Lexikon
Bei der Titulardeckung handelt es sich um eine Berufshaftpflicht für den Rechtsanwalt. Die Titulardeckung zählt zu den verpflichtenden Versicherungen für einen Rechtsanwalt - auch wenn er sich in einem Anstellungsverhältnis befindet. Sie wird auch als Titeldeckung, Zulassungspolice oder Haftpflichtversicherung für den Anwalt bezeichnet.
Die gesetzliche Regelung für diese Form der anwaltlichen Absicherung ist die Bundesrechtsanwaltsverordnung (BRAO). § 51 BRAO besagt. "Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer seiner Zulassung aufrechtzuerhalten." Berufshaftpflicht ist sowohl für den selbstständigen Anwalt in eigener Kanzlei als auch für den angestellten Juristen obligatorisch, da sie mit dem Anwaltstitel verbunden ist. Die Titulardeckung benötigen die Rechtsanwälte also auch dann, wenn eine Absicherung über die Kanzlei umgesetzt ist, denn sie ist die Voraussetzung für die Zulassung und das Führen des anwaltlichen Titels.
Bei der Haftpflicht für den Juristen sind solche Schäden abgesichert, die aus Berufsfehlern des Rechtsanwalts entstehen und Schadensersatzansprüche von Dritten - in der Regel durch die Mandanten- generieren. Dies kann beispielsweise durch einen Beratungsfehler oder eine Vertragsverletzung verursacht werden. Selbst nebenberufliche Tätigkeiten als Rechtsanwalt sind im Rahmen der Absicherung durch die Titulardeckung möglich - wenn diese nicht das Honorar von 10.000 Euro pro Jahr übersteigen. Sollte das Honorar diese Bemessungsgrenze übersteigen, erfolgt die Berechnung der Beiträge nach dem Normaltarif.
Die Anwalts-Haftpflicht ist auch in ihrer Höhe in der BRAO definiert: Die Titulardeckung hat eine vorgeschriebene Versicherungssumme von 250.000 Euro pro Versicherungsfall und von 1 Mio. Euro pro Versicherungsjahr. Es handelt sich dabei um Mindestwerte, die vom Anwalt selbstverständlich höher angesetzt werden können.