Neu ☑️ Gewerbliche Kfz-Versicherung: Mehr Infos
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Transportgüter sind auf ihrem Weg vom Absender zum Empfänger unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt. Unabhängig davon, ob Sie diese als Unternehmen selbst transportieren oder eine Spedition beauftragen, ob es sich um Waren oder Arbeitsmittel handelt: Kommt es zum Schaden, können die finanziellen Konsequenzen immens sein! Eine Transportversicherung ist daher dringend anzuraten, wenn Sie Güter und Waren befördern beziehungsweise befördern lassen.
Entsprechend der unterschiedlichen Transportarten bieten Versicherer unterschiedliche Transportversicherungen an. Die richtige Transportversicherung für Ihr Unternehmen ist demnach abhängig von Ihrer Tätigkeit:
Für den Transport eigener Waren durch Dritte.
Alle wichtigen Informationen zur Warentransportversicherung finden Sie auf dieser Seite.
Für den Transport eigener Waren mit eigenen Fahrzeugen
Für Frachtführer beim Transport fremder Waren
Eine Warentransportversicherung (auch Güterversicherung genannt) ist Ihrem Unternehmen zu empfehlen, wenn Sie Ihre Waren durch Dritte befördern lassen. Denn: Sollte es zum Beispiel durch einen Unfall zu einem Schaden kommen, haftet zwar grundsätzlich der Frachtführer, allerdings nur in begrenzter Höhe (gemäß § 431 Handelsgesetzbuch). Zudem kann der Frachtführer von seiner Haftung befreit werden, wenn besondere Umstände vorliegen, beispielsweise wenn das Gut durch seine natürliche Beschaffenheit besonders leicht zu Schaden kommen kann (gemäß § 427 Abs.1 Nr. 4 HGB). Die Absicherung durch eine Transportversicherung für eigene Waren ist daher umso wichtiger, je wertvoller die Waren sind oder je länger die Transportstrecke ist.
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In der Regel umfasst die Warentransportversicherung alle Gefahren (Allgefahren-Deckung) der Beförderung. Dazu zählen beispielsweise:
Zudem deckt die Warentransportversicherung den kompletten Transportweg ab, von Ihrer Ausgangstür bis zur Eingangstür des Empfängers. Somit sind alle Be- und Entladevorgänge sowie notwendige Zwischenlagerungen in den Versicherungsleistungen eingeschlossen. Die Güterversicherungen der meisten Versicherer bieten neben der Absicherung des Warentransports auf dem Landweg auch umfassenden Schutz auf dem Seeweg und Luftweg.
Geltungsbereich der Warentransportversicherung
Bezogen auf den räumlichen Geltungsbereich lassen sich Warentransportversicherungen wahlweise deutschland-, europa- oder weltweit abschließen. Der Geltungsbereich kann in Rücksprache mit dem Versicherer jederzeit angepasst werden.
Ein Fachhändler hat 50 teure Elektrogeräte verkauft. Er betraut eine Spedition mit der Lieferung. Der Fahrer muss aufgrund der langen Fahrtdauer einen Zwischenstopp an einer Raststätte einlegen und verriegelt den Lastwagen ordnungsgemäß. Das Fahrzeug wird dennoch entwendet. Die Transportversicherung des Fachhändlers kommt für den Ersatz der geladenen Ware auf.
Ein Natursteinhandel beauftragt einen Frachtdienstleister mit dem Transport von Marmor. Beim Entladen aus dem Lastwagen zerbrechen einige Marmorplatten und sind unbrauchbar. In diesem Fall zahlt die Transportversicherung den Schaden, denn der Transport der Ware mit fremden Fahrzeugen bis zum Auslieferungsort ist grundsätzlich im Versicherungsschutz enthalten.
Der Fahrer einer Spedition ist mit dem Transport von Glasplatten beauftragt und auf dem Weg zur Lieferadresse. Glatteis bringt den LKW ins Schleudern, die Glasscheiben gehen zu Bruch. Zwar greift die Versicherung des Frachtführers, erstattet jedoch nur den Zeitwert der Scheiben. Die Transportversicherung des Auftraggebers schließt die Lücke zum Wiederanschaffungswert von Neuware.
Der Hersteller von Sanitärkeramik beauftragt eine Firma mit der Auslieferung seiner Waren. Eine LKW-Ladung mit Wannen muss wegen des Wochenend-Fahrverbots auf einem Rastplatz abgestellt werden. Als der Fahrer am Montag zum korrekt abgestellten, verschlossenen Fahrzeug zurückkehrt, bemerkt er, dass die Ladung gestohlen wurde. Den Schaden ersetzt die Transportversicherung des Herstellers.
