Lexikon
In Deutschland schreibt das Versicherungssteuergesetz vor, dass in Versicherungsverhältnissen eine Steuer an den Staat bezahlt werden muss. Die Versicherungssteuer bezieht sich auf Versicherungsprämien und -beiträge und wird anteilig erhoben. Die Versicherungsnehmer müssen die Versicherungssteuer entrichten. So erheben die Versicherer die Versicherungssteuer zusätzlich zu den im Versicherungsvertrag geregelten Zahlungen und führen diesen Anteil an das Finanzamt ab. Derzeit beträgt der allgemeine Satz der Versicherungssteuer 19 Prozent (seit 1. Juli 2010). Dieser gilt für Schadens- und Unfallversicherungen – somit auch für die meisten Firmenversicherungen.
Eine Ausnahme bilden Versicherungen, die das Risiko eines Feuerschadens abdecken und deren Beiträge teilweise geringer besteuert werden – zum Beispiel liegt der Satz bei einer Gebäudeversicherung mit Feuerversicherung bei 16,34 Prozent. Gänzlich befreit von der Versicherungssteuer sind unter anderem die private Rentenversicherung, die private Krankenversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung.