Lexikon
Bei einer Neuwertversicherung entspricht die Versicherungssumme dem aktuellen Neuwert der versicherten Sache – und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem die Firmenversicherung abgeschlossen wurde. Im Fall eines Schadens besteht hier jedoch das Risiko einer Unterversicherung, da Wertsteigerungen im Zeitverlauf nicht berücksichtigt werden. Deshalb ist es jedem Versicherten dringend zu empfehlen, die Preisentwicklungen zu beobachten und die Versicherungssumme gegebenenfalls anzupassen. In einer sogenannten „gleitenden“ Neuwertversicherung wird der steigende Wert der versicherten Sache über die Zeit hinweg angepasst. Im Schadensfall wird der aktuelle Neuwert bestimmt und dem Versicherten ersetzt. Somit ist das Risiko einer Unterversicherung ausgeschlossen.
Unter dem Neuwert versteht man den Betrag, der aufzubringen ist, wenn man das beschädigte Gut durch ein gleichwertiges ersetzt beziehungsweise in neuwertigem Zustand wiederherstellt.
Als Orientierungswert wird der sogenannte „Wert 1914“ herangezogen. Hierbei handelt es sich um einen Einheitswert, der sich aus dem Preis ergibt, den man im Jahr 1914 für das versicherte Gebäude erhalten hätte (siehe auch Gebäudeversicherung). Grund: Im Jahr 1914 galten die Baupreise als sehr stabil. Dieser Wert muss mit dem Baupreisindex multipliziert werden, der im jeweiligen Schadensjahr gilt. Dieser ist abhängig von den jeweiligen Inflationsbedingungen. Der Baupreisindex wird durch das Bundesamt für Statistik ermittelt und liegt aktuell bei einem Wert von 1454,3 (Stand Januar 2019).