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Jetzt optimal absichern: Die IT-Haftpflicht
Seit unserer Gründung im Jahr 2012 in München ist Finanzchef24 die unabhängige Plattform für maßgeschneiderte Versicherungen für Existenzgründer, Unternehmer und Selbstständige. Mit über 50.000 zufriedenen Kunden und mehr als 40 renommierten Versicherungspartnern bieten wir umfassenden Schutz über 1.500 Tätigkeiten in rund 20 Branchen. Unser Ziel: Ihnen durch individuelle Beratung und innovative digitale Lösungen Sicherheit im unternehmerischen Alltag zu geben.
Die IT-Haftpflicht ist eine speziell auf selbstständige ITler und ihre Risiken ausgerichtete Berufshaftpflichtversicherung. Ob IT-Unternehmen oder Freiberufler: die IT-Haftpflicht schützt Sie, wenn einem Dritten ein Schaden entsteht, für den Sie verantwortlich sind. Ihre Versicherung springt im Schadensfall für Sie ein und zahlt an den Anspruchssteller. Die IT-Haftpflicht ist eine Kombinationsversicherung, die neben echten Vermögensschäden auch Sachschäden, Personenschäden und Vermögensfolgeschäden abdeckt. Das heißt, sie kombiniert den Schutz einer Vermögensschadenhaftpflicht mit einer Betriebshaftpflicht. So sind Sie optimal und maßgeschneidert abgesichert.
Sie stehen als Existenzgründer ganz am Anfang Ihrer Karriere als Software Engineer? Sie leiten als Fachinformatiker erfolgreich ein IT-Unternehmen? Egal, in welchem IT-Bereich Sie arbeiten und ob Sie Ihre selbstständige IT-Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausführen: es besteht jederzeit das Risiko, bei Ihren Kunden einen Schaden zu verursachen. Dies kann insbesondere ein Vermögens- und Sachschaden, aber auch ein Personenschaden sein. Als Verantwortlicher übernehmen Sie die Haftung und finanziellen Konsequenzen. Eine IT-Haftpflicht (auch IT-Berufshaftpflicht, IT-Betriebshaftpflicht oder IT-Versicherung genannt) schützt Sie vor beruflichen Haftungsrisiken und bildet daher für alle IT-Firmen und Freiberufler die Basis zur Sicherung Ihrer Selbstständigkeit.
Bei der Frage, ob Ihr individuelles Berufsbild abgesichert werden kann, stehen Ihnen unsere IT-Haftpflichtversicherung-Experten gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter unserer Servicenummer 089 716 772 999. Sie können uns gerne auch eine E-Mail schreiben. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Das Risiko, bei Ihrem Kunden aus Versehen einen Schaden zu verursachen, wird häufig unterschätzt. Dabei sind Sie als IT-Spezialist besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt. Oft müssen Sie unter Einhaltung knapper Deadlines technisch einwandfreie Arbeitsergebnisse liefern, um die Anforderungen Ihrer Kunden zu erfüllen. Dabei lauern überall Risiken, die die Prozesse ins Stocken bringen können, zum Beispiel ein:
Ist Ihr Kunde mit dem Ergebnis berechtigt unzufrieden, drohen folgenschwere finanzielle Konsequenzen. Denn wenn Sie bei Ihrem Kunden einen Gewinnausfall oder unerwartete Mehrkosten verursachen, können Sie für die Entschädigung zur Verantwortung gezogen werden und die Schadensersatzansprüche schnell Ihre Existenz bedrohen. Nicht selten kommt es zu Schadensfällen in sechsstelliger Höhe wie das folgende Beispiel zeigt:
Beispiel Backup-Fehler
Ein Dienstleister bietet professionellen Fotografen das Bearbeiten und Organisieren von Bilder in einer Cloud an. Die Bilder werden auf den eigenen Servern des Dienstleisters gespeichert und durch ein regelmäßiges Daten-Backup gesichert. Jede Nacht werden alle Backups auf Testsystemen eingespielt und sichergestellt, dass diese auch weiterhin funktionieren. Nach einem Festplattenausfall werden die Daten wie gewohnt wieder von einem Backup eingespielt. Es stellt sich jedoch heraus, dass die Meta-Daten der Fotos (unter anderem Autor, Erstellungsdatum, Alt-Text) jetzt falsch sind. Diese wurden in einer anderen Datenbank gespeichert, jedoch durch ein fehlerhaftes Script mit Backups der Testdatenbank überschrieben. Die Testsysteme haben immer einwandfrei funktioniert, jedoch wurde nie die Richtigkeit der Metadaten überprüft. Für die Endkunden entsteht ein erheblicher finanzieller Schaden in Höhe von rund 500.000 Euro, weil sie tausende Fotos nicht mehr richtig zuordnen können oder die Meta-Daten neu einpflegen müssen.
