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1. Berufshaft­pflicht für Psychotherapeuten: dringend empfohlene Absicherung

"Die Seele des Menschen ist unergründlich", sagte einst der griechische Philosoph Heraklit. Doch gibt es heutzutage zahl­reiche Erkenntnisse und Behandlungs­methoden, die Sie als Psycho­therapeuten dabei unterstützen, die seelische Verfassung Ihres Patienten zu analysieren. So können psychisch Erkrankte therapiert werden, die beispiels­weise unter einer Depression, Burn-out oder einer Verhaltens­störung leiden.

Dennoch sind Sie mit vielen Risiken konfrontiert, wenn Sie freiberuflich Patienten psycho­logisch betreuen. In jedem Praxis­betrieb können kleine Unacht­samkeiten und Fehler passieren. Oder Sie schätzen falsch ein, was dem Patienten fehlt und wie er behandelt werden kann. Im schlimmsten Fall führen Ihre psycho­therapeutischen Tätig­keiten – ohne dass Sie es wollen oder vermeiden können – dazu, dass Sie Dritte schädigen. Dafür haften Sie als Psycho­therapeut persönlich und müssen finanziell dafür einstehen – nicht so mit einer Berufs­haftpflicht für Psycho­therapeuten und Psychologen.

Welche Haftpflicht ist für Psychiater ratsam?

Fachärzte, die sich auf Psychiatrie spezialisiert haben (Psychiater), benötigen jedoch einen deutlich weitergehenden Versicherungs­schutz. Denn zum Aufgabengebiet von Ärzten gehört beispiels­weise auch die medikamentöse Behandlung eines Patienten. Deshalb ist hier die Berufs­haftpflicht für Ärzte, auch Arzt­haftpflicht­versicherung genannt, dringend zu empfehlen. Denn nur diese Gewerbe­versicherung deckt auch Behandlungs­fehler ab, die einem zugelassenen Psychiater unterlaufen können.

2. Was leistet die Berufshaftpflicht für Psychotherapeuten?

Die Versicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie durch Ihre Arbeit als Psycho­therapeut Ihren Patienten körperlich oder seelisch verletzen. Auch kann es vorkommen, dass Sie versehent­lich Gegenstände beschädigen, die Ihrem Patienten gehören. In einem solchen Fall greift die Berufs­haftpflicht für Psycho­therapeuten und Psychologen ebenfalls. Außerdem steht sie Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Ein Beispiel: Ein Patient führt es auf Ihre Gesprächs­therapie zurück, dass sich sein Wohlbefinden nicht bessert. Allerdings stellt sich heraus, dass er an Eisen­mangel leidet und deshalb psychisch labil ist.

Der Versicherungsschutz der Berufs­haftpflicht für Psycho­therapeuten und Psychologen im Überblick

Leistungen der Berufs­haftpflicht für freiberufliche Psycho­therapeuten und Psychologen:

  • haftet bei Schadens­ersatz­ansprüchen Dritter
  • wehrt unberechtigte Ansprüche ab
  • versichert Sie und Ihre Mitarbeiter

Folgende Schadensarten sind versichert:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensfolgeschäden, verursacht durch einen vorangegangenen Personen- oder Sach­schaden

Schäden, die die Berufs­haftpflicht für einen Psycho­therapeuten unter anderem absichert:

Ungenügende Aufklärung

Ungenügende Aufklärung

Ein auf Psychotherapie spezialisierter Heil­praktiker behandelt einen Patienten mit Depressionen. Der Heil­praktiker nimmt an, dass ein homöo­pathisches Mittel hilft. Jedoch klärt er den Patienten nicht über alternative Therapien auf. Als sich die Beschwer­den verschlimmern, konsultiert der Patient einen weiteren Heilpraktiker. Dieser ist der Ansicht, dass eine andere Behandlung Erfolg gezeigt hätte. Deshalb verlangt der Patient Schadens­ersatz von dem Heil­praktiker. Dessen Berufs­haftpflicht zahlt bei einem berechtigten Anspruch oder wehrt eine un­berechtigte Forderung ab.

