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Die Berufshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für Fußpfleger. Sie sichert Schäden ab, die durch Ihr Verschulden entstehen.
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Personen-, Sach- und rein finanzielle Schäden. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie ausschließen, dass durch Ihr Verschulden Schäden entstehen. Die Versicherung haftet bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Empfohlen für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer. Für einige Berufsgruppen wie Ärzte oder Rechtsanwälte ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.
Ihre Selbstständigkeit als Fußpfleger ist mit Risiken verbunden. Denn Sie sind nicht nur in häufigem und engem Kontakt mit Ihren Kunden. Sondern Sie kümmern sich auch um deren körperliches Wohl: Als kosmetischer Fußpfleger reinigen und pflegen Sie in der Pediküre die Füße Ihrer Kunden.
Oder Ihre Erfahrung als medizinischer Fußpfleger ist gefragt, wenn Ihre Kunden wegen gesundheitlicher Probleme an ihren Füßen zu Ihnen kommen: Mit Ihrer fachlichen Kompetenz soll es gelingen, verschiedenste Fuß-Erkrankungen auszukurieren.
Doch trotz aller Sorgfalt und Umsicht besteht die Gefahr, dass Ihre Fußpflege-Behandlung nicht den gewünschten Erfolg zeigt oder sogar negative Folgen hat. Auch kann Ihnen in Ihrem Berufsalltag als kosmetischer oder medizinischer Fußpfleger ein kleiner Fehler unterlaufen oder ein Missgeschick passieren. Deshalb sollten Sie eine Gewerbeversicherung abschließen, die Sie als Fußpfleger bei Haftungsansprüchen schützt.
In der Versicherungsbranche existieren unterschiedliche Begriffe für diese Versicherungslösung, die speziell das Haftungsrisiko in der Fußpflege deckt: Teilweise ist von einer Betriebshaftpflicht für Fußpflegestudios die Rede. Noch gebräuchlicher ist die Bezeichnung als Berufshaftpflichtversicherung für Fußpfleger. Doch hier sind nicht die Begriffe entscheidend, sondern die Leistungen der Versicherung. Diese sollen auf Ihr Berufsprofil abgestimmt sein.
Eine gewerbliche Haftpflicht sichert Ihr Fußpflegestudio finanziell ab, wenn Sie einer dritten Person einen Schaden zugefügt haben. Konkret bedeutet das: Verletzen Sie in Ihrer Tätigkeit als Fußpfleger einen Kunden aus Unachtsamkeit, springt die Versicherung ein. Die Haftpflicht für Fußpfleger bezahlt die Behandlungskosten und weitere Aufwendungen, die mit dem Schadensersatz verbunden sind.
Des Weiteren sind Sie mit einer gewerblichen Haftpflicht für Fußpfleger auch bei Sachschäden versichert. Somit müssen Sie nicht selbst dafür aufkommen, wenn Sie das Eigentum Ihres Kunden – sei es die Jacke, Tasche, Schuhe oder andere Gegenstände – beschädigen.
Eine Fußkosmetikerin trägt gerade eine Pflegecreme auf die Füße einer Kundin auf, als eine neue Kundin das Fußpflegestudio betritt. Aus Zeitgründen möchte sie parallel mit der Pediküre der nächsten Kundin beginnen. Also bittet sie die erste Kundin, sich auf einen anderen Stuhl zu setzen. Dabei rutscht die Frau aus, weil die Creme noch nicht vollständig in die Haut eingezogen ist. Sie stürzt und bricht sich das Bein. Für die Behandlungskosten soll die kosmetische Fußpflegerin einstehen – ihre Berufshaftpflicht springt ein.
Ein medizinischer Fußpfleger beginnt, mit einem Skalpell die Warze am Zeh einer Patientin zu entfernen. Plötzlich betritt eine Kollegin den Raum und lenkt den Podologen ab. Er rutscht mit dem Skalpell ab und verletzt den Zeh. Bis die Wunde ausheilt, dauert es fünf Wochen, in denen die Patientin Ihre selbstständige Arbeit nicht ausüben kann. Sie verlangt von dem Podologen, dass er Schmerzensgeld bezahlt und ihre finanziellen Einbußen erstattet. Die Berufshaftpflicht des medizinischen Fußpflegers übernimmt die Kosten.
