Lexikon

Schlüsselschaden

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Was ist ein Schlüsselschaden?

Ein Schlüsselschaden entsteht, wenn eine Person einen fremden Schlüssel verliert. Fremde Schlüssel gehören dem Nutzer nicht persönlich und sind klassischerweise (General-)Schlüssel oder Codekarten zu einer Mietwohnung oder zu gemieteten Betriebsräumen. Im Falle eines Verlustes muss zunächst der Schlüssel ersetzt werden. Vielfach ist es aber auch notwendig, Schlösser oder Schließanlagen auszutauschen. Für diese Kosten muss die Person aufkommen, der der fremde Schlüssel abhandengekommen ist.

Gerade für größere Betriebe, die Räume gepachtet haben, besteht das Risiko eines Schlüsselschadens, der schnell sehr teuer werden kann. Auch Einzelunternehmer, wie Hausmeister oder Reinigungskräfte, nutzen von Berufs wegen Schlüssel zu den Wohnungen ihrer Kunden – und laufen deshalb Gefahr, einen oder mehrere Schlüssel zu verlieren und ersetzen zu müssen. Gleiches gilt unter anderem für selbstständige Lehrer, die ihre Unterrichtsräume anmieten und bei einem Schlüsselverlust mitunter erhebliche Kosten zu tragen haben.

Unternehmer können sich über eine gewerbliche Haftpflichtversicherung wie der Betriebshaftpflichtversicherung gegen Schlüsselschäden absichern: So besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz – in einigen Konzepten jedoch nur gegen einen Preisaufschlag – um Schlüsselschäden zu erweitern. Im Schadensfall springt dann die Firmenversicherung ein und erstattet die Kosten. Die meisten Versicherer decken Schlüsselschäden jedoch nur bis zu einer bestimmten Höhe ab, welche niedriger ist als die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, zum Beispiel nur bis zu der Höhe von 50.000 Euro. Weiterhin sind in den meisten Konzepten Schäden, die infolge eines Schlüsselschadens entstehen (wie ein Einbruchdiebstahl), vom Schutz der gewerblichen Haftpflicht ausgenommen.