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Um Ihrem Beruf beruhigt nachgehen zu können, empfehlen wir Ihnen eine Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereinigungen. Wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter durch einen Fehler ein Gebäude beschädigt, müssen Sie dafür die Kosten tragen. Oder: Durch eine Unachtsamkeit Ihrerseits wird eine Person verletzt. Hier können neben Schmerzensgeldansprüchen auch teure Behandlungskosten auf Sie zukommen. Mit der Betriebshaftpflicht für Gebäudereinigungen sind Sie genau für diese Fälle abgesichert.
Wenn Sie im Bereich der Gebäudereinigung selbstständig tätig sind, tragen Sie für die Sauberkeit des Eigentums vieler Menschen Verantwortung. Da kommt es schon einmal vor, dass Ihnen während Ihrer Reinigungsarbeiten ein Fehler unterläuft und dadurch das Eigentum anderer beschädigt wird. Das kann teuer werden und im schlimmsten Fall Ihre berufliche Existenz bedrohen. Deshalb ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Gebäudereinigung unverzichtbar, damit Sie sich unbelastet Ihrer Arbeit widmen können.
Stellen Sie sich vor: Sie haben eine Treppe frisch gewischt und eine Person rutscht darauf aus und verletzt sich, da das Warnschild nicht sichtbar platziert war. Je nach Schwere der Verletzung der Person können nun diverse Schadensersatzleistungen auf Sie zukommen: ärztliche Behandlungskosten, Schmerzensgeldzahlungen, der Verdienstausfall bei Selbstständigkeit oder sogar lebenslange Ausgleichszahlungen, falls der Verletzte eine dauerhafte und schwerwiegende Beeinträchtigung durch den Sturz erlitten hat. Oder: Sie stoßen versehentlich einen Putzeimer um und durch das auslaufende Wasser wird hochwertiges EDV-Equipment Ihres Kunden beschädigt. Hier springt die Betriebshaftpflichtversicherung für die Gebäudereinigung ein.
Ferner hilft die Versicherung bei den Kosten für die Beseitigung sogenannter Umweltschäden, die gerade bei Reinigungsarbeiten schnell vorkommen können. Wenn beispielsweise aus Ihrem Lager toxische Stoffe ins Grundwasser gelangen oder Flora und Fauna der Umgebung durch Ihre Chemikalien kontaminiert werden, müssen Sie laut Gesetz die Sanierungskosten übernehmen. Ebenso haften Sie, falls Sie auf dem Grundstück Ihres Kunden einen Umweltschaden verursachen. Das kann schnell sehr teuer werden. Deshalb sollten Selbstständige im Bereich Gebäudereinigung nicht auf eine Betriebshaftpflicht verzichten. Sollten Sie auch Winterdienste anbieten, sollten Sie nicht vergessen, auch diese Tätigkeit in Ihre Haftpflicht einzuschließen.
Bei der Reinigung eines Großraumbüros stößt ein Gebäudereiniger versehentlich einen Monitor um. Dieser fällt auf den Boden und wird dabei beschädigt. Die Inhaber des Büros fordern die Reinigungskraft auf, den Schaden zu begleichen. Die Versicherung des Gebäudereinigers springt ein und übernimmt die Kosten.
Aufgrund der unsachgemäßen Reinigung des Bodens einer Boutique durch einen Gebäudereiniger wird der hochwertige Parkettboden so sehr beschädigt, dass er komplett ausgetauscht werden muss. Dafür muss der Laden zeitweise geschlossen werden. Die Inhaberin macht für die entstandenen Kosten inklusive des entstandenen Verdienstausfalls Haftungsansprüche geltend. Diese werden von der Versicherung der Reinigungskraft übernommen.
Die Kosten der Betriebshaftpflicht für eine Gebäudereinigung werden immer individuell auf Ihre Ansprüche angepasst. Je nachdem, wie hoch das Risiko ist, dass Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter einen Schaden verursachen, variiert die Höhe des Beitrags. Wir von Finanzchef24 helfen Ihnen gerne mithilfe unseres Vergleichsrechners, Ihr individuelles Risiko zu kalkulieren und den idealen Tarif zu finden.
Kostenbeispiel:
Betriebshaftpflicht für Gebäudereinigung (Einzelunternehmer, nebenberuflich) ab 20,24 Euro monatlich, inklusive Versicherungssteuer; Umsatz: 20.000 Euro jährlich; Versicherer: Rhion; Deckungssummen: jeweils 3.000.000 Euro für Personen- sowie Sachschäden, exklusive Mietschäden, Selbstbeteiligung: 1.000 Euro
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.
Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
"Sind Sie sich unsicher, welche Firmenversicherungen Sie wirklich benötigen? Dann rufen Sie uns unter unserer Servicenummer 089 716 772 999 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: service@finanzchef24.de. Außerdem führen wir für Sie gern auf Anfrage eine kostenfreie Bedarfsanalyse durch.
Sie möchten Ihre Gewerbeversicherung wechseln? Auch hierbei unterstützen wir Sie. Ob bessere Leistungen und/oder ein günstigerer Tarif von bis zu 40% - wir finden das passende Angebot. Auf Wunsch übernehmen wir sogar die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versicherer."
Folgende Versicherungen bieten Ihnen einen weiteren wichtigen Schutz:
Finanzchef24-Leistungen im Überblick:
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