Neu ☑️ Gewerbliche Kfz-Versicherung: Mehr Infos
Lexikon
Arbeitsmaschinen sind Maschinen, die Energie benötigen, um eine Arbeit zu verrichten, und nicht zur Personen- oder Güterbeförderung dienen. Man unterscheidet zwischen selbstfahrenden und nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.
Zu den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zählen zum Beispiel Erntemaschinen, Mähdrescher, Hoflader oder Kräne. Selbstfahrende oder auch mobile Arbeitsmaschinen sind zulassungsfrei, weshalb für diese keine Kraftfahrzeugsteuer anfällt. Um mobile Arbeitsmaschinen zu nutzen, die eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h erreichen können, muss eine gültige Betriebserlaubnis vorgelegt werden. Außerdem muss der Besitzer seinen Namen und den Wohnort beziehungsweise seine Firmenanschrift dauerhaft und lesbar am Fahrzeug anbringen, damit im Schadensfall Kontakt aufgenommen werden kann. Wird diese Höchstgeschwindigkeit überschritten, muss für die selbstfahrende Arbeitsmaschine ein amtliches Kennzeichen der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden. Außerdem ist für diese Fahrzeuge der Abschluss einer gewerblichen Kfz-Haftpflichtversicherung obligatorisch.
Zu den nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zählen unter anderem Bohrhämmer, Pumpen, Fräsmaschinen oder Mischmaschinen. Diese nicht mobilen Arbeitsmaschinen sind im Gegensatz zu selbstfahrenden Arbeitsmaschinen nicht mit einem Fahrzeug fest verbunden.