Individuelle Beratung durch unsere Versicherungsexperten D&O-Versicherung
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D&O-Versicherung

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Seit unserer Gründung im Jahr 2012 in München ist Finanzchef24 die unabhängige Plattform für maßgeschneiderte Versicherungen für Existenzgründer, Unternehmer und Selbstständige. Mit über 50.000 zufriedenen Kunden und mehr als 40 renommierten Versicherungspartnern bieten wir umfassenden Schutz über 1.500 Tätigkeiten in rund 20 Branchen. Unser Ziel: Ihnen durch individuelle Beratung und innovative digitale Lösungen Sicherheit im unternehmerischen Alltag zu geben.

1. Was ist eine D&O-Versicherung?

Eine D&O-Versicherung (auch bekannt als Geschäftsführerhaftpflicht, Managerhaftpflicht oder Organhaftpflicht) ist eine Versicherung, die Führungskräfte in Unternehmen vor Schadensersatzforderungen schützt, die durch Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen entstehen können.

Die D&O-Versicherung bietet umfassenden Schutz für Geschäftsführer, Manager und andere leitende Angestellte sowie Vorstände und Aufsichtsräte. Sie ist besonders wichtig und sinnvoll, da sie die Risiken abdeckt, die mit der Managerhaftung verbunden sind und höhere Deckungssummen bietet.

Abgesicherte Pflichtverletzungen im Rahmen der Geschäftsführerhaftung

Organisations­verschulden

Organisations­verschulden

Beispiel: Fehleinschätzung von Unternehmensrisiken

Auswahlverschulden

Auswahlverschulden

Beispiel: Mangelhafte Besetzung einer Schlüsselposition

Überwachungs­verschulden

Überwachungs­verschulden

Beispiel: Versäumnis von vertraglichen / gesetzlichen Fristen

Kundenbewertungen

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Was ist der Unterschied zwischen D&O-Versicherung und Vermögensschaden­haftpflicht?

Die D&O-Versicherung kann als eine spezielle Form der Vermögensschaden­haftpflichtversicherung angesehen werden. „D&O“ steht für „Directors and Officers“ und ist die Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer, Manager und ähnliche Unternehmensorgane zur Absicherung echter Vermögensschäden. Sie berücksichtigt das erhöhte Risiko von Führungskräften aufgrund der obligatorischen Managerhaftung in Folge einer Pflichtverletzung.

Im Gegensatz zur Vermögensschaden­haftpflicht sind über die D&O-Versicherung nicht alle Mitarbeiter eines Unternehmens, sondern nur Geschäftsführer und leitende Angestellte versichert. Eine D&O-Versicherung bietet in der Regel nicht nur höhere Deckungssummen, sondern versichert ganz spezifische Gefahren im Tätigkeitsfeld von Führungsorganen, die zu finanziellen Einbußen führen können.

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2. Wer benötigt eine D&O-Versicherung?

Nicht nur Entscheidungsträger von Großkonzernen und Aktiengesellschaften, wie Aufsichtsräte und Vorstände, benötigen einen umfassenden Schutz für ihren Verantwortungsbereich. Auch für Geschäftsführer und leitende Angestellte kleinerer und mittelständischer Unternehmen sowie Start-ups besteht der Bedarf an einer D&O-Versicherung.

Gleiches gilt für Vorstandsmitglieder und Leiter von Vereinen, Stiftungen, gemeinnützigen Einrichtungen, Non-Profit-Organisationen oder NGOs. In all diesen Organisationen besteht grundsätzlich die Gefahr, durch Fehlverhalten oder eine falsche Risikoeinschätzung, einen unkalkulierbaren Schaden zu verursachen.