Ein Patient leidet unter einem eingewachsenen Nagel und erkundigt sich bei einem medizinischen Fußpfleger zu den Behandlungsoptionen. Dabei vergisst der Podologe, den Patienten über eine Methode per Laser zu informieren. Von dieser Alternative erfährt der Patient zu spät. Er verklagt den Podologen auf Schadensersatz, weil nach seiner Auffassung die Laserbehandlung größeren Erfolg gezeigt hätte. Die Berufshaftpflicht des Podologen trägt entweder die Kosten, um den Anspruch juristisch abzuwehren oder sie kommt für den Schaden auf, falls die Forderung berechtigt ist.
Eine Angestellte eines kosmetischen Fußpflegesalons bereitet eine Pediküre vor. Dazu bittet sie die Kundin, ihre High Heels und Handtasche neben dem Behandlungsstuhl abzulegen. Um die Füße zu reinigen, lässt die Fußkosmetikerin Wasser in eine Wanne ein und fügt Fußbadesalz hinzu. Dabei stößt sie versehentlich gegen die Wanne und die Flüssigkeit ergießt sich auf die Schuhe und Handtasche der Kundin. Diese fordert von der Fußkosmetikerin, dass sie die teuren, nun ruinierten Designerprodukte ersetzt. Die Berufshaftpflicht der Fußpflegerin trägt die Kosten.
Die Haftpflichtversicherung für Fußpfleger sollte einen Schutz bieten, der perfekt auf Ihre berufliche Tätigkeit zugeschnitten ist. Ihre Angebote zur Fußpflege, die Mitarbeiterzahl und ob Sie in eigenen oder in angemieteten Räumen arbeiten – das sind beispielsweise Faktoren, die relevant sind, um die Konditionen der Berufshaftpflicht auf Sie als selbstständigen Fußpfleger individuell anzupassen.
Als Podologe benötigen Sie einen erweiterten Versicherungsschutz für Ihr Gewerbe, denn Ihre zweijährige Ausbildung befähigt Sie zur medizinischen Fußpflege. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehört damit auch die fachgerechte Behandlung von Risikopatienten wie Diabetiker oder Rheumatiker und die Arbeit mit Fräser und Skalpell. So sind Sie als medizinischer Fußpfleger einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, von Berufs wegen einen Schaden zu verursachen. Ihre Haftpflicht muss genau dieses Risiko abdecken. Als Fußkosmetiker hingegen benötigen Sie diesen umfassenderen Versicherungsschutz oftmals nicht.
Über den Online-Rechner von Finanzchef24 finden Sie kostenlos die passende Absicherung – ob als Fußkosmetiker oder Podologe. Denn in unserem Vergleichsrechner werden Ihre individuellen Aufgabengebiete und die damit verbundenen Gefahren berücksichtigt. Nicht nur die geeigneten Produkte verschiedener Versicherer werden angezeigt – Sie erhalten auch eine Preis-Leistungs-Übersicht. So können Sie den Top-Tarif für Ihre Versicherung ablesen und direkt abschließen.
Zwar widmen sich Handpfleger der Maniküre der Hände. Doch begegnen ihnen ähnliche Risiken wie einem Fußpfleger, weshalb auch diese Berufsgruppe auf eine Berufshaftpflichtversicherung nicht verzichten sollte. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um die Konditionen für Ihr Nagel- beziehungsweise Handpflegestudio zu ermitteln.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre Fußpflegepraxis aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.
Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Sie haben Fragen zur Berufshaftpflicht für die Fußpflege oder anderen Geschäftsversicherungen für diesen Tätigkeitsbereich? Wir als Finanzchef24-Experten stehen Ihnen gerne Rede und Antwort. Kontaktieren Sie uns unter unserer Servicenummer 089 716 772 999 sowie per E-Mail oder fordern Sie eine kostenfreie Bedarfsanalyse an.
Betreuung und Kündigungsservice beim Versicherungswechsel
Sie sind bereits gewerblich abgesichert? Dann lohnt sich möglicherweise ein Versicherungswechsel. Sei es, weil Ihr Versicherungsschutz optimiert werden kann oder Ihre Absicherung auch günstiger möglich ist. Wir betreuen Ihren Versicherungswechsel gerne und übernehmen auf Wunsch auch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versicherer.
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