Lexikon
Man spricht von einem Fremdschaden, wenn durch die Schuld des Versicherten Personen verletzt oder das Eigentum Dritter beschädigt wird (siehe Sachschaden und Personenschaden). Für einen solchen Fremdschaden kommen in der Regel Haftpflichtversicherungen wie die Betriebshaftpflicht, die Berufshaftpflicht oder die Vermögensschadenhaftpflicht auf.
Außerdem wird der Begriff Fremdschaden im Zuge der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie der LKW-Versicherung verwendet. Es handelt sich auch hier um einen Fremdschaden, wenn als Folge eines Unfalls das Fahrzeug eines Dritte beschädigt oder ein anderer Fahrer und/oder Beifahrer verletzt wurde.
Siehe auch: Eigenschaden, Vermögensschaden