Der Abschluss einer Haftpflicht ist für IT-Unternehmen oder IT-Freelancer zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings fordern viele Auftraggeber den Nachweis einer entsprechenden IT-Versicherung. Wichtig: Der Versicherungsschutz Ihrer IT-Police sollte Ihre individuellen Risiken abdecken. Nur so ist Ihr Tätigkeitsbereich richtig abgesichert und greift im Schadensfall.
Der Versicherungsumfang der IT-Haftpflicht ist individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Selbstständigkeit abgestimmt. Zum einen berücksichtigt dieses Konzept, ob Sie ein IT-Unternehmen mit Mitarbeitern führen oder ob Sie als IT-Freelancer arbeiten. Zum anderen beachtet jede IT-Haftpflichtversicherung individuell die spezifischen Risiken Ihres jeweiligen zu versichernden IT-Berufs. Sind Sie zum Beispiel als Webdesigner tätig, können Sie im Leistungspaket Ihrer IT-Haftpflicht Versicherungsschutz für Urheberrechtsverletzungen mit einschließen. Sind Sie IT-Berater und unter anderem für Firmen im Bereich Medizin- und Labortechnik aktiv, benötigen Sie aufgrund eines erhöhten Risikos besonderen Schutz, der Leistungen für hier auftretende Schäden erbringt. Nur so sind Sie im Schadensfall richtig abgesichert.
Folgende Deckungskonzepte für IT-Tätigkeiten umfasst die IT-Haftpflicht:
Absicherung: echte Vermögensschäden (finanzieller Nachteil) Dritter
Im Versicherungsschutz inklusive: passiver Rechtsschutz (Abwehr unberechtigter Ansprüche)
Schadensursache: Fahrlässigkeit
Haftungsgrundlage: gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung
Absicherung: Personenschäden, Sachschäden, Vermögensfolgeschäden Dritter
Im Versicherungsschutz inklusive: passiver Rechtsschutz (Abwehr unberechtigter Ansprüche)
Schadensursache: Fahrlässigkeit
Haftungsgrundlage: gesetzliche Verpflichtung
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert Sie als IT-Unternehmer oder IT-Freiberufler für den Fall ab, dass Sie einen echten Vermögensschaden bei Ihren Kunden verursachen. Im IT-Bereich sind echte bzw. reine Vermögensschäden der häufigste Grund für Schadensersatzforderungen von Kundenseite. Darunter versteht man finanzielle Schäden oder entgangene finanzielle Vorteile, die nicht als Folgeschäden aus Personen- oder Sachschäden entstanden sind. Ein Beispiel: Beim Implementieren einer neuen Bestellsoftware beim Auftraggeber tritt ein Fehler auf, der sich nicht sofort beheben lässt. Dies führt zu einem Umsatzausfall mit einer Schadenshöhe von 150.000 Euro, für den Sie haftbar gemacht werden.
