Lexikon
Mit der Werkverkehrsversicherung versichert ein Unternehmen eigene Waren während eines Transports, der ausschließlich mit eigenen Verkehrsmitteln und eigenen Fahrern durchgeführt wird. Hierbei können unter anderem die Risiken abgedeckt werden, dass Waren durch einen Transportunfall, ein Feuer oder ein Naturereignis Schaden nehmen oder komplett zerstört werden. Darüber hinaus springt die Werkverkehrsversicherung wie vertraglich vereinbart ein, wenn Waren bei einem Raub oder Einbruchdiebstahl entwendet werden. Eine Unterart der Werkverkehrsversicherung ist die Autoinhaltsversicherung. Letztere bezieht sich in der Regel auf Waren, die via Firmenwagen oder Kleintransporter befördert werden.
Im Gegensatz zur Werkverkehrsversicherung ist bei der Transportversicherung (auch: Warentransportversicherung) zusätzlich ein Transport eigener Waren versichert, die mit fremden Transportmitteln und von betriebsfremden Fahrern befördert werden. Der Transport fremder Waren kann über die Frachtführerversicherung abgesichert werden.