Für folgende Führungspositionen bietet eine D&O-Versicherung Schutz

  • Geschäftsführer
  • Manager
  • Vorstände
  • Aufsichtsräte
  • Verwaltungsräte
  • Präsidiumsmitglieder
  • Beiräte
  • Unternehmensleiter
  • Generalbevollmächtigte
  • Prokuristen
  • Leitende Angestellte
  • Vorsitzende
  • Officer (CEO, CTO etc.)
  • Compliance-Officer
  • Interimsmanager
  • Sonstige

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Bei Fragen zur Absicherung spezifischer Positionen und Berufsbilder stehen Ihnen unsere D&O-Versicherungsexperten gerne zur Seite. Sie erreichen uns von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 18 Uhr unter der Servicenummer 089 716 772 999. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail .

Sonderregelung für Start-ups und Existenzgründer

Für den Abschluss einer D&O-Versicherung werden zur Bewertung des Risikos und der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens in der Regel die Jahresbilanzen der letzten 3 Jahre herangezogen. Was aber tun, wenn die Firma erst seit einem Jahr besteht? Einige Versicherer bieten eine spezielle D&O-Versicherung für Start-ups an, die die Gründungsphase eines Unternehmens entsprechend berücksichtigt: Statt Umsatzzahlen werden bei der Antragstellung der Businessplan sowie bestehende Finanzierungen bewertet.

3. Warum ist eine D&O-Versicherung sinnvoll?

Führungskräfte unterschätzen oft die Bandbreite ihrer persönlichen Haftungsrisiken. Eine D&O-Versicherung ist für sie unverzichtbar, denn:

  • Führungskräfte haften mit ihrem gesamten Privatvermögen: Anders als ein klassischer Angestellter haften Unternehmensleiter und Manager für Fehlentscheidungen mit ihrem privaten Kapital in unbegrenzter Höhe.
  • Führungskräfte haften unbegrenzt: Anders als Gesellschafter haften Manager nicht nur mit ihren Einlagen, sondern unbegrenzt - eine Fehlentscheidung kann somit schnell den finanziellen Ruin bedeuten.
  • Führungskräfte haften gesamtschuldnerisch: Jedes Mitglied eines Leitungsgremiums kann für die Pflichtverletzung seiner Kollegen zur Verantwortung gezogen werden, auch wenn es selbst keinen Fehler begangen hat.
  • Führungskräfte haften auch gegenüber dem Unternehmen: Manager können nicht nur für einen Vermögensschaden von Dritten haftbar gemacht werden, sondern auch durch das eigene Unternehmen für finanzielle Einbußen belangt werden.

4. Welche Risiken deckt die D&O-Versicherung ab?

Der Haftungsbereich einer D&O-Versicherung deckt den gesamten Verantwortungsbereich ab, den Leistungsorgane und leitende Angestellte in ihrer Position wahrnehmen. Dabei werden zwei mögliche Schadenszenarien unterschieden:

Innenhaftung

Die meisten Schadensfälle betreffen die Haftung von Geschäftsführern gegenüber ihrem eigenen Unternehmen. Man spricht hier auch von der sogenannten Innenhaftung. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Fehleinschätzungen interner Unternehmensrisiken oder unangemessene Investitionsentscheidungen. Die D&O-Versicherung sichert Manager und Entscheidungsträger deshalb grundsätzlich gegen Ansprüche ab, die firmenintern gegen sie geltend gemacht werden.

Beweislastumkehr

Wird ein Manager aufgrund einer Pflichtverletzung vom eigenen Unternehmen in Regress genommen, muss er im Streitfall nachweisen können, dass keine Pflichtverletzung vorliegt und er zu jeder Zeit sorgfältig gehandelt hat. Um im Ernstfall die nötigen Beweise vorlegen zu können, sollten Führungsorgane stets den gesamten E-Mail-Verkehr abspeichern sowie alle Geschäftsprozesse und Telefongespräche fortlaufend dokumentieren.