Versicherte Schadensfälle:
Je nach Versicherer optional versicherbare Schadensfälle:
Wenn Sie als ITler eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen, achten Sie darauf, dass berufsspezifische Schadensarten im Versicherungsschutz enthalten sind. Die folgende Infografik zeigt, welche Leistungseinschlüsse für Sie als ITler besonders wichtig sind.
Infografik zum Download [JPG|142 KB]: Wichtige Leistungseinschlüsse für ITler in der Vermögensschadenhaftpflicht
Dieser Baustein der IT-Haftpflichtversicherung umfasst die Abdeckung von Personen-, Sach und Vermögensfolgeschäden. Zudem ist auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung die Abwehr unberechtigter Ansprüche enthalten. Als Beispiele: Sie lösen aus Versehen beim Computer Ihres Kunden einen Kurzschluss in der Zentraleinheit und damit einen technischen Defekt aus. Für den entstandenen Schaden müssen Sie gerade stehen. Oder: Ihr Kunde verletzt sich aufgrund einer fehlerhaften Programmierung der Steuerungssoftware seiner Maschine. Auch dann werden Sie für den Personenschaden haftbar gemacht.
Versicherte Schadensfälle:
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie richtig abgesichert sind und Ihr Vertrag alle für Sie wichtigen Haftpflichtrisiken wie Personen-, Sach- und echte Vermögensschäden beinhaltet! Bei einer IT-Haftpflicht mit offener Deckung (All-Risk-Deckung) sind alle Tätigkeiten und Gefahren versichert, die nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Das bietet den Vorteil, dass Sie bei Ihrer IT-Haftpflichtversicherung keine Anpassungen vornehmen müssen, wenn bei Ihnen für ein neues Projekt neuen Tätigkeiten hinzukommen. Die offene Deckung wird beispielsweise von der Hiscox und Markel angeboten. Neben den oben genannten Basis-Leistungen sollte eine umfassende IT-Haftpflicht außerdem beinhalten:
Passiver Rechtsschutz: Im Versicherungsumfang der IT-Haftpflicht ist nicht nur die Deckung berechtigter Haftungsansprüche enthalten. Durch die passive Rechtschutzfunktion sind Sie zudem gegen unberechtigte Forderungen und den damit verbundenen finanziellen Risiken versichert. Bei Klagen müssen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten somit nicht selbst tragen.
Folgende Schäden sind in den Bausteinen der IT-Haftpflichtversicherung nicht abgesichert:
Des Weiteren wird kein Versicherungsschutz gewährt für Ansprüche:
Die IT-Haftpflicht bietet in der Regel eine weltweite Deckung von Schadenersatzforderungen. Das bedeutet: Es ist prinzipiell unerheblich, ob der IT-Dienstleister seine Leistungen nur für Kunden in Deutschland erbringt oder für einen größeren, international agierenden Konzern tätig ist.
Aber: In den USA und Kanada ist der Versicherungsschutz - abhängig vom Versicherer - möglicherweise eingeschränkt. Wenn Sie dort tätig sind, sollten Sie das unbedingt vor Abschluss der IT-Haftpflicht prüfen. Folgende Versicherungsgesellschaften schließen Tätigkeiten in den USA und Kanada grundsätzlich ein: AXA, Markel, Hiscox und Chubb.
Alle Angestellten, die im offiziellen Auftrag des Versicherungsnehmers handeln. Dazu gehören:
Wie hoch Ihr Beitrag für die IT-Haftpflichtversicherung ausfällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich richten sich die Kosten nach:
Diese sind wiederum abhängig von:
Je höher Ihr Umsatz ist, desto höher liegen auch die jährlichen Kosten für die IT-Haftpflicht. Die eingetragene Rechtsform Ihres IT-Unternehmens (Freier Beruf, UG, GbR, PartG, Ltd., GmbH) ist dabei nicht zwingend entscheidend.
Auch die Wahl der Versicherungs- beziehungsweise Deckungssumme muss individuell betrachtet werden. Entscheidend ist der potentielle Schaden, der Ihren Auftraggebern entstehen kann. Somit sollten als Orientierung immer folgende Punkte in die Bewertung einfließen:
Tendenziell sparen Sie durch einen Tarif mit einer geringeren Versicherungssumme und einer hohen Selbstbeteiligung beim Versicherungsbeitrag. Dies kann Ihnen allerdings zum Verhängnis werden, wenn im Schadensfall die Versicherungssumme nicht ausreicht (Stichwort: Unterversicherung) und Sie zudem noch eine hohe Selbstbeteiligung zahlen müssen. Daher sollten Sie prüfen (lassen), ob die Versicherungssumme Ihres Tarifs auch wirklich hoch genug gewählt wurde. Wir helfen Ihnen hier gerne weiter.
Ein selbstständiger Systemadministrator soll auf allen Computern eines Großhändlers für Maschinenbauteile eine Software installieren. Der Freelancer vergisst einige Rechner. Dem Auftraggeber entstehen Umsatzausfälle, weil über die betroffenen PCs keine Bestellungen bearbeitet werden können. Für die Umsatzeinbußen fordert der Auftraggeber Schadensersatz von 150.000 Euro – die IT-Haftpflicht kommt dafür auf.
Ein SAP-Berater arbeitet in den Räumlichkeiten seines Kunden. Aus Unachtsamkeit bleibt er an einem Schreibtisch hängen, dabei fällt ein Laptop zu Boden und bricht. Den beschädigten Bildschirm kann man nicht mehr reparieren. Der Freiberufler muss für den entstandenen Sachschaden aufkommen. Seine Versicherung übernimmt die Kosten in Höhe von 1200 Euro für eine Neuanschaffung.
Ein IT-Freelancer soll für einen Mittelständer eine neues CRM-System (Customer Relationship Management) entwickeln. Bei der Implementierung der Software kommt es zu einem Systemfehler, der dazu führt, dass alle Kundendaten aus dem Vorjahr gelöscht werden. Ein Backup wurde nicht erstellt. Die verlorenen Daten müssen manuell nachgetragen werden und verursachen Mehrkosten in Höhe von 98.000 Euro. Der Softwareentwickler ist durch seine Haftpflicht geschützt.
Ein nebenberuflich selbstständig tätiger Webdeveloper entwickelt für ein junges Startup einen Online-Shop. Durch eine fehlerhafte Programmierung wird bei vielen Artikeln angezeigt, dass sie ausverkauft sind. Dies hat zur Folge, dass das Unternehmen weniger Ware verkauft. Die Schlechtleistung des Webdevelopers führt so zu einem erheblichen finanziellen Schaden beim Kunden woraufhin dieser Schadensersatz in Höhe von 53.000 Euro fordert – die IT-Versicherung springt ein.
Ein IT-Consulting Unternehmen veranstaltet ein Seminar zum agilen Workflow-Management. Dafür lädt es seinen Kunden in die eigenen Büroräume ein. Während der Pause stolpert einer der anwesenden Gäste über das Kabel eines Beamers und stürzt. Dabei bricht er sich das rechte Bein. Die Behandlungskosten von 3000 Euro, die durch den Personenschaden entstanden sind, werden über die IT-Haftpflichtversicherung des IT-Unternehmens gedeckt.
Ein IT-Unternehmen soll ein Shopping-Tool für einen großen Sportartikel-Zulieferer implementieren. Der Mitarbeiter loggt sich mit seinem Laptop ins Firmennetzwerk des Kunden und schleust dabei einen nicht registrierten Virus ein. Bis der Schaden festgestellt wird, ist das gesamte interne Netz vom Virus befallen. Bis zum Abschluss der Entseuchung steht der ganze Betrieb still. Das Unternehmen verklagt den Dienstleister auf Sachschaden und entgangenen Gewinn von 500.000 €.
Sollten Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Ja. Mit unserem unabhängigen IT-Haftpflicht-Vergleich können Sie einfach und bequem die Tarife renommierter (Spezial-)Versicherer wie der Hiscox, Markel, Allianz und AXA kostenlos online vergleichen. Nach Beantwortung einfacher Fragen erhalten Sie Angebote, die speziell auf Ihr individuelles Risiko abgestimmt sind. Die Ergebnisse können Sie nach Beiträgen, Deckungssummen und Selbstbehalten sowie den Finanzchef24-Tarifnoten sortieren. Zudem zeigen wir Ihnen auf einen Blick, welches Angebot die beste Preis-Leistung und welches die beste Leistung bietet.
Ein Vergleich lohnt sich, denn es gibt hier große Unterschiede.
So liegt zum Beispiel der Versicherungsbeitrag einer IT-Haftpflicht aktuell für einen Freiberufler zwischen 298,99 Euro und 2.816,36 Euro jährlich. Bis zu 85 Prozent können Sie so einsparen. Dies geht auch aus einer von uns 2016 unabhängig durchgeführten Studie hervor. Die Ergebnisse finden Sie in unserem Finanzchef24-Tarifmonitor: Haftpflicht für freie Berufe.
Das für Sie optimale IT-Haftpflichtversicherung-Angebot können Sie zudem ganz bequem und direkt online über unseren Vergleichsrechner abschließen. Sie profitieren gleich von mehreren Finanzchef24-Vorteilen.
Ja. Das Besondere an unserem IT-Haftpflicht-Vergleich ist: Wir bieten Ihnen nicht nur eine Preis-Leistungs-Übersicht, sondern schneiden Ihre IT-Versicherung dank intelligenter Rechnerlogik genau auf Ihre IT-Tätigkeit zu. Denn: So vielfältig wie IT-Berufsbilder sind, so vielfältig sind auch die Gefahren. Unser Vergleichsrechner erstellt hierzu eine Risikoanalyse für Ihr Unternehmen und wählt die darauf abgestimmten Versicherungsprodukte aus. So ist sichergestellt, dass Ihre persönlichen Risiken als ITler in Ihrem Schutz vollständig enthalten sind und Sie nicht trotz Versicherung auf einem entstandenen Schaden sitzen bleiben. Im Umkehrschluss bedeutet das: Leistungen, die Sie für Ihren Betrieb nicht brauchen, werden nicht in den Versicherungsvertag aufgenommen. So können Sie sicher sein, dass Sie ausschließlich für das zahlen, was Sie auch wirklich benötigen.
So funktioniert unser Online-Vergleichsrechner:
Außerdem können Sie:
Unsere Leistungen im Überblick:
Haben Sie Fragen?
Sollten Sie Fragen zu einem oder mehreren IT-Haftpflicht-Angeboten haben oder tiefergehende Beratung wünschen, können Sie unsere Versicherungsexperten telefonisch von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr unter 089 716 772 999 erreichen. Außerdem stehen wir Ihnen jederzeit per E-Mail zur Verfügung. Sie können auch vorab eine individuelle Bedarfsanalyse durch unsere Versicherungsexperten anfordern - absolut unverbindlich und kostenfrei.
Sie sind bereits versichert?
Auch dann beraten wir Sie gerne. Bei Bedarf prüfen wir Ihren bestehenden Versicherungsschutz und sagen Ihnen, ob sich ein Versicherungswechsel lohnt. Nicht selten bestehen unentdeckte Versicherungslücken oder es gibt vergleichbare Tarife für einen geringeren Versicherungsbeitrag. Wenn Sie Ihre IT-Haftpflicht wechseln möchten, unterstützen wir Sie und übernehmen auf Wunsch auch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versicherer.
