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Seit unserer Gründung im Jahr 2012 in München ist Finanzchef24 die unabhängige Plattform für maßgeschneiderte Versicherungen für Existenzgründer, Unternehmer und Selbstständige. Mit über 50.000 zufriedenen Kunden und mehr als 40 renommierten Versicherungspartnern bieten wir umfassenden Schutz über 1.500 Tätigkeiten in rund 20 Branchen. Unser Ziel: Ihnen durch individuelle Beratung und innovative digitale Lösungen Sicherheit im unternehmerischen Alltag zu geben.

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 17.11.2024

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bei 2.755 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 19.11.2024

Vielen Dank für die schnelle Beratung. Hinweise für unsere Branche waren hilfreich für die Entscheidung

Das Wichtigste zusammengefasst

Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Schutz bei beruflichen Fehlern und Schäden und ist unverzichtbar für Berufe mit hohem Haftungsrisiko. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und hilft bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Pflicht ist sie für viele Freiberufler und Selbstständige, wie Ärzte und Rechtsanwälte, und wird allen empfohlen, die beratend oder planend tätig sind. Die Kosten hängen vom Berufsrisiko, Umsatz und der Deckungssumme ab. Finanzchef24 ermöglicht einen unabhängigen Vergleich von über 40 Versicherern sowie eine individuelle und transparente Beratung.

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1. Darum brauchen Selbstständige eine Berufshaftpflicht

Als Selbstständiger oder Unternehmer ist die Berufshaftpflicht­versicherung ein entscheidender Schutz. Sie übernimmt die Kosten, wenn Ihnen bei Ihrer Arbeit Fehler unterlaufen, die anderen schaden. Insbesondere in Berufen, bei denen Beratungs- oder Behandlungsfehler hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen können, ist eine Berufshaftpflicht oft gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient dazu, Ihr persönliches Vermögen als Selbstständiger zu schützen. Doch auch wenn keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, bietet die Berufshaftpflicht­versicherung eine wesentliche finanzielle Absicherung für Ihr Unternehmen.

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Was wird geschützt?

Was wird geschützt?

Personen-, Sach- und rein finanzielle Schäden. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie ausschließen, dass durch Ihr Verschulden Schäden entstehen. Die Berufshaftpflicht schützt daher bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Wer benötigt die Versicherung?

Wer benötigt die Versicherung?

Empfohlen wird die Berufshaftpflicht­versicherung für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer. Für einige Berufsgruppen wie Ärzte oder Rechtsanwälte ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

2. Leistungen der Berufshaftpflicht­versicherung

Die Berufshaftpflicht­versicherung, kurz Berufshaftpflicht, springt für Sie bei Schäden an Dritten ein und schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Belastungen, die im schlimmsten Fall Ihre berufliche Existenz bedrohen können.

Leistungen:

  • Prüfung von Schadensersatzansprüchen: Liegt überhaupt ein Anspruch gegen Sie vor?

  • Übernahme der entstandenen Kosten bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden

  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche, notfalls vor Gericht (passiver Rechtsschutz)

Versicherte Personen:

  • Sie als Unternehmer oder Freiberufler

  • Ihre Mitarbeiter (wenn diese Schäden verursachen)

  • Praktikanten

  • Hilfskräfte, wie z. B. Reinigungskräfte

Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht?

Der Begriff Berufshaftpflichtversicherung wird in der Versicherungsbranche nicht einheitlich verwendet. Oft entspricht der Leistungsumfang eher dem einer Vermögens­schadenhaftpflicht, manchmal aber auch der einer Betriebshaftpflichtversicherung. Wir bei Finanzchef24 richten den Leistungsumfang Ihrer Gewerbeversicherung daher nach Ihrer Tätigkeit und Ihrem Bedarf aus. So erhalten Sie immer den richtigen Versicherungsschutz.

Unser Expertentipp für Sie:

"Die Berufshaftpflichtversicherung ist insbesondere für beratende und planende Berufe essentiell. Um sich optimal gegen mögliche Schadensfälle abzusichern, ist es entscheidend, bei Abschluss der Versicherung eine präzise Beschreibung Ihrer Tätigkeiten anzugeben. Achten Sie dabei besonders auf die Einbeziehung der Branchen Ihrer Auftraggeber. Geben Sie zudem an, ob Sie im Ausland tätig sind, um einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten."

