Lexikon
Als Mitarbeiter gelten in der Versicherungsbranche sämtliche Angehörige eines Unternehmens: So gehören zu den Mitarbeitern die Angestellten, die einen Vertrag als Voll- oder Teilzeitkraft haben, genauso wie Praktikanten oder Freelancer (freie Mitarbeiter), die bestimmte Leistungen für das Unternehmen erbringen.
Generell sind alle Mitarbeiter über die Betriebshaftpflicht eines Unternehmens versichert, wenn Dritte Haftungsansprüche stellen – entscheidend ist nur, dass die Mitarbeiter mit geschäftlichen Aufgaben betraut sind. Bei Schäden, die zum Beispiel durch einen freiberuflichen Mitarbeiter verursacht werden, muss jedoch beachtet werden, dass dessen persönliche Haftpflicht mitunter nicht versichert ist. Konkret bedeutet das, dass ein Haftpflichtversicherer zwar für den vom Freelancer verursachten Schaden aufkommt, den Freelancer aber dann entsprechend in Regress nimmt. Freie Mitarbeiter sollten sich deshalb über eine eigene gewerbliche Haftpflicht absichern.