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eKomi-Bewertung vom 19.11.2024

Vielen Dank für die schnelle Beratung. Hinweise für unsere Branche waren hilfreich für die Entscheidung

1. Elementarer Schutz für Ingenieure: die Berufs­haftpflicht­versicherung

Auf eine Berufshaftpflicht­versicherung sollten Ingenieure nicht verzichten. Ihr Tätigkeits­feld umfasst alle Phasen der Entwicklung eines Projekts – von der Planung, über Beratung bis hin zur konkreten Umsetzung einer Idee. Deshalb ist das Risiko auch dementsprechend hoch, einen Fehler zu begehen, der möglicherweise ein ganzes Vorhaben scheitern lässt. Risiken wie Planungs-, Beratungs-, Bauüberwachungs-, Koordinations­fehler oder auch eine falsche Risiko­einschätzung können folgenschwere Konsequenzen haben. Ohne den richtigen Versicherungs­schutz kann das schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Deshalb empfehlen wir Ihnen die Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure.

Gut zu wissen: Berufshaft­pflicht für Ingenieure - unter­schiedliche Versicherer, unterschiedliche Begriffe

Der Begriff „Berufs­haftpflicht­versicherung“ wird von den Versicherern nicht einheitlich verwendet. Prüfen Sie also genau, welche Schäden tatsächlich abgedeckt sind, damit Sie in der Berufs­haftpflicht für Ingenieure die Leistungen bekommen, die Sie benötigen. Sollen beispiels­weise auch Schäden am Bauobjekt selbst versichert werden, muss dies in der Regel über eine zusätzliche Vereinbarung oder über eine eigenständige Versicherung, die sogenannte Objekt­versicherung, erfolgen. Gern beraten wir Sie kostenfrei zu den notwendigen Leistungs­einschlüssen!

2. Was deckt die Berufs­haft­pflicht­versicherung für Ingenieure ab?

Schließen Sie eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure über Finanzchef24 ab, kombiniert diese den Versicherungs­umfang von zwei unterschiedlichen Versicherungen: die der Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung und der Betriebshaftpflicht­versicherung.

Zum einen deckt sie diejenigen Schäden ab, die Sie als Ingenieur zu verantworten haben und bei Ihrem Auftraggeber zu finanziellen Einbußen führen. Wenn Sie zum Beispiel einen Konstruktions­fehler in Ihren Plänen zunächst nicht bemerken und sich deshalb die Fertig­stellung eines Gebäudes verzögert, zahlt die Versicherung den Schadensersatz.

Zum anderen sind Sie auch für die Fälle versichert, bei denen Personen oder Gegenstände zu Schaden kommen. Beispiels­weise, wenn das Dach einer Eishalle einstürzt, weil Sie in Ihrer Planung extreme Wetter­bedingungen wie starken Schneefall nicht berücksichtigt haben.

Leistungen der Berufshaftpflicht für Ingenieure:

  • haftet bei Schadens­ersatz­ansprüchen Dritter
  • wehrt unberechtigte Ansprüche ab
  • kombiniert Vermögensschaden- und Betriebs­haftpflicht

Folgende Schadensarten sind versichert:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • rein finanzielle Schäden sowie Vermögens­folgeschäden

Schadensbeispiele

Planungsfehler

Planungsfehler

Ein Bauingenieur ist mit der Planung eines Einkaufs­zentrums beauftragt. Bei der Konstruktion der Tiefgarage ist ihm ein Fehler unterlaufen. Er hat die Einfahrt nicht hoch genug eingeplant, sodass bestimmte Fahrzeuge nicht mehr durchfahren können. Die bisherige Arbeit an der Einfahrt war umsonst und muss neu durchgeführt werden. Die Berufs­haftpflicht des Ingenieurs übernimmt den Schaden.

Fehlerhafte Prüfung

Fehlerhafte Prüfung

Ein Ingenieur ist damit beauftragt, die Konstruktions­pläne einer Sporthalle zu überprüfen. Dabei übersieht er einige Fehler in der Berechnung der Statik und gibt die Pläne frei. Drei Jahre später stürzt das Vordach ein und verletzt zwei Menschen. Für die Schadens­ersatzansprüche sowie die Schmerzens­geldforderungen kommt die Berufshaft­pflicht für Ingenieure auf.

3. Was kostet die Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure?

Die Frage nach den Kosten einer Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure lässt sich nicht einfach beantworten. Sie werden danach berechnet, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie durch die Ausübung Ihres Berufes einen Schaden verursachen. Zudem fließt die Höhe der gewählten Deckungs­summe und auch die Höhe einer eventuell vereinbarten Selbst­beteiligung in die Berechnung der Kosten mit ein. Hierbei geht es darum, die größtmöglichen Schadensfälle abzusichern.

Wichtige Änderung für freiberufliche Ingenieure in Bayern:

Seit 01. Januar 2016 gelten neuen Bestimmungen für Mindest­versicherungs­summen bei der Berufshaftpflicht für Ingenieure:

  • 1.500.000 Euro für Personen­schäden
  • 500.000 Euro für Sach- und Vermögens­schäden
  • maximal 15.000 Euro Selbst­beteiligung

4. Sonderkündigungs­recht Ihrer Berufs­haftpflicht bei Beendigung Ihrer Selbst­ständigkeit

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre Selbst­ständigkeit beenden müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.

Um von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

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