Lexikon
Die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden gegenüber Dritten ist in der Höhe kraft Gesetz zumeist unbegrenzt. Versicherer erstatten in der Regel jedoch nicht unbegrenzte Summen, weshalb eine Grenze nach oben in Form einer Deckungssumme festgelegt wird. Die Höhe dieser Summe kann je nach Vertragskonstellation und Versicherer variieren. Oftmals kann der Versicherungsnehmer zwischen verschiedenen vom Versicherer vorgegebenen Deckungssummen entscheiden.
Die Höhe der Deckungssumme beeinflusst in der Regel auch die Höhe der Versicherungsprämie.
Die Versicherungssumme sollte immer individuell angepasst werden. Bei den Schadensversicherungen gilt es, den jeweils größtmöglichen Schaden abzudecken, wobei die genaue Festlegung des größtmöglichen Schadens mitunter schwierig ist. Bei der Summenversicherung kennt man bereits im Vorfeld die (mögliche) Leistung des Versicherers. Hier sollte also überlegt werden, ob die Zahlung des Versicherers tatsächlich als ausreichend angesehen werden kann.