Lexikon

Regress

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Was bedeutet Regress?

Unter Regress versteht man generell einen Rückgriff und speziell im Versicherungswesen eine Rückforderung von geleisteten Schadensersatzzahlungen. Hat der Versicherungsnehmer einem Dritten einen Schaden zugefügt, springt die Haftpflichtversicherung vorerst regulär ein, sprich: Dem Geschädigten wird der Schaden vollständig erstattet. Auf diese Weise kommt der Versicherer der Schadensersatzpflicht laut § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches nach und sorgt dafür, dass dem Anspruch des Geschädigten entsprochen wird.

Kann der Versicherer in der Überprüfung des Versicherungsfalls jedoch nachweisen, dass eine dritte Person mindestens eine Teilschuld trägt, kann er diese „in Regress nehmen“. Das bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen bereits geleistete Zahlungen teilweise oder in vollem Umfang von dem Dritten zurückverlangt. Erweist sich diese Regressforderung als berechtigt, muss diese Person die Summe erstatten. Sofern sie selbst über eine Versicherung verfügt, die dieses Haftungsrisiko abdeckt, verhandeln die Versicherer der Beteiligten zu dem Versicherungsregress.

Folgender Schadensfall kann in der gewerblichen Haftpflichtversicherung eine Regressforderung nach sich ziehen: Ein Unternehmen nimmt einen geschäftlichen Auftrag in seinem Namen an. Es engagiert hierzu einen Subunternehmer, der diesen durchführen soll, dabei aber einen Schaden verursacht. Der Versicherer des Unternehmens, in dessen Namen der Auftrag bearbeitet wird, muss zunächst die Kosten für den Schadensersatz übernehmen. Die gewerbliche Haftpflichtversicherung kann anschließend den Subunternehmer in Regress nehmen und die geleistete Schadenzahlung zurückfordern.