Schweigepflicht verletzt

Schweigepflicht verletzt

Ein Psychologe behandelt ein minder­jähriges Kind, für das die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Der Psychologe vermutet, dass der Junge darunter leidet, dass das Verhältnis zu dem Vater problematisch ist. Deshalb spricht er mit dem Vater. Allerdings holt er nicht zuvor die Erlaubnis der Mutter ein. Als die Mutter von der Unter­redung erfährt, sieht sie die Schweige­pflicht verletzt und macht Schadens­ersatz­ansprüche geltend. Da strittig ist, ob der An­spruch berechtigt ist, unterstützt die Berufs­haft­pflicht des Psychologen ihn im Rechts­streit finanziell.

Deplatzierter Stuhl

Deplatzierter Stuhl

Eine angestellte Reinigungs­kraft wischt den Eingangs­bereich einer Psycho­therapie­praxis und verrückt dazu die Stühle im Wartezimmer. Dabei verschiebt sie ein Möbelstück an die Tür. Eine Patientin betritt die Praxis und stolpert über ein Stuhl­bein. Bei dem Sturz bricht sie sich den Arm. Sie verlangt von dem Therapeuten Schmerzens­geld und die Erstattung der Behandlungs­kosten. Die Berufs­haftpflicht des Psycho­therapeuten, über die auch die Putzhilfe abgesichert ist, springt ein.

Scharfkantige Sprungfeder

Scharfkantige Sprungfeder

Im Wartezimmer einer Psycho­therapiepraxis setzt sich ein Patient auf das Sofa, um die Zeit zu über­brücken, bis die Therapie­sitzung beginnt. Als er aufgerufen wird, steht er wieder auf. Allerdings hat sich sein Jackensaum in einer heraus­stehenden Sprungfeder verfangen und der Stoff reißt. Da sich die Jacke nicht so nähen lässt, dass der Riss nicht mehr zu sehen ist, fordert der Patient Schadens­ersatz. Die Berufs­haftpflicht des Psycho­therapeuten erstattet den Wert der teuren Jacke.

Maßgeschneiderte Versicherungs­lösungen mit unserem Online-Vergleich

Die Haftpflicht­versicherung für Psycho­therapeuten sollte einen Versicherungs­schutz bieten, der perfekt auf Ihre Aufgaben­gebiete zugeschnitten ist. In unserem Vergleichs­rechner werden diese individuellen Tätigkeiten berück­sichtigt. So können Sie angeben, ob Sie zum Beispiel als Heil­praktiker tätig sind. So erhalten Sie einen umfassenden Über­blick, welche Haftpflicht­versicherung für Psycho­therapeuten zu Ihnen und Ihrer individuellen Arbeit passt.

3. Was kostet die Berufs­haftpflicht für Psycho­therapeuten?

Wie viel die Berufs­haftpflicht für Psycho­therapeuten und Psycho­logen kostet, hängt in erster Linie davon ab, für welche Tätigkeiten Sie qualifiziert sind: So variiert die Versicherungs­prämie danach, ob Sie sich als Heil­praktiker auf die Psycho­therapie spezialisiert haben oder Absolvent eines Psychologie­studiums sind.

Das Risiko Ihres Tätigkeits­profils bedingt wiederum, wie hoch Sie die Deckungs­summe Ihrer Berufs­haftpflicht wählen sollten. Versichern Sie sich mindestens mit drei Millionen Euro für Personen­schäden – so lautet die weit verbreitete Empfehlung. Doch können wesentlich höhere Kosten anfallen, um Ihren Patienten zu entschädigen. Viele Versicherer bieten deshalb höhere Versicherungs­summen an. Damit steigt allerdings auch der Beitrag einer Berufshaft­pflicht für Psycho­therapeuten und Psychologen.

4. Was passiert mit Ihrer Haftpflicht, sollten Sie Ihre Praxis schließen müssen?

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre Praxis aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

5. Weitere relevante Versicherungen für Psychotherapeuten

  • Über die Inventar­versicherung kann die Praxis­ausstattung abgesichert werden – von der Patienten­liege bis zum Inventar des Wartezimmers.
  • Ihre Prozess- und Anwalts­kosten für Rechts­streitigkeiten übernimmt der Betriebs­rechtsschutz.

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