Lexikon
Eine automatische Leistungsverbesserung ist eine individuelle Regelung im Vertrag. Sie besagt, dass sämtliche prämienneutralen Besserstellungen automatisch gelten, sobald der Versicherer neue Bedingungen auf den Markt bringt und diese ein weitreichendes Leistungsspektrum, also einen erweiterten Schutz als zuvor, regeln.
Eine automatische Leistungsverbesserung kann folgendermaßen ablaufen: Ein selbstständiger Gastronom schließt 2012 eine Inhaltsversicherung ab, die für bestimmte Schäden am Inventar seiner Gaststätte aufkommt. Laut den allgemeinen Versicherungsbedingungen aus dem Jahr 2010, die für die Inhaltsversicherung des Gastronomen gelten, sind die Möbel im Außenbereich bei einfachem Diebstahl von der Versicherung ausgenommen. Zu Beginn des Jahres 2014 erneuert der Versicherer das Bedingungswerk insofern, dass neuerdings auch die draußen platzierten Möbel für den Fall eines einfachen Diebstahls versichert sind. Diese neue Regelung gilt nun ab sofort auch für die Versicherung des Gastronomen, obwohl diese 2012 abgeschlossen und die Regelung zu diesem Zeitpunkt nicht getroffen wurde.
Zusammenfassend gewährleistet die Regelung zur automatischen Leistungsverbesserung, dass der Vertrag jederzeit auf dem aktuellen Stand ist. Allerdings bieten nur einige Versicherer diese Kondition für bestimmte Gewerbeversicherungen an.