Ihren individuellen IT-Versicherungsschutz können Sie nach Bedarf mit zusätzlichen Leistungsergänzungen anpassen. Mit folgenden optionalen Versicherungen können Sie Ihren Basisschutz der IT-Haftpflicht sinnvoll erweitern:
Ohne Server, Computer und Bildschirme geht im IT-Bereich gar nichts. Kommt es zu einem Schaden, muss umso schneller ein Ersatz her. Mit einer Inhaltsversicherung (auch Büroinhaltsversicherung genannt) ist Ihr gesamtes Inventar (inkl. Büromöbel) gegen Risiken wie Leitungswasser, Einbruch und Diebstahl, Feuer, Sturm und Hagel abgesichert. Im Deckungsumfang enthalten sind die Kosten für die Reparatur oder den Neuwert, wenn der Sachschaden nicht mehr repariert werden kann. Auf Wunsch kann die Inhaltsversicherung um eine Betriebsunterbrechungsversicherung erweitert werden.
Im Gegensatz zur Geschäftsinhaltsversicherung ist die Elektronikversicherung speziell für Ihre EDV- und IT-Ausrüstung und bietet die Absicherung aller Gefahren (All-Risk-Abdeckung). Für Ihre technischen Geräte bietet Ihnen die Elektronikversicherung somit einen umfangreicheren Schutz als die Inhaltsversicherung. Zu den versicherten Risiken gehören beispielsweise auch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit.
Geschäftsinhalts- vs. Elektronikversicherung
Bei der Inhaltsversicherung ist ihr gesamtes Geschäftsinventar abgesichert, grundsätzlich allerdings nur für bestimmte Gefahren. Bei Bedarf können aber auch unbekannte Risiken eingeschlossen werden, das heißt, alle Gefahren, die nicht explizit ausgeschlossen wurden. Die Elektronikversicherung ist hingegen speziell für Ihre technischen Geräte und elektronischen Anlagen und bietet eine Allgefahrendeckung.
Datenklau, Trojaner oder Hacker-Attacken: Cyber-Kriminalität nimmt weltweit rasant zu. Insbesondere für Sie als Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen im IT-Bereich ist sie eine sehr ernst zu nehmende Gefahr, da Sie in der Regel mit digitalen Geschäftsprozessen zu tun und Umgang mit Kundendaten haben. Eine Cyber-Versicherung deckt folgende Risiken ab:
Das bedeutet, dass die Versicherung zum einen für die Kosten aufkommt, die Ihnen als Unternehmer durch eine Cyber-Attacke entstehen, wie etwa die Wiederherstellung elektronischer Daten. Zum anderen werden auch die Kosten übernommen, wenn Dritte zum Beispiel aufgrund von Datenschutzverletzungen Schadensersatz verlangen.
Bei leistungsstarken IT-Haftpflicht-Konzepten können Sie außerdem den Baustein "Cyber- und Dateneigenschadenversicherung" hinzubuchen. Ob eigenständiger Vertrag oder Zusatzbaustein – Sie sollten in jedem Fall dafür sorgen, dass Cyber-Attacken in Ihrem Versicherungsschutz enthalten sind.
Gewerbliche Rechtsschutzversicherung
Geht es um die aktive Verteidigung Ihres Rechts als IT-Unternehmen, ist der Firmenrechtsschutz unverzichtbar. Bei Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt (Steuerrecht), Klagen Ihrer Mitarbeiter (Arbeitsrecht), Mietsachschäden (Immobilienrecht) oder bei Rechtsstreitigkeiten nach einem Verkehrsunfall, ist diese Versicherung an Ihrer Seite.
Alle Versicherungen im Überblick finden Sie unter Gewerbeversicherungen und Privatvorsorge für Selbstständige. Gern führen wir für Sie auch eine kostenlose und unverbindliche Bedarfsanalyse durch.
Ja, auf jeden Fall! Auch wenn Sie nur nebenberuflich selbstständig sind und kleine Aufträge übernehmen, besteht für Sie trotzdem das gleiche Risiko, bei Ihren Kunden einen Schaden zu verursachen. Als Freiberufler sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, für diesen zu haften. Eine IT-Haftpflichtversicherung schützt Sie bei möglichen Schadensfällen Dritter und den damit verbundenen finanziellen Folgen.
