigung aus und heften diese an das Kündigungsschreiben.
Folgende Informationen muss das Kündigungsschreiben an den Versicherer enthalten:
Kündigen Sie Ihren Versicherungsvertrag schnell und unkompliziert, indem Sie unsere Vorlage "Kündigungsschreiben für die Versicherung" nutzen.
Nicht nur, wenn Sie mit Ihrem aktuellen Versicherungsvertrag für Ihre betriebliche oder private Absicherung unzufrieden sind, sollten Sie einen Wechsel erwägen. Oftmals erhalten Sie bei bereits länger bestehenden Verträgen bessere Leistungen für denselben Versicherungsbeitrag oder sparen bares Geld durch einen niedrigeren Beitrag bei gleicher Leistung.
Gründe für einen Versicherungswechsel können sein:
Unsere Versicherungsexperten prüfen gerne, ob es sich für Sie lohnt, Ihre gewerbliche Versicherung beziehungsweise Ihren Versicherungsvertrag zu wechseln. Ihnen steht ein persönlicher Ansprechpartner für sämtliche Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Und das Beste: Dieser Service ist für Sie grundsätzlich kostenfrei.
Nachfolgend finden Sie Preisbeispiele für wichtige Versicherungen verschiedener Berufsgruppen:
Architektenhaftpflichtversicherung - Kosten: ab 48,79 Euro/Monat bei vierteljährlicher Zahlweise, 3-Jahresvertrag, Betriebsart: Innenarchitekt, nebenberuflich, Umsatz: 15.000 Euro jährlich, Versicherer: Markel, Deckungssummen: 3.000.000 Euro für Personen- und 300.000 Euro für Sachschäden, Selbstbeteiligung: 10.000 Euro
Frachtführerversicherung - Kosten: ab 14,88 Euro/Monat bei jährlicher Zahlweise (178,50 Euro/Jahr), inklusive Versicherungssteuer, Betriebsart: Trockenbau, Versicherer: Nürnberger, Versicherungssumme: 250.000 Euro, Selbstbeteiligung: 1.000 Euro, Umsatzsumme: 100.000 Euro, 1 Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <= 3,5 t
Berufshaftpflichtversicherung - Kosten: ab 23,43 Euro/Monat bei einem 3-Jahres-Vertrag, inklusive Versicherungssteuer, Jahresumsatz: 10.000 Euro; Versicherer: Markel, Deckungssummen; 1.000.000 Euro für Vermögensschäden und exklusive Personen- und Sachschäden, Selbstbeteiligung: 1.500 Euro
Berufshaftpflicht ab 76,49 Euro/Monat bei vierteljährlicher Zahlweise, 3-Jahresvertrag, nebenberuflich, Umsatz: 15.000 Euro jährlich, Versicherer: Markel, Deckungssummen: 3.000.000 Euro für Personen- und 300.000 Euro für Sachschäden, Selbstbeteiligung: 10.000 Euro
Betriebshaftpflichtversicherung - Kosten: ab 55,18 Euro/Monat inklusive Versicherungssteuer, nebenberuflich, Umsatz: 60.000 Euro jährlich, Versicherer: VHV, Deckungssummen: 3.000.000 Euro für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden, Selbstbeteiligung: 1.000 Euro
Autorin: Cynthia Henrich, 06.02.2020