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Als Architekt liegt es in Ihren Händen, Gebäude zu planen und den Bau zu betreuen. Das ist eine große Verantwortung – denn die Entwürfe müssen technisch und wirtschaftlich einwandfrei sein. Und schlussendlich sollen Bauwerke und Räumlichkeiten funktional und optisch ansprechen. Mit dieser Verantwortung geht auch die Gefahr einher, dass Sie versehentlich einen beträchtlichen Schaden verursachen können.
Von einem kleinen Zeichenfehler im Entwurf bis zum Schreckensszenario eines einstürzenden Wohnhauses: Ihr Berufsrisiko ist extrem hoch. Aus diesem Grund ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten in manchen Bundesländern sogar vorgeschrieben. Eine Architektenhaftpflicht bewahrt Sie als Selbstständigen davor, die Kosten für Schäden selbst tragen zu müssen.
Sei es eine falsche Einschätzung oder Entscheidung – jedes Ihrer Projekte, das Sie bearbeiten, kann zu Schäden führen und Sie sind mit den teuren Konsequenzen konfrontiert. Deshalb sollten Sie eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten abschließen: Sie greift bei allen Schadensfällen, die sich aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeiten ereignen und Dritte betreffen.
Dabei ist wichtig, dass Ihre Berufshaftpflicht individuell auf Ihr Risiko abgestimmt ist. Bei uns erhalten Sie daher eine maßgeschneiderte Absicherung für die verschiedenen Spezialisierungen wie Orts- und Stadtplanung, Garten- und Landschaftsarchitektur oder Innenarchitektur.
Verletzt sich im Rahmen Ihrer Tätigkeit eine Person – zum Beispiel weil Sie einen Absatz zu hoch bemessen haben – übernimmt die Architektenhaftpflicht die Behandlungskosten und das Schmerzensgeld. Gehen Gegenstände, verschuldet durch Sie als verantwortlichen Architekt, kaputt, springt die Versicherung ebenfalls ein. Darüber hinaus deckt sie finanzielle Einbußen ab, für die Schadensersatz verlangt wird. Die Versicherung prüft zunächst, ob die Ansprüche berechtigt sind. Andernfalls wehrt die Architektenhaftplicht sie ab. So haben Sie den Kopf für kreative Ideen frei, statt sich um Ihre Existenz sorgen zu müssen.
Beim Versicherungsschutz gilt es zu bedenken, dass Fehlentscheidungen vorerst unentdeckt bleiben können. Auch Jahre nach der Fertigstellung eines Bauwerks können Mängel festgestellt werden, die auf den Architektenentwurf zurückzuführen sind. Deshalb sollte die sogenannte Nachhaftung in den Versicherungsbedingungen geregelt sein. Dann bleiben Sie auch über das Vertragsende hinaus abgesichert, wenn Schadensersatz verlangt wird. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung diesen Aspekt berücksichtigt.
Sich umfassend abzusichern, ist nicht nur für Architekten empfehlenswert – sondern auch für Bauleiter, Bau- und Vermessungsingenieure, Statiker und Gutachter. Auch Selbstständige aus diesen Berufsgruppen informieren wir gerne unverbindlich über Ihre individuellen Konditionen.
Die Kosten für die Architektenhaftpflicht orientieren sich an Ihrem Jahreshonorar und daran, für welche Ihrer Tätigkeiten und Risiken die Versicherung greifen soll. Zudem spielt eine große Rolle, welche Deckungssumme gewählt wird – maximal in dieser Höhe ersetzt die Architektenhaftpflicht Schäden.
Zwar wird häufig empfohlen, dass die Versicherungssumme mindestens drei Millionen Euro für Personenschäden und für sonstige Schadensfälle 300.000 Euro betragen sollte. Doch diese Verallgemeinerung trifft nicht das spezielle Berufsrisiko von Architekten: Planungs- und Beratungsfehler können zu beträchtlicheren Kosten führen, um finanzielle Einbußen von Dritten zu ersetzen.