Außenhaftung

Muss ein Manager aufgrund einer Fehlentscheidung gegenüber Dritten (Personen außerhalb des eigenen Unternehmens) haften, spricht man von der sogenannten Außenhaftung. Zu den möglichen Anspruchstellern zählen unter anderem:

  • Kunden
  • Gläubiger
  • Lieferanten und Dienstleister
  • Konkurrierende Unternehmen
  • Staatliche Finanzbehörden

Eine D&O-Versicherung gibt die nötige Rückendeckung, wenn es durch das Handeln oder auch Nicht-Handeln einer Unternehmensleitung zu Vermögensschäden Dritter kommt.

Rechtschutzfunktion

Im Versicherungsumfang jeder D&O-Versicherung ist nicht nur die Deckung berechtigter Haftungsansprüche enthalten. Dank der passiven Rechtsschutzfunktion sind auch finanzielle Risiken zur Abwehr unberechtigter Ansprüche abgesichert. Somit trägt die Directors and Officers Versicherung auch die Kosten für Anwälte oder Gerichtstermine. Darüber hinaus können Sie den Baustein Straf-Rechtsschutz in Ihren Versicherungsschutz integrieren lassen. Dieser bietet Rechtsschutz in Strafsachen, wie beispielsweise Betrug.

5. Welche Deckungskonzepte bietet die D&O-Versicherung?

Neben einer klassischen D&O-Versicherung, die Unternehmen für ihre Führungsorgane abschließen können, haben auch Manager selbst die Möglichkeit, ihre Haftungsrisiken über eine persönliche D&O-Versicherung abzusichern:

D&O-Versicherung für Unternehmen (D&O für juristische Personen)

Mit einer Directors & Officers-Versicherung schließt ein Unternehmen oder eine Institution eine Manager-Haftpflichtversicherung für all ihre Geschäftsführer und leitenden Angestellten ab. Versicherungsnehmer sind die Unternehmen, nicht die Manager selbst. Diese profitieren im Schadensfall jedoch vom Leistungsumfang des Versicherungspakets. Für die beitragszahlende Firma hat der Abschluss einer solchen Geschäftsführerhaftpflicht den Vorteil, dass der Fortbestand des Unternehmens sichergestellt ist. Denn im Schadensfall können hohe Summen bei den verantwortlichen Managern oft nicht vollstreckt werden. Das Unternehmen bleibt in einem solchen Fall auf dem Schaden sitzen, zum Teil mit existenzbedrohenden Folgen. Mit einer D&O-Versicherung wird sowohl das Privatvermögen der Manager als auch das Firmenvermögen geschützt.

Versichert sind alle gegenwärtigen Entscheidungsträger, aber auch ehemalige und künftige Unternehmensorgane.

Claims-made-Prinzip

Beim Versicherungsschutz der D&O-Versicherung für Unternehmen gilt das so genannte Anspruchserhebungs-Prinzip (engl. Claims-made). Entscheidend ist hierbei nicht der Zeitpunkt der fahrlässigen Handlung, sondern wann die tatsächlichen Schadensansprüche gegen den verantwortlichen Entscheidungsträger geltend gemacht werden. Gut zu wissen: Die Leistungspflicht der D&O-Versicherung endet nicht mit Auslaufen des Versicherungsvertrags. Im Allgemeinen wird im Rahmen der sogenannten Nachmeldefrist eine Haftung auch nach Vertragsende gewährleistet. Der Zeitraum der Nachhaftung kann bei den einzelnen Versicherern jedoch variieren, von 5 Jahren bis zeitlich unbegrenzt. Ausgeschiedene Manager sollten dringend darauf achten, dass ihnen von Unternehmensseite eine entsprechende Nachhaftung über die D&O-Insurance zugesprochen wird. Denn Haftungsansprüche gegenüber Geschäftsführern und Vorständen verjähren erst nach 5 Jahren. Für Vorstandsmitglieder von Aktienkonzernen sogar erst nach 10 Jahren.

