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Alternativ zur staatlichen Absicherung können Sie als Selbstständiger eine Privatversicherung wählen, die im Krankheits- oder Pflegefall einspringt. Eine private Krankenversicherung bietet Ihnen Leistungen, die über das Spektrum der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. So müssen Sie für eine umfangreiche medizinische Behandlung, sei es mit hochwertigen Geräten oder teuren Medikamenten, nichts extra bezahlen. Ein weiterer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist, dass Sie frei entscheiden können, in welchen Fällen die private Krankenversicherung greift. Möchten Sie, dass die Behandlung durch den Chefarzt in Ihrem Versicherungsschutz enthalten ist? Oder sollen die Kosten für viele zahnmedizinische Maßnahmen erstattet werden? Die private Krankenversicherung kann individuell auf Ihre Wünsche und Ihren Bedarf abgestimmt werden.
Somit hat die private Krankenversicherung (kurz PKV genannt) vor allem für Sie als Selbstständigen oder Freiberufler zahlreiche Vorteile, für den Krankheits- oder Pflegefall umfassend vorzusorgen. Denn Sie haben mit ihr die Freiheit, Preise und Leistungen der privaten Krankenversicherung an die individuelle berufliche Situation anpassen zu können.
Der Nachteil vieler privater Krankenkassen sehen viele allerdings in der Beitragshöhe. Zum Beispiel müssen Sie anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung auch dann die Beiträge bezahlen, wenn eine Erkrankung über sechs Wochen lang andauert. Zudem fallen in den privaten Krankenversicherungen sogenannte Risikozuschläge an. Sie werden erhoben, wenn Vorerkrankungen bekannt sind. Wie hoch diese zusätzlichen Beiträge ausfallen, bemessen die Versicherer über Gesundheitsfragen. Diese werden Ihnen gestellt, wenn Sie die private Krankenversicherung beantragen.
Doch kann genau dieser Aspekt auch von Vorteil für Sie sein: Als Selbstständiger oder Freiberufler ohne gesundheitliche Probleme können Sie einen günstigeren Tarif in der privaten Krankenversicherung erwirken als in der gesetzlichen. Alles in allem bietet Ihnen eine private Krankenversicherung die Möglichkeit, vor allem in jungen Jahren Geld einzusparen.
Wer als Erwerbstätiger eine private Krankenversicherung abschließen möchte, muss über ein Jahresbruttogehalt von mehr als 62.550 Euro verfügen (Stand 2020). Ausgenommen von dieser Regelung zur Krankenversicherung sind Freiberufler und Selbstständige. Sie können sich unabhängig von ihren Einkünften privat krankenversichern oder sich für eine freiwillige gesetzliche Versicherung entscheiden. Auch Richter und Beamte können zu einer privaten Krankenversicherung wechseln, obwohl sie weniger verdienen als vorausgesetzt wird. Zudem ist es für geringfügig Beschäftigte und Studenten möglich, sich privat zu versichern.
Während Ihnen als Selbstständiger oder Freiberufler folglich der Weg in die private Krankenversicherung offen steht, müssen für den Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenkasse mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen können Sie, wenn Sie ein Jahr arbeitslos bleiben und Leistungen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung beziehen, zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren. Zum anderen können Sie sich wieder gesetzlich versichern, wenn Sie eine Anstellung annehmen und die für die private Krankenversicherung erforderliche Einkommensgrenze unterschreiten.
Der Beitrag für die private Krankenversicherung besteht generell aus drei Teilen: Über Risikozuschüsse werden die Krankheitskosten finanziert. Ein Sparanteil soll langfristig die wachsenden Gesundheitsrisiken im Alter decken. Zudem werden über die Beiträge die Verwaltungskosten des Versicherers beglichen. Alles in allem werden die Kosten für eine private Krankenversicherung vor allem davon beeinflusst, welche Leistungen erbracht werden.
