Lexikon
Die Selbstbeteiligung (auch: Eigenanteil, Kostenbeteiligung, Selbstbehalt, Zuzahlung) ist die mit dem Versicherer vereinbarte Grenze, bis zu welcher der Versicherungsnehmer für einen Schaden selbst aufkommen muss. Die Versicherung trägt somit nur den Betrag, der über die Summe der Selbstbeteiligung hinaus für den Schadensersatz aufgewendet werden muss. Generell ist eine Selbstbeteiligung sowohl bei der Privatvorsorge, wie der privaten Krankenversicherung, als auch bei Firmenversicherungen möglich.
Mit einer hohen Selbstbeteiligung lassen sich in der Regel günstigere Beiträge erwirken. Allerdings müssen mit einer Selbstbeteiligung die häufigeren kleinen Schäden selbst bezahlt werden. Je nach Versicherer sind Selbstbehalte von bis zu 1.000 Euro, bei bestimmten Versicherungen mitunter sogar deutlich darüber hinaus, möglich oder sogar gängig. Beispielsweise sind in Versicherungskonzepten für spezielle Berufsgruppen – wie der Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer oder der Architektenhaftpflichtversicherung mit einem großen Risiko für Vermögensschäden – noch höhere Selbstbeteiligungen vorsehen. Alles in allem bleibt die Entscheidung über die Selbstbeteiligung dem Versicherungsnehmer überlassen.