Lexikon
Unter Be- und Entladeschäden versteht man Schäden, die während des Be- und Entladevorgangs an fremden Sachen entstehen können – zum Beispiel wenn ein Mitarbeiter beim Entladen eines fremden Lkw das Fahrzeug versehentlich beschädigt. Sie werden als Tätigkeitsschäden kategorisiert und sind nur dann im Rahmen einer Betriebshaftpflicht versichert, wenn hierfür eine ausdrückliche Regelung besteht. Be- und Entladeschäden beinhalten auch Schäden am Ladegut selbst, allerdings nur, wenn es sich um Ladegut handelt, das nicht für den Versicherungsnehmer selbst bestimmt ist. Eigenes Ladegut kann über eine Transportversicherung abgesichert werden, fremdes Ladegut über die Frachtführerversicherung.