Lexikon
Man spricht von einem Sachschaden (auch: Schaden an Sachen Dritter), wenn eine Person das Eigentum fremder Dritter beschädigt oder zerstört. Somit wird die Brauchbarkeit der Sache wirtschaftlich beeinträchtigt. Generell wird diese Definition im Versicherungswesen dazu verwendet, um diese Schadensart von Personenschäden und Vermögensschäden abzugrenzen.
Durch einen Sachschaden können erhebliche Kosten entstehen, um diesen zu beheben oder um die Sache zu ersetzen. Generell muss der Verursacher sämtliche Aufwendungen tragen, wie Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten oder die Entschädigung des Wertverlusts. Auch können Kosten für eine Renovierung anfallen, wenn zum Beispiel ein Installateur aus Versehen eine Heizungsleitung anbohrt und das austretende Wasser den Parkettboden ruiniert.
Mit einer Betriebshaftpflicht können Unternehmer das Risiko eines Sachschadens abdecken: Die Firmenversicherung erstattet Schäden an Sachen Dritter, die der Versicherte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit ohne Vorsatz beschädigt oder vollständig zerstört hat.
Allerdings stellt es einen Sonderfall dar, wenn sich ein Sachschaden an Gegenständen ereignet, die gemietet, gepachtet oder geliehen sind. Einen solchen sogenannten Mietsachschaden übernimmt die gewerbliche Haftpflicht nur, wenn diese Art eines Sachschadens explizit mitversichert ist.
Auch ist in den Versicherungsbedingungen genau vereinbart, in welcher Höhe die Versicherung die Kosten für Sachschäden maximal trägt. Im Regelfall beträgt die Deckungssumme für Sachschäden bis zu 3.000.000 Euro. Eine pauschal gewählte Deckungssumme kann jedoch das Risiko bergen, dass die Summe nicht ausreicht, um einen Sachschaden zu begleichen. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmer ihre Gefahren, einen Sachschaden zu verursachen, richtig abschätzen und den Versicherungsschutz individuell darauf abstimmen. Eine gewerbliche Haftpflicht kann auch mit einer Deckungssumme für Sachschäden von 5.000.000 Euro und mehr abgeschlossen werden. Dies ist vor allem für das Baugewerbe ratsam.
Siehe auch: Eigenschaden, Fremdschaden