Der Beitrag erhöht sich, je mehr Leistungen die private Krankenversicherung erbringen soll. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Behandlung durch einen Heilpraktiker oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer im Krankenhaus bezahlt wird.
Über eine Selbstbeteiligung können Sie günstigere Beiträge für die private Krankenversicherung erzielen. Folglich bezahlen Sie für Ihre medizinische Versorgung bis zu einem bestimmten Betrag selbst, beispielweise bis zu 500 Euro. Erst wenn diese Grenze überschritten wird, kommt die Krankenversicherung dafür auf.
Für Sie als Selbstständigen beziehungsweise Freiberufler kann sich eine private Krankenversicherung finanziell lohnen. Denn mit einer Selbstbeteiligung kann je nach Alter eine private Krankenversicherung weniger als eine gesetzliche kosten – gerade für die Zeit kurz nach Ihrer Existenzgründung kann das finanziell entlasten. Später können Sie jederzeit in einen Tarif der privaten Krankenversicherung wechseln, der mehr Leistungen umfasst.
Da sich die Preise und Leistungen je nach Versicherer erheblich unterscheiden, empfiehlt es sich, dass Sie die Konditionen der privaten Krankenversicherungen genauestens vergleichen. Gerne berät Sie unser Partner kostenfrei und filtert für Sie passende Angebote heraus, die Ihren individuellen Anforderungen entsprechen. Fordern Sie dazu einfach über unser Anfrageformular unverbindlich einen Preis-Leistungs-Vergleich zur privaten Krankenversicherung für Selbstständige an.
Der Zahnarzt empfiehlt einer Patientin, einen entzündeten Zahn mit einem Implantat zu ersetzen. Die Kosten von 1.600 Euro trägt ihre private Krankenversicherung zu 80 Prozent. Die Medikamente gegen die Entzündung zahlt die Versicherung komplett. Auch kommt sie für die professionelle Zahnreinigung auf, die die Patientin regelmäßig durchführen lässt.
Ein Mann hat einen schweren Unfall und muss im Krankenhaus behandelt werden. Da er sich mehrfach den Arm gebrochen hat, wird ein Spezialist hinzugezogen, der ihn berät, wie der Arm behandelt werden kann. Auf Wunsch des privat versicherten Patienten übernimmt der Spezialist auch die Operation. Die Kosten trägt die private Krankenversicherung.
Viele Selbstständige entscheiden sich gegen eine private Krankenversicherung, da sie Angst davor haben, die Beiträge im Alter nicht mehr zahlen zu können. Doch das muss nicht sein.
So legt beispielsweise das Tarifwechselrecht gemäß § 204 Versicherungsvertragsgesetz fest, dass Sie als Versicherter das Recht haben, Ihren Versicherungsvertrag umzugestalten. Konkret bedeutet das, dass Sie in einen günstigeren Tarif wechseln dürfen. Wichtig: Natürlich kann dies Auswirkungen auf den Leistungsumfang haben. Deshalb ist in so einem Fall eine Beratung durch einen Experten ratsam. Gut zu wissen: Viele private Krankenversicherer bieten außerdem an, die Beiträge drastisch zu senken, wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren.
Des Weiteren können Sie Ihre Versicherung von der Steuer absetzen. Dafür sorgt das Bürgerentlastungsgesetz. Das bedeutet, dass Sie am Ende des Jahres Geld zurückbekommen. Wenn Sie dieses Geld sparen, können Sie so für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit vorsorgen.
Unter Umständen können Sie als Rentner – insofern Sie Kinder haben – in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, sollten Ihre Beiträge nicht mehr tragbar sein. Ausschlaggebend hierfür ist Ihre Vorversicherungszeit – sprich, der Zeitraum, in dem Sie vorab schon einmal gesetzlich versichert waren. Um in die GKV wechseln zu können, müssen Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert sein. Für jedes Kind werden Ihnen drei Jahre an Ihre Vorversicherungszeit angerechnet. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ausreichend beraten lassen, ob dies eine Option für Sie sein könnte.