Lexikon
Auslandsschäden sind Schäden, die durch den Betrieb und die versicherte betriebliche Tätigkeit verursacht werden und sich außerhalb Deutschlands ereignen. Sie fallen damit in den Bereich der Betriebshaftpflichtversicherungen. Sie können durch den Export von Waren, bei Messebesuchen oder Auslandsmontagen entstehen – zum Beispiel wenn an einem Stand auf einer Messe im Ausland ein Nagel hervorragt und dadurch die teure Jacke eines Besuchers beschädigt wird. Auslandsschäden sind nicht automatisch in jeder gewerblichen Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Sie sollten bei Vertragsabschluss geprüft und gegebenenfalls zusätzlich inkludiert werden, wenn man eine Tätigkeit im Ausland ausübt.