Lexikon
Allmählichkeitsschäden treten nicht sofort nach dem Schaden auslösenden Ereignis auf, sondern entstehen erst nach und nach – sprich allmählich. Als gewerblicher Allmählichkeitsschaden wird zum Beispiel bezeichnet, wenn ein Installateur die Dichtung für eine Rohrleitung nicht richtig befestigt hat und über einen längeren Zeitraum hinweg ein Wasserschaden entsteht. Allmählichkeitsschäden sind in der Regel über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.