Lexikon
Als Schadenregulierung wird der Prozess verstanden, der vom Versicherer eingeleitet wird, sobald eine Schadensmeldung vom Versicherten eingeht. Dieser Prozess beinhaltet die Prüfung des Schadensereignisses und der damit einhergehenden Entscheidung des Versicherers, für den Schaden einzutreten oder nicht.
Schadenregulierung bei Haftpflichtversicherungen: Hier prüft der Versicherer zuerst, inwieweit der Anspruch des Geschädigten berechtigt ist. Stellt er sich als gerechtfertigt heraus, prüft der Versicherer, ob der Schaden im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages auch versichert ist. Falls ja, kommt der Versicherer vertragsgemäß für den entstandenen Schaden auf. Handelt es sich jedoch um einen ungerechtfertigten Anspruch eines Dritten, übernimmt der Versicherer die Abwehr des Anspruchs.
Grundsätzlich muss ein Schadensereignis der Versicherung unverzüglich gemeldet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren. Dies hat auch den Vorteil, dass die Versicherung den Prozess umgehend einleiten kann.