Wie hoch die Versicherungssumme angesetzt werden sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich ist die Höhe der Versicherungssumme immer abhängig von Ihrer individuellen Auftragslage. Für IT-Dienstleistungsunternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen und eine Vielzahl an großen Projekten im Jahr betreuen, empfehlen wir eine Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro für Vermögensschäden und 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Für Freelancer, die sich gerade nebenberuflich selbstständig gemacht haben und kleine Aufträge annehmen, reicht eine Grunddeckung von 250.000 Euro für Vermögensschäden und 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden aus. Sollte die Auftragslage steigen oder ein größeres Projekt betreut werden, kann die Deckungssumme jederzeit angepasst werden.
Ja, beginnend bei einem Basisschutz von 250.000 Euro, kann die Versicherungssumme für Vermögensschäden bis zu einer Summe von 5 Millionen Euro festgelegt werden.
Ja, verlangt Ihre individuelle Auftragslage eine Absicherung von Vermögensschäden in Höhe von 5 Millionen Euro, kann die Deckungssumme daran angepasst werden. Ein solches Haftungsrisiko prüfen Versicherer aber in der Regel vorab genauer.
Nein, eine maximale Versicherungssumme muss immer bei Vertragsabschluss festgelegt werden. Denn danach berechnet sich auch Ihr Versicherungsbeitrag zur Absicherung Ihrer individuellen Gefahren. Deckungssumme und Beitrag variieren ja nach Versicherungsanbieter und gewähltem Tarif.
Ja, die Versicherungssumme Ihrer bestehenden IT-Haftpflicht kann auch nachträglich noch angepasst werden. Zum Beispiel wenn sich Ihre Auftragslage ändert und Sie ein größeres Projekt annehmen. Nach der Anpassung müssen Sie mit keiner Wartezeit rechnen, es besteht für Sie ein lückenloser Versicherungsschutz.
Beim Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung können Sie sich zwischen einer Laufzeit von 1 Jahr und 3 Jahren entscheiden.
Üblich ist eine jährliche Zahlung des Versicherungsbeitrags. Einige Versicherer bieten auch eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlweise an. Bitte beachten Sie, dass die Höhe der zu zahlenden Prämie, sich auch nach der gewählten Zahlweise ausrichtet. Bei einer Einmalzahlung pro Jahr ist der Gesamtbetrag für Ihre IT-Haftpflicht mitunter niedriger als bei monatlicher Zahlung.
In der Regel besteht Versicherungsschutz innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss. Es gibt keine Wartezeit. In Ausnahmefällen kann der Vertrag auch rückdatiert werden. Dabei handelt es sich jedoch um eine Sonderregelung und muss beim Versicherer separat vereinbart werden.
Nein, die Mindestlaufzeit einer IT-Haftpflicht beträgt immer 12 Monate. Es ist damit nicht möglich, nur für die Laufzeit eines Projekts eine IT-Haftpflicht abzuschließen.
Damit Sie beim Versicherungswechsel Ihrer IT-Haftpflicht immer auf der sicheren Seite stehen, gibt es folgende Punkte zu beachten:
Reguläre Kündigung
Um einen Versicherungswechsel vorzunehmen, müssen Sie Ihren bestehenden Vertrag innerhalb der vorgegeben Fristen kündigen, sonst verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate. Die Laufzeit Ihres Vertrages können Sie entweder aus der Versicherungspolice entnehmen, oder bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erfragen. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss.
Kündigung nach einem Schaden
Nach einem Schadensfall steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Je nachdem welche Regelung Ihr Versicherungsanbieter festgelegt hat, kann dabei der Vertag entweder innerhalb eines Monats nach Schadenseintritt oder nach der Abwicklung des Schadensfalls fristlos gekündigt werden.
