Lexikon
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen – beispielsweise einer gewerblichen Haftpflicht – sind Regelungen, die im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff BGB), allen Versicherungsverträgen zugrunde liegen. Sie bilden die Rahmenbedingungen der Versicherungsverträge und dienen den Versicherern als Rechtsgrundlage. Darin wird beispielsweise festgehalten, wie und unter welchen Bedingungen der Versicherungsnehmer im Schadensfall entschädigt wird.
Gesetzlich geregelte Mindestinhalte der allgemeinen Versicherungsbedingungen nach § 10 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG):
Jedes Versicherungsunternehmen kann Abweichungen von den allgemeinen Versicherungsbedingungen formulieren. Diese werden dann in der Regel in besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen – den sogenannten besonderen Versicherungsbedingungen – festgehalten. Die Inhalte der BVB haben gegenüber denen der AVB Vorrang.