Persönliche D&O-Versicherung (D&O für natürliche Personen)

Jeder Angestellte mit einer eigenständigen Entscheidungsvollmacht kann auch als natürliche Person eine D&O-Police abschließen. Sie stellt eine wichtige Alternative zur Firmenabsicherung dar, wenn ein Unternehmen nicht selbst für die Kosten einer entsprechenden Versicherung für seine Angestellten in führenden Positionen sowie Vorstandsmitglieder aufkommt.

In bestimmten Fällen ist eine persönliche D&O-Versicherung als Ergänzung sogar unabdingbar: Zum Beispiel dann, wenn Manager höhere Versicherungssummen absichern wollen oder gleich mehrere Mandate in verschiedenen Konzernen innehaben. Denn mit einer persönlichen D&O-Versicherung sind Führungskräfte selbst Versicherungsnehmer sowie Beitragszahler und profitieren von dem umfassenden Schutz der spezifischen Vermögenshaftpflicht für Geschäftsführer und Manager.

Die wichtigsten Vorteile einer persönlichen D&O-Versicherung

  • Personenbezogener Haftpflichtschutz: Die Deckungssumme steht nur der versicherten Person zur Verfügung. Sie muss im Haftpflichtfall nicht mit anderen Schuldnern geteilt werden.
  • Unabhängigkeit von Unternehmens­entscheidungen: Wenn es hart auf hart kommt, hat die versicherte Person volle Entscheidungsfreiheit und bestimmt selbst über den Verlauf der Schadensabwicklung, nicht das Unternehmen.
  • Leistungsanspruch nach dem Verstoß-Prinzip: Durch das sogenannte Verstoß-Prinzip der persönlichen D&O-Versicherung besteht der Versicherungsschutz auch, nachdem der Vertrag ausgelaufen ist. Kommt es also zu einer Pflichtverletzung im Versicherungszeitraum und werden nach Vertragsende Haftpflichtansprüche rückwirkend gestellt, springt die Versicherung trotzdem ein. Bei der Markel beträgt die Nachmeldefrist zum Beispiel 10 Jahre.
  • Mehrere Mandate in einem Versicherungstarif: Ist die versicherte Person in mehreren Unternehmen, Vereinen oder Stiftungen in verantwortlicher Position tätig, kann sie diese Tätigkeiten gebündelt über eine einzige D&O-Versicherung absichern.
  • Übertragbarkeit: Auch bei einem Unternehmenswechsel kann der Versicherungsschutz einfach mitgenommen werden. Wichtig ist aber, den Versicherungsvertrag der D&O anzupassen, wenn sich die Risiken und Verantwortungsbereiche ändern. Eventuell sind dann auch höhere Deckungssummen sinnvoll.
  • Garantierter Versicherungsschutz: Sollte der Arbeitgeber in Zahlungsschwierigkeiten geraten oder Insolvenz anmelden, werden die Versicherungsbeiträge aufgrund von Zahlungsunfähigkeit womöglich nicht mehr beglichen. Folglich erlischt der Versicherungsschutz. Eine eigenständig versicherte Person kann ihre Absicherung hingegen jederzeit sicherstellen.

Maßgeschneidertes Konzept der D&O-Versicherung

Der Bedarf jedes Unternehmens oder Verbandes sowie seiner Entscheidungsorgane ist sehr unterschiedlich. Darum sollte eine D&O-Police auf die jeweiligen individuellen Ansprüche angepasst werden. Die Versicherungsexperten von Finanzchef24 vergleichen für Sie verschiedene D&O-Tarife und finden so genau das passende Deckungskonzept für Ihren Bedarf. Renommierte Anbieter der D&O-Versicherung in unserem Portfolio sind unter anderem die Hiscox, Markel oder R+V.

Sie sind mit Ihrem aktuellen D&O-Versicherungskonzept nicht zufrieden? Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Versicherungswechsel. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, übernehmen wir auf Wunsch auch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versicherer.