Deshalb sollten Sie die Deckungssumme wesentlich höher ansetzen, vor allem wenn Sie an großen Bauprojekten beteiligt sind. Grundsätzlich bieten Versicherer an, über die Architektenhaftpflicht Schäden bis zu zehn Millionen Euro vertragsgemäß zu übernehmen. Beachten Sie jedoch: Mit der Deckungssumme steigt auch der Beitragssatz für die Architektenhaftpflicht.
Günstigere Beiträge lassen sich über eine hohe Selbstbeteiligung erwirken. So übernehmen Sie selbst die Kosten bis zur vereinbarten Grenze, zum Beispiel bis zu 5.000 Euro. Erst den Betrag, der darüber hinaus für den Schadensersatz erforderlich ist, trägt die Versicherung. Zudem bieten einzelne Versicherer Rabatte an, wenn Existenzgründer eine Berufshaftpflicht für Architekten abschließen. Insgesamt betrachtet ist es wichtig, die Konditionen der Architektenhaftpflicht zu vergleichen, damit Sie das für Sie beste Preis-Leistungs-Verhältnis finden.
Ein Innenarchitekt plant eine Wendeltreppe und bestellt maßangefertigte Bauteile. Allerdings veranschlagt er für die Holzkonstruktion zu wenig Platz. Diesen Fehler bemerkt der Architekt erst, als die Baufirma alle Holzelemente bereits angefertigt und geliefert hat. Die Kosten für den neuen passenden Zuschnitt übernimmt die Architektenhaftpflichtversicherung.
Ein Architekt lässt seine Entwürfe auf dem Tisch in seinem Büro liegen. Er vergisst, abzuschließen. Ein Unbefugter dringt ein und kopiert die Baupläne, die der Architekt speziell für einen Kunden angefertigt hat. Somit werden Daten und Bauvorhaben des Auftraggebers veröffentlicht und er erleidet einen finanziellen Schaden. Die Architektenhaftpflicht greift.
Ein Architekt entwirft einen Gebäudekomplex. Die Planung dauert länger als gedacht, sodass die Honorarkosten wesentlich höher ausfallen als veranschlagt. Der Architekt vergisst, dies dem Kunden rechtzeitig mitzuteilen. Der Kunde verlangt Schadensersatz. Nun hilft die Berufshaftpflicht des Architekten, juristisch zu klären, ob die Forderung berechtigt ist.
Ein Landschaftsarchitekt plant, wie die Fläche um ein Einkaufszentrum gestaltet werden kann. Er entwirft eine Terrasse, die die Böschung zum Parkplatz hin verschönern soll. Dabei berücksichtigt er ein Gutachten nicht, das abrät, dieses Areal zu bebauen. Kurze Zeit später rutscht der Hang ab, Menschen werden leicht verletzt und parkende Autos beschädigt. Den Schaden ersetzt die Architektenhaftpflicht.
Weitere Versicherungen finden Sie unter: Gewerbeversicherungen
Sie sind sich immer noch unsicher, welche Versicherungen Sie als Architekt benötigen? Gerne führen wir für Sie auf Basis Ihrer Angaben eine kostenfreie Bedarfsanalyse durch.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre Selbstständigkeit beenden müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.
Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Finanzchef24 bietet Ihnen den Service an, Sie kostenlos und persönlich zu den Tarifen und Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten zu beraten: Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot zur Architektenhaftplicht an. Wir finden den Tarif, der im Vergleich zu anderen am besten zu Ihnen und Ihrem individuellen Berufsrisiko passt. Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne und ausführlich, um Sie optimal zu versichern. Sie erreichen unsere Berater von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter unserer Servicenummer 089 716 772 999 oder per E-Mail.
Finanzchef24-Leistungen im Überblick:
Sie als Unternehmer, der jeden Tag mit Herzblut für Erfolg kämpft, können eines nicht gebrauchen: Langsame, altmodische und komplizierte Versicherungen.
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