Lexikon
Als höhere Gewalt werden generell unvorhersehbare Ereignisse definiert, die zu einem Schadensfall führen. In der Regel fallen Naturkatastrophen wie Stürme, Erdbeben, Vulkanausbrüche oder Überschwemmungen unter höhere Gewalt. Des Weiteren sind Kriege, innere Unruhen, Reaktor- oder Atomunfälle solche Ereignisse, die als höhere Gewalt bezeichnet werden. Doch nur bestimmte Gefahren lassen sich versichern:
Bezogen auf die Versicherungsbranche ist charakteristisch, dass der Versicherungsnehmer Schadensfälle durch höhere Gewalt weder verhindern noch beeinflussen kann. Die Ereignisse geschehen völlig unerwartet und wirken von außen ein. Somit sind neben Naturkatastrophen auch Kriege und unter Umständen sogar technische Defekte als höhere Gewalt zu werten.
Bestimmte Schadensfälle, die durch höhere Gewalt verursacht werden, können über eine Betriebsversicherung abgedeckt werden. So können zum Beispiel Schäden durch Sturm/Hagel, Feuer und Einbruchdiebstahl in einer Betriebsstätte über eine Geschäftsinhaltsversicherung versichert werden. Ähnliche Schadensfälle deckt die gewerbliche Gebäudeversicherung ab: Diese Absicherung können Unternehmer für ihr eigenes Geschäftsgebäude vorsehen, die ebenfalls Schäden übernimmt, die durch höhere Gewalt – konkret durch Feuer, Sturm oder Hagel – entstehen.
Mit einer Versicherung für Elementarschäden lassen sich weitere Schäden unter den Versicherungsschutz stellen, die von Naturgewalten herrühren – zum Beispiel von einer Überschwemmung, Erdsenkung, von Lawinen, Schneedruck oder Erdrutsch. Allerdings ist hier ausschlaggebend, wie groß das Risiko solcher Ereignisse einzuschätzen ist. Gilt eine Region als erdbebengefährdet, so begründet das erhöhte Risiko womöglich hohe Versicherungsbeiträge. Oder die Versicherer lehnen den Versicherungsantrag ganz ab.
Im Allgemeinen sind die Folgen von Krieg und Reaktor- oder Atomunfällen nicht versicherbar.