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Wo besteht Versicherungsschutz mit der Managerhaftpflicht?

Eine D&O-Versicherung deckt Schadensersatzforderungen in der Regel auch außerhalb von Deutschland ab. Je nach Tarif bietet die Versicherung Schutz bei Schadensfällen in Europa sowie im außereuropäischen Ausland – mit Einschränkungen für Common Law-Länder wie den USA, Kanada, Australien und Hongkong.

Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden?

Die Wahl der richtigen Deckungssumme ist bei D&O-Versicherungen – wie bei allen Gewerbehaftpflichtversicherungen – äußerst wichtig. Danach richtet sich auch die Beitragshöhe. Es ist jedoch im Vorfeld meist schwer abzuschätzen, wie hoch die Versicherungsleistungen im Schadensfall sein sollten. Zur Orientierung können folgende Punkte herangezogen werden:

  • Anzahl der versicherten Personen
  • Höhe des Unternehmensumsatzes
  • Höhe von wichtigen Transaktionen
  • Langfristige Projektverträge und Verbindlichkeiten

6. Schadensbeispiele, die die D&O-Versicherung abdeckt

Fehlende Bonitätsprüfung

Fehlende Bonitätsprüfung

Der Manager eines Dienst­leistungs­unternehmens vergisst, bei einem neuen Kunden eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Nachdem die Dienstleistung bereits erfolgt ist, stellt sich heraus, dass der Kunde sie nicht bezahlen kann. Das Unternehmen fordert den entstandenen Vermögensschaden von seinem Manager zurück, die D&O-Versicherung springt für den Schaden ein.

Entgangene Subventionen

Entgangene Subventionen

Ein weiterer Fall für die Geschäfts­führer­versicherung: Einem kleinen Unternehmen hätten Subventionen aus EU-Fördermitteln zugestanden. Der Geschäftsführer hat jedoch die Frist für die Stellung des entsprechenden Antrags verpasst. Das Unternehmen fordert in der Folge Schadensersatz in Höhe der entgangenen Subventionen von seinem Geschäftsführer.

Fehleinschätzung

Fehleinschätzung

Der Geschäftsführer einer Firma lässt eine Filiale im Ausland eröffnen, da er davon überzeugt ist, dass dort Bedarf an den Gütern der Firma besteht. Nach ein paar Monaten stellt sich jedoch heraus, dass dies nicht der Fall ist, und die Firma deswegen erhebliche finanzielle Verluste einfährt. Die Inhaber machen den Geschäftsführer dafür verantwortlich und fordern Schadensersatz.

Verspäteter Insolvenzantrag

Verspäteter Insolvenzantrag

Ein Geschäftsführer reicht den Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenz­verfahrens versehentlich zu spät ein, also nachdem sein Unternehmen schon seit über drei Wochen zahlungsunfähig ist. Die Gläubiger des Unternehmens können nun Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer stellen: Ein typischer Fall für die Haftung im Außenverhältnis, die die D&O-Versicherung abdeckt.

7. Vorteile beim D&O-Vergleich mit Finanzchef24

Mit unserem unabhängigen D&O-Versicherungs-Vergleich bietet Finanzchef24 die Möglichkeit, einen Vergleich verschiedener D&O-Tarife kostenlos anzufordern. Nach Beantwortung einiger Fragen zu Ihrem Tätigkeitsfeld erstellen Ihnen unsere Versicherungsexperten unverbindliche Angebote, die speziell auf Ihr individuelles Risiko abgestimmt sind. Zudem steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite, der Sie ausführlich zu Ihrem optimalen Versicherungsschutz berät.

Haben Sie ein passendes D&O-Angebot für Ihr Unternehmen oder Ihre persönliche Absicherung der Managerhaftung gefunden, können Sie Ihre D&O-Versicherung bequem über Ihren persönlichen Ansprechpartner per E-Mail abschließen.

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