Lexikon
Ein Umweltschaden ist ein direkter oder indirekter Schaden für die Umwelt, der von Menschen ausgeht. Bei Umweltschäden ist grundsätzlich zu unterscheiden, von welcher Seite die Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Stellen Dritte (beispielsweise Privatpersonen oder auch Firmen) einen Anspruch, so ist die Haftung gemäß dem Umwelthaftungsgesetz ausschlaggebend. Wird jedoch die öffentliche Hand geschädigt, wie durch die Verunreinigung eines öffentlichen Teichs, so ergibt sich die Haftung aus dem Umweltschadensgesetz.
Umweltschäden können unter anderem durch Betriebsunfälle ausgelöst werden: Gelangt zum Beispiel Lösungsmittel in das Grundwasser, weil durch Blitzschlag ein Brand in einem Lackierbetrieb ausgebrochen ist, spricht man von einem Umweltschaden.
Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung können Unternehmen ihr Haftungsrisiko abdecken: In der Regel umfasst der Versicherungsschutz über die Betriebshaftpflicht Umweltschäden gemäß dem Umwelthaftungsgesetz. Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind hingegen nicht immer Bestandteil einer Betriebshaftpflicht. Nicht selten muss hierfür eine spezielle Firmenversicherung – die sogenannte Umweltschadensversicherung – abgeschlossen werden, um den Versicherungsschutz zu erhalten.