Die Warentransportversicherung ersetzt den finanziellen Schaden, der Ihrem Unternehmen durch die Beschädigung oder den Verlust Ihrer Waren entsteht. Das können zum Beispiel die Kosten sein, die für die Reparatur der versicherten Waren anfallen. Liegt ein Totalschaden oder kompletter Verlust der Güter vor, wird der Warenwert bis zur festgelegten Deckungssumme erstattet. In der Regel beinhaltet eine Warentransportversicherung auch die Deckung der Kosten, die im Schadensfall für eine Zwischenlagerung oder Umladung anfallen. Viele Versicherer bieten darüber hinaus noch Schutz für:
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert Ihrer Transportgüter. Hierbei wird meist ein Limit zwischen Ihnen, dem Versicherungsnehmer, und dem Versicherungsgeber vereinbart, bis zu dem der Versicherer den Warenwert ersetzt. Die Kosten für die Warentransportversicherung berechnen sich nach diesem festgelegten Limit sowie nach den Transportgefahren. Diese stehen in Abhängigkeit davon, welche Waren Sie wohin transportieren lassen.
Im Gegensatz zur Warentransportversicherung sichert die Frachtführerversicherung (oder Frachtführerhaftpflicht) nicht den Transsport eigener, sondern fremder Waren ab. Aber: Sie leistet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz, der häufig unter dem tatsächlichen Warenwert der Lieferung liegt. Die Lücke schließt die Warentransportversicherung.
Während die Warentransportversicherung eigene Güter absichert, die von Dritten befördert werden, übernimmt die Autoinhaltsversicherung Schäden an eigenen Waren und Werkzeugen, die selbst und im eigenen Wagen im Zuge des Werksverkehrs, zum Beispiel auf dem Weg zu einem Kunden, transportiert werden. Deshalb ist diese Versicherung insbesondere Handwerkern zu empfehlen.
Ein Hersteller lässt seine Waren (10 Tonnen Natursteine) von einem externen Frachtführer transportieren. Auf Basis des Vertrags zwischen den beiden haftet der Frachtführer in Höhe von zehn Euro pro Kilo transportierter Ware. Bei einem Unfall wird die komplette Ladung zerstört. Per Gesetz bekäme er als Schadensersatz 100.000 Euro (10.000 Kilogramm x 10 Euro) von der Frachtführerversicherung des Dienstleisters. Der tatsächliche Warenwert der Lieferung beträgt allerdings 150.000 Euro. Den verbleibenden Schaden von 50.000 Euro bekommt der Hersteller nur erstattet, wenn er eine eigene Warentransportversicherung hat.
Ein Handwerker ist mit seinem eigenen Wagen auf einem Außentermin unterwegs. Da es sich um eine längere Anfahrt handelt, macht er auf einer Autobahnraststätte Halt. Er verlässt das abgesperrte Fahrzeug für etwa eine halbe Stunde, um zu essen. Als er zurückkommt, ist das Auto aufgebrochen und sein gesamtes Werkzeug im Wert von 3.000 Euro entwendet. Ohne Autoinhaltsversicherung muss er den Schaden selbst bezahlen, da in diesem Fall die Transportversicherung nicht einspringt.
Online vergleichen und sparen
Für eine optimale Absicherung muss die Warentransportversicherung auf Ihre individuelle Risikosituation zugeschnitten sein. Beachten Sie zudem, dass es zwischen den Versicherern und einzelnen Tarifen große Unterschiede hinsichtlich der Leistungen und Kosten gibt. Ein Vergleich lohnt sich also in jedem Fall!
Individuelle Risikoanalyse für einen passgenauen Versicherungsschutz
Profitieren Sie von unserer online-basierten Risikoanalyse, um die richtige Transportversicherung zu finden. Es geht ganz einfach: Nach der Eingabe Ihrer Betriebsart wählen Sie zunächst aus, ob Sie fremde oder eigene Waren transportieren und ob Sie diese selbst oder durch Dritte befördern lassen. Anschließend stellen wir Ihnen nur noch relevante Fragen zu der Transportversicherung, die Sie benötigen. Wählen Sie also beispielsweise den Transport eigener Waren durch Dritte aus, so stellen wir Ihnen ausschließlich Fragen zur Warentransportversicherung. Diese sind notwendig, um Ihre Risikosituation zu ermitteln und passgenaue Versicherungstarife anzeigen zu können. Anschließend können Sie die Leistungsmerkmale der Versicherungsangebote transparent miteinander vergleichen. Wirksamen Versicherungsschutz erhalten Sie nach Abschluss des gewünschten Tarifs innerhalb von 24 Stunden.
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