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Über Finanzchef24 – Ihr Partner für Gewerbeversicherungen

Seit unserer Gründung im Jahr 2012 in München ist Finanzchef24 die unabhängige Plattform für maßgeschneiderte Versicherungen für Existenzgründer, Unternehmer und Selbstständige. Mit über 50.000 zufriedenen Kunden und mehr als 40 renommierten Versicherungspartnern bieten wir umfassenden Schutz über 1.500 Tätigkeiten in rund 20 Branchen. Unser Ziel: Ihnen durch individuelle Beratung und innovative digitale Lösungen Sicherheit im unternehmerischen Alltag zu geben.

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eKomi-Bewertung vom 17.11.2024

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eKomi-Bewertung vom 19.11.2024

Vielen Dank für die schnelle Beratung. Hinweise für unsere Branche waren hilfreich für die Entscheidung

Was ist eine IT-Haftpflicht­versicherung?

Die IT-Haftpflicht ist eine speziell auf selbstständige ITler und ihre Risiken ausgerichtete Berufs­haftpflicht­versicherung. Ob IT-Unternehmen oder Freiberufler: die IT-Haftpflicht schützt Sie, wenn einem Dritten ein Schaden entsteht, für den Sie verantwortlich sind. Ihre Versicherung springt im Schadensfall für Sie ein und zahlt an den Anspruchssteller. Die IT-Haftpflicht ist eine Kombinations­versicherung, die neben echten Vermögensschäden auch Sachschäden, Personenschäden und Vermögensfolgeschäden abdeckt. Das heißt, sie kombiniert den Schutz einer Vermögensschadenhaftpflicht mit einer Betriebshaftpflicht. So sind Sie optimal und maßgeschneidert abgesichert.

1. Wer benötigt eine IT-Versicherung?

Sie stehen als Existenzgründer ganz am Anfang Ihrer Karriere als Software Engineer? Sie leiten als Fachinformatiker erfolgreich ein IT-Unternehmen? Egal, in welchem IT-Bereich Sie arbeiten und ob Sie Ihre selbstständige IT-Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausführen: es besteht jederzeit das Risiko, bei Ihren Kunden einen Schaden zu verursachen. Dies kann insbesondere ein Vermögens- und Sachschaden, aber auch ein Personenschaden sein. Als Verantwortlicher übernehmen Sie die Haftung und finanziellen Konsequenzen. Eine IT-Haftpflicht (auch IT-Berufshaftpflicht, IT-Betriebshaftpflicht oder IT-Versicherung genannt) schützt Sie vor beruflichen Haftungs­risiken und bildet daher für alle IT-Firmen und Freiberufler die Basis zur Sicherung Ihrer Selbstständigkeit.

Für diese IT-Berufe und IT-Tätigkeiten bietet eine IT-Haftpflicht Schutz

Versicherbare IT-Berufe:

  • Webdesigner
  • Webdeveloper
  • Informatiker
  • Programmierer
  • IT-Consultant (CRM/ERP/SAP)
  • EDV-Berater
  • SAP-Berater
  • Netzwerkentwickler

alle IT-Berufe >

Versicherbare IT-Tätigkeiten:

  • IT-Beratung
  • EDV-Schulung
  • Daten-Analyse
  • Datenbankentwicklung
  • Datenerfassung, Datenbearbeitung
  • Datenmanagement
  • Cloud Hosting, Cloud-Computing, SaaS
  • Softwareentwicklung

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Ist Ihre IT-Betriebsart oder IT-Tätigkeit nicht dabei?

