Lexikon
Unter einem Eigenschaden versteht man, im Gegensatz zu einem Fremdschaden, einen eigens verschuldeten Schaden, der beim Versicherungsnehmer selbst entstanden ist. Eigenschäden werden zum Beispiel durch eine Inhaltsversicherung für eigene Waren und Vorräte, die Elektronikversicherung für eigenes elektronisches Equipment oder die Gebäudeversicherung abgedeckt, sofern man selbst der Eigentümer des Gebäudes ist. Für Selbstständige ist der Abschluss dieser Firmenversicherungen zu empfehlen, da auch ein Eigenschaden sehr teuer werden und im schlimmsten Fall die berufliche Existenz gefährden kann.
Siehe auch: Personenschaden, Sachschaden, Vermögensschaden