Zahnersatz ist teuer – und die gesetzlichen Krankenkassen leisten nur eine geringe Zuzahlung. Das bedeutet, dass Sie den Großteil der Zahnarztrechnung für Implantate, Kronen, Brücken und andere Zahnersatz-Behandlungen selbst begleichen müssen. Wir klären die wichtigsten Fragen zur Zahnzusatzversicherung und halten wertvolle Tipps für Sie bereit.
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Müssen Sie eine aufwendigere Zahnbehandlung durchführen lassen, werden schnell mehrere tausend Euro fällig, die Sie mitunter ganz unvorhergesehen von Ihrem Budget als Selbstständiger abzwicken müssen. Das kann Ihre finanzielle Lage destabilisieren – oder schlimmer, dazu führen, dass Sie sich aufgrund der Kosten nicht behandeln lassen und der Schaden am Ende mitunter noch größer ausfällt.
Deshalb ist eine Zahnzusatzversicherung (kurz: Zahnzusatz) eine sinnvolle Erweiterung Ihres Versicherungsschutzes. Sie füllt die Leistungslücke Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung auf und übernimmt Ihre Zahnarztrechnungen entweder komplett oder je nach Vereinbarung zu einem bestimmten Prozentsatz, wie 70, 80 oder 90 Prozent.
Beispiel: Betragen die Kosten für ein Zahnimplantat 2.200 Euro, leistet Ihre gesetzliche Krankenversicherung einen Festzuschuss von rund 400 Euro. Können Sie mit einem Bonusheft nachweisen, dass Sie regelmäßig und über mehrere Jahre hinweg (fünf beziehungsweise zehn aufeinanderfolgende Jahre) zur Zahnkontrolle bei Ihrem Zahnarzt waren? Dann erhalten Sie in der Regel einen Bonus von 20 beziehungsweise 30 Prozent des Festzuschusses. Somit bleiben je nach Sachlage etwa 1.800 Euro an Eigenleistung übrig, die Sie von einer Zusatzversicherung erstattet bekommen.
Eine Zahnversicherung können Sie so vereinbaren, dass sie bei allen der folgenden Zahnersatzbehandlungen greift:
Über eine Zusatzversicherung für Zahnersatz hinaus gibt es drei weitere Leistungsbereiche, für die Sie eine Zahnversicherung abschließen können:
Prophylaxe: Die Zahnzusatzversicherung erstattet Ihnen ganz oder zum Teil die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung und Maßnahmen, die zu Vorbeugung und Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten dienen.
Zahnbehandlung: Einige Zahnbehandlungen trägt die gesetzliche Krankenkasse nicht in vollem Umfang. Dies betrifft unter anderem hochwertige Füllungen, Wurzelkanal- und parodontologische Behandlungen sowie chirurgische Eingriffe.
Kieferorthopädie: Zwar werden Zahnspangen in der Regel in jungen Jahren eingesetzt – und für eine Kostenerstattung können Sie als Eltern eine Zusatzversicherung für Ihre Kinder abschließen. Doch gibt es auch vereinzelte Angebote von Zusatzversicherungen, die einspringen, wenn eine kieferorthopädische Behandlung bei Ihnen als Erwachsenem notwendig wird – zum Beispiel nach einem Unfall.
Abgesehen von den verschiedenen Leistungsbausteinen, die verfügbar sind, sollten Sie weitere Details zu den Konditionen beachten. Zum Beispiel gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit und solche, die eine sechs- oder acht-monatige Wartezeit beinhalten. Zudem definieren die Versicherer in Prozent, in welcher Höhe sie Ihre Zuzahlungen für bestimmte Zahnbehandlungen übernehmen
Beispiel: 100 Prozent für Prophylaxe wie eine professionelle Zahnreinigung, 90 Prozent für Zahnersatz mit Kronen, 70 Prozent für Zahnersatz mit Implantaten. Somit ist es wichtig, die Deckungskonzepte genauestens zu vergleichen. Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, ob der Vertrag für die Zahnzusatzversicherung einen stabilen Beitrag bietet oder beispielhaft alle zehn Jahre eine Preiserhöhung vorgesehen ist.
Zum einen ist der gewünschte Leistungsumfang der Zahnversicherung für den Preis ausschlaggebend. Zum anderen legen die Versicherer den Beitrag an Ihrem persönlichen Risiko fest, dass Sie die Leistung der Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen. Das Risiko schätzen die Anbieter anhand von Gesundheitsfragen ab. Hierbei müssen Sie zum Beispiel beantworten, wie alt Sie sind, ob Ihnen Zähne fehlen oder ob Sie unter Parodontose leiden.
Manche Versicherer bieten eine Zahnzusatzversicherung zu einem günstigeren Beitrag, wenn Ihnen ein Zahnarzt einen guten Gesundheitszustand der Zähne bescheinigt. Vereinbaren Sie dafür einen Untersuchungstermin und bitten Sie um den Nachweis für die Zahnversicherung.
Was sie unbedingt beachten sollten: Es gibt Tarife mit und ohne Altersrückstellung. Tarife ohne Altersrückstellung erhöhen die Versicherungsbeiträge in regelmäßigen Abständen, um dem augenscheinlich größeren Bedarf im Alter entsprechend gerecht zu werden. Häufig punkten diese bei Abschluss der Versicherung durch sehr niedrige Beiträge. Tarife mit Altersrückstellung steigen mit höheren Versicherungsbeiträgen ein, die aber so konzipiert sind, dass ein Teil davon dazu genutzt wird, extreme Prämienerhöhungen im Alter zu vermeiden.
Autorin: Cynthia Henrich, Stand 15.02.2018