Lexikon
Bei jeder Betriebsversicherung gibt es Grenzen im Versicherungsschutz. Risiko- oder Deckungsausschlüsse sind jene Umstände, für welche die Versicherung nicht einspringt, da diese vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Zunächst lassen sich solche Ausschlüsse aus der sogenannten positiven Risikobeschreibung ableiten. In dieser wird festgehalten, was genau versichert ist. Alle nicht in der positiven Risikobeschreibung genannten Tatbestände sind im Umkehrschluss nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Man spricht hier auch von „primären Risikoausschlüssen“. Andere Ausnahmen sind auf dem Versicherungsschein oder in den Versicherungsbedingungen vermerkt. Diese sind unter dem Begriff „sekundäre Risikoausschlüsse“ beziehungsweise „sekundäre Risikobegrenzungen“ bekannt.
Grundsätzlich gilt: Gäbe es diese Risikoausschlüsse nicht, würden die Versicherungsprämien unbezahlbare Höhen annehmen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, bestimmte Risikoausschlüsse gegen einen Prämienzuschlag mitzuversichern. Andere gelten hingegen als schlichtweg nicht versicherbar.