Lexikon
Eine Vorsorgeversicherung dient als Erweiterung des eigentlichen Deckungsumfangs sowohl bei der gewerblichen Haftpflicht als auch bei der Geschäftsinhaltsversicherung. Jedoch hat die Vorsorgeversicherung in diesen beiden genannten Betriebsversicherungen einen unterschiedlichen Nutzen.
In der gewerblichen Haftpflichtversicherung sichert sie den Versicherungsnehmer gegen Risiken ab, die erst nach Vertragsabschluss hinzugekommen sind. Für diese neuen Risiken gelten dann oftmals gemäß den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) verminderte Deckungssummen. Einige Versicherer weichen von dieser Regelung jedoch zugunsten der Versicherungsnehmer ab und gewähren vollen Versicherungsschutz bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Bei einer Inhaltsversicherung dient die Vorsorgeversicherung hingegen dazu, einer Unterversicherung vorzubeugen – wenn etwa neue Maschinen hinzugekauft werden und die eigentliche Versicherungssumme der Höhe nach nicht mehr ausreicht. Die neuen Risiken müssen bis zur nächsten Beitragszahlung beziehungsweise zur neuen Vertragslaufzeit, spätestens jedoch bei erneuter Risikoabfrage durch den Versicherer angezeigt werden. Der Versicherer passt den Versicherungstarif dann entsprechend an.