Bernhard Holbl, Senior Firmenkundenberater, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)

3. Versicherte Risiken einer Berufshaftpflicht­versicherung

Die Berufshaftpflicht deckt je nach Versicherer und Tarif unterschiedliche Risiken ab. Dies richtet sich vor allem nach der Tätigkeit, die Sie als Selbstständiger oder Freiberufler ausüben. Als remote arbeitender Grafiker benötigen Sie weniger eine Absicherung von Personen- und Sachschäden, jedoch sollten Sie auf jeden Fall reine Vermögensschäden absichern lassen, falls Ihnen mal ein Druckfehler unterläuft. Als Arzt ist es hingegen unerlässlich, auch die Risiken von Personenschäden abzudecken, da hier das größte Berufsrisiko herrscht. Daher bietet die Berufshaftpflichtversicherung je nach Tätigkeit die Absicherung bei folgenden Risiken:

a) Absicherung reiner Vermögensschäden

Die Absicherung reiner Vermögensschäden entspricht dem Versicherungsumfang einer sogenannten Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung. Vermögensschäden können Ihren Kunden entstehen z. B. durch:

  • Fehlberatung Ihrer Kunden

  • fehlerhafte Programmierung eines Onlineshops

  • Versäumen von Vertragsfristen

  • Verletzung von Bildrechten

  • fehlerhafter Werbedruck für ein Kundenprojekt

Diese Form der Berufshaftpflichtversicherung ist besonders für Berufsgruppen mit Berater- und Dienstleistertätigkeit unverzichtbar und teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben.

b) Absicherung von Personen- & Sachschäden

Ebenso können Sie sich gegen Schadensersatzforderungen aus Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden absichern. Dies entspricht dem Schutz einer Betriebshaftpflicht. Folgende Risiken sind hierbei versichert:

  • Unfall eines Kunden in Ihren Räumlichkeiten (Stolperhaftpflicht)

  • Beschädigung von fremdem Eigentum

  • Schutz bei fehlerhaften Produkten

Diese Risiken gibt es vor allem in Berufsgruppen mit Kundenkontakt wie Kosmetiker, Fitnesstrainer, Ärzte oder Heilpraktiker. Gleiches gilt für Handwerker, die häufig am Eigentum ihrer Auftraggeber arbeiten.

c) Absicherung aller Haftpflichtrisiken

Manche Unternehmer und Freiberufler sind gleichermaßen von den oben genannten Berufsrisiken betroffen. Sie benötigen einen Versicherungsschutz, der sowohl bei Personen- und Sachschäden als auch reinen Vermögensschäden greift. Ihnen ist das Kombiprodukt aus Baustein a und b bei der Berufshaftpflichtversicherung dringend anzuraten.

Zusatz: Absicherung von Eigenschäden

Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, auch bestimmte eigene finanzielle Schäden, sprich Vermögenseigenschäden, abzusichern. Hierzu zählen unter anderem folgende Beispiele:

  • Reputationsschäden

  • Vertrauensschäden, die durch eigene Mitarbeiter entstanden sind

  • Ausfall von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen

  • Rücktritt eines Auftraggebers (muss i. d. R. bei Antragstellung explizit vereinbart werden)

  • Vertragsstrafen infolge einer Geheimhaltungspflichtverletzung

Je nach Versicherer und Tarif können hier die Leistungen unterschiedlich ausfallen. In unserem Online-Rechner können Sie jedoch ganz einfach die unterschiedlichen Tarife vergleichen und sich auch die jeweiligen Leistungen anzeigen lassen.

Ihre individuelle Berufshaftpflicht­versicherung

Sie sind sich nicht sicher, welche Risiken Sie absichern sollen? Kein Problem! Geben Sie in unserem Online-Rechner einfach Ihre Tätigkeit an, beantworten Sie ein paar Fragen und schon erhalten Sie passende Tarife für Ihre individuelle Berufshaftpflicht­versicherung. Und bei weiteren Fragen helfen Ihnen die Versicherungsexperten von Finanzchef24 gerne weiter - kostenfrei, unabhängig und transparent.

4. Schadenbeispiele

Falsch gedruckt

Ein weiterer Fall für die Berufshaftpflicht: Ein von einer Firma beauftragter Eventplaner gibt ein fehlerhaftes Programmheft in Druck. Das Unternehmen muss daraufhin das korrigierte Programm nochmal im Expressverfahren drucken lassen, damit zum Start der Veranstaltungsreihe das richtige Programm verteilt werden kann. Die Kosten dafür stellt das Unternehmen dem Eventplaner in Rechnung. Dessen Versicherung kommt für den Schaden auf.