Kündigung nach Prämienerhöhung
Wenn die Beiträge Ihres Vertrags erhöht werden, ohne dass sich der Versicherungsumfang erweitert, kann der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung (frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird) gekündigt werden.
Tipp von Finanzchef24: Machen Sie sich den Versicherungswechsel einfach und kündigen Sie Ihre bestehende IT-Haftplicht bereits jetzt zum Vertragsablauf. Den neuen Vertrag lassen Sie mit dem Ende des ablaufenden Vertrages beginnen. Somit versäumen Sie keine Fristen und können sich auf einen lückenlosen Versicherungsschutz verlassen.
Ja, das ist überhaupt kein Problem. Oftmals bieten ITler mehrere Dienstleistungen an. Darum ist die IT-Haftpflicht nach dem Prinzip der offenen Deckung konzipiert. Das heißt, dass der Versicherungsschutz Ihrer IT-Haftpflicht die allgemeinen Haftungsrisiken abdeckt und die einzelnen IT-Tätigkeiten nicht spezifisch aufgeführt werden müssen. Das gilt auch für neue Aufgabenbereiche, die nach Abschluss der Versicherung dazu kommen. Bieten Sie als Webdesigner auch Online-Marketing an, so sind Ihre gesamten Risiken über ein einziges Versicherungspaket abgesichert.
Ja, Ihr bestehender IT-Haftpflicht-Vertrag kann auch während der aktuellen Laufzeit angepasst und nach Bedarf um weitere Bausteine bzw. Versicherungsleistungen wie die Cyber-Versicherung oder die Absicherung von Obhutsschäden und Projektverträgen ergänzt werden.
Ja, in jedem einzelnen Schadensfall beteiligen Sie sich als Versicherungsnehmer an den entstanden Kosten für den Schadensersatz mit dem festgelegten Selbstbehalt.
Über den IT-Haftpflicht-Baustein „Betriebshaftpflicht“ kann der Verlust von Schlüsseln und Code-Karten mitversichert werden. Achten Sie beim Vertragsabschluss unbedingt darauf, dass Ihr Tarif diese Leistung mit abdeckt.
Ja, die Verletzung von Urheberrechten (z.B. Bilderrecht, Domainrecht) ist immer im Versicherungsumfang einer IT-Haftpflicht enthalten. Diese Leistung wird über den IT-Haftpflicht-Baustein „Vermögensschadenhaftpflicht“ abgedeckt. Vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen, wie das wissentliche Kopieren von fremden Inhalten, sind allerdings immer vom Leistungsumfang ausgeschlossen.
Ja, neben allen Angestellten, sind auch Subunternehmen, die im offiziellen Auftrag Ihres IT-Unternehmens beim Kunden tätig sind, über Ihre IT-Haftpflicht automatisch mitversichert.
Ob Verzögerungsschäden über die IT-Versicherung mit abgedeckt werden, hängt vom gewählten Versicherungstarif ab. Dieses Risiko ist nicht automatisch im Versicherungsumfang enthalten, einige Versicherer bieten diesen Schutz bei Bedarf jedoch über spezielle Zusatzbausteine an.
Nein, denn bei Nichtzahlung des Kunden liegt kein Haftpflichtschaden vor. Erfüllt der Kunde seinen Teil der vertraglichen Abmachung nicht und kommt auch nach mehrfacher Mahnung nicht den vereinbarten Zahlung nach, muss die offene Forderung gerichtlich eingeklagt werden. Für einen solchen Fall schützt Sie eine gewerbliche Rechtschutzversicherung vor den entstandenen Mehrkosten.
Wir bieten einen kostenlosen und unabhängigen Vergleich von über 40 Versicherern und finden so garantiert das beste Angebot am Markt.
Wir kennen uns mit nahezu jedem kleinen und mittleren Unternehmen aus. Sowohl bei der optimalen Absicherung als auch im Schadensfall.
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