Analysefehler

Ein Unternehmensberater führt im Auftrag eines Kunden eine Marktanalyse zur Einführung einer neuen Produktserie durch. Leider unterläuft ihm bei der Berechnung der Werbekosten ein Fehler. Um den geplanten Absatz dennoch zu erfüllen, investiert das Unternehmen in die erforderlichen Marketingmaßnahmen. Die entstandenen Zusatzkosten übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung.

Fehlende Beratung

Ein Patient mit Rückenbeschwerden kommt in die Sprechstunde eines Heilpraktikers. Der Heilpraktiker versäumt es, den Patienten ausführlich über mögliche Nebenwirkungen der Behandlung aufzuklären. Nach Beginn der Behandlung verschlimmern sich die Rückenschmerzen des Patienten. Er verlangt von dem Heilpraktiker Schmerzensgeld. Die Berufshaftpflicht prüft, ob ein Anspruch vorliegt und übernimmt die Kosten.

5. Für wen wichtig?

Vor allem empfiehlt sich eine Berufshaftpflichtversicherung für beratende Berufe (z. B. Unternehmensberater und Anwälte) und für behandelnde Tätigkeiten (z. B. Ärzte). Für einige Berufsgruppen ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Oft muss die Versicherung im Zuge der Berufszulassung nachgewiesen werden. Bei folgenden Berufen gilt u. a. die gesetzliche Versicherungspflicht:

Wenn für Ihre Branche keine Versicherungspflicht besteht, kann es sein, dass Ihre Kunden dennoch einen Nachweis über eine Berufshaftpflicht verlangen. Dies ist beispielsweise häufig bei IT-Dienstleistern, Ingenieuren und Unternehmensberatern der Fall.

6. Was kostet es?

Die Preise einer Berufshaftpflichtversicherung können je nach Bedarf sehr stark variieren. Sie richten sich vor allem nach:

  • Art und Umfang der betrieblichen Tätigkeit
  • Jahresumsatz
  • Höhe der Lohn- und Gehaltssummen oder Mitarbeiteranzahl
  • Höhe der Selbstbeteiligung und Deckungssumme

Kostenbeispiel: Ein nebenberuflich tätiger Unternehmensberater mit Studienabschluss in Wirtschaftswissenschaften und einem Jahresumsatz von 25.000 Euro zahlt monatlich 29,48 € für seine Berufshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme für Vermögensschäden beträgt 500.000 € bei einer Selbstbeteiligung von 1.000 €, für Personen- und Sachschäden beträgt die Deckungssumme 10 Mio. €.

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Wichtige Tarifeigenschaften

Die richtige Versicherungssumme

Die Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, ist der höchste Betrag, den der Versicherer pro Jahr im Schadensfall bezahlt. Die Höhe der richtigen Versicherungssumme ist daher entscheidend für den passenden Schutz Ihres Unternehmens. Grundsätzlich sollte Ihre Berufshaftpflicht­versicherung die größtmöglichen Schadensfälle absichern. Das bedeutet: Je höher das Risiko für Schäden, desto höher die Deckungssumme!

Überlegen Sie daher: Was wäre der größtmögliche Schaden, der durch Ihre berufliche Tätigkeit entstehen kann? Sollten Sie sich unsicher sein, helfen Ihnen unsere Versicherungsexperten von Finanzchef24 gern weiter.

„Offene“ Deckung

Unter offener Deckung – auch All-Risk-Deckung genannt – wird ein Versicherungskonzept verstanden, bei dem alle Tätigkeiten abgesichert sind, die nicht explizit im Versicherungsvertrag ausgeschlossen werden. Schließen Sie eine Berufshaftpflicht mit offener Deckung ab, müssen keine Anpassungen vorgenommen werden, sollte sich Ihr Tätigkeitsbereich verändern oder erweitern.

Wichtig: Die versicherten Tätigkeiten müssen in Verbindung zu Ihrer hauptberuflichen Selbstständigkeit stehen. Sollten Sie beispielsweise unabhängig davon noch nebenberuflich tätig sein, ist dies nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Kündigung Ihrer Berufshaftpflicht­versicherung

Normalerweise lässt sich eine Berufshaftpflicht­versicherung zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die meisten Versicherungen setzen hierbei eine Kündigungsfrist von drei Monaten an. Bei einer Beitragserhöhung durch den Versicherer besteht jedoch ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht von einem Monat. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen - entweder per Brief, Fax oder E-Mail.

Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe

Wir hoffen, dieser Fall tritt für Sie nie ein, aber: wenn Sie Ihr Geschäft aufgeben, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Um davon Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag für Ihre Berufshaftpflichtversicherung zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

7. Häufige Fragen zur Berufshaftpflicht

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