Bei der Frage, ob Ihr individuelles Berufsbild abgesichert werden kann, stehen Ihnen unsere IT-Haftpflicht­versicherung-Experten gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter unserer Service­nummer 089 716 772 999. Sie können uns gerne auch eine E-Mail schreiben. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

2. Warum ist eine IT-Haftpflicht wichtig?

Das Risiko, bei Ihrem Kunden aus Versehen einen Schaden zu verursachen, wird häufig unterschätzt. Dabei sind Sie als IT-Spezialist besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt. Oft müssen Sie unter Einhaltung knapper Deadlines technisch einwandfreie Arbeitsergebnisse liefern, um die Anforderungen Ihrer Kunden zu erfüllen. Dabei lauern überall Risiken, die die Prozesse ins Stocken bringen können, zum Beispiel ein:

  • Programmierfehler
  • Systemfehler
  • Serverausfall
  • Datenverlust
  • Rechtsverstoß

Ist Ihr Kunde mit dem Ergebnis berechtigt unzufrieden, drohen folgenschwere finanzielle Konsequenzen. Denn wenn Sie bei Ihrem Kunden einen Gewinnausfall oder unerwartete Mehrkosten verursachen, können Sie für die Entschädigung zur Verantwortung gezogen werden und die Schadensersatz­ansprüche schnell Ihre Existenz bedrohen. Nicht selten kommt es zu Schadensfällen in sechsstelliger Höhe wie das folgende Beispiel zeigt:

Beispiel Backup-Fehler

Ein Dienstleister bietet professionellen Fotografen das Bearbeiten und Organisieren von Bilder in einer Cloud an. Die Bilder werden auf den eigenen Servern des Dienstleisters gespeichert und durch ein regelmäßiges Daten-Backup gesichert. Jede Nacht werden alle Backups auf Testsystemen eingespielt und sichergestellt, dass diese auch weiterhin funktionieren. Nach einem Festplattenausfall werden die Daten wie gewohnt wieder von einem Backup eingespielt. Es stellt sich jedoch heraus, dass die Meta-Daten der Fotos (unter anderem Autor, Erstellungs­datum, Alt-Text) jetzt falsch sind. Diese wurden in einer anderen Datenbank gespeichert, jedoch durch ein fehlerhaftes Script mit Backups der Testdatenbank überschrieben. Die Testsysteme haben immer einwandfrei funktioniert, jedoch wurde nie die Richtigkeit der Metadaten überprüft. Für die Endkunden entsteht ein erheblicher finanzieller Schaden in Höhe von rund 500.000 Euro, weil sie tausende Fotos nicht mehr richtig zuordnen können oder die Meta-Daten neu einpflegen müssen.

Ist eine IT-Haftpflicht­versicherung Pflicht für selbstständige oder freiberuflich tätige ITler?

Der Abschluss einer Haftpflicht ist für IT-Unternehmen oder IT-Freelancer zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings fordern viele Auftraggeber den Nachweis einer entsprechenden IT-Versicherung. Wichtig: Der Versicherungsschutz Ihrer IT-Police sollte Ihre individuellen Risiken abdecken. Nur so ist Ihr Tätigkeitsbereich richtig abgesichert und greift im Schadensfall.

3. Welche Risiken sichert eine IT-Haftpflicht ab?

Der Versicherungsumfang der IT-Haftpflicht ist individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Selbstständigkeit abgestimmt. Zum einen berücksichtigt dieses Konzept, ob Sie ein IT-Unternehmen mit Mitarbeitern führen oder ob Sie als IT-Freelancer arbeiten. Zum anderen beachtet jede IT-Haftpflichtversicherung individuell die spezifischen Risiken Ihres jeweiligen zu versichernden IT-Berufs. Sind Sie zum Beispiel als Webdesigner tätig, können Sie im Leistungs­paket Ihrer IT-Haftpflicht Versicherungsschutz für Urheberrechtsverletzungen mit einschließen. Sind Sie IT-Berater und unter anderem für Firmen im Bereich Medizin- und Labortechnik aktiv, benötigen Sie aufgrund eines erhöhten Risikos besonderen Schutz, der Leistungen für hier auftretende Schäden erbringt. Nur so sind Sie im Schadensfall richtig abgesichert.

Folgende Deckungskonzepte für IT-Tätigkeiten umfasst die IT-Haftpflicht:

Übersicht über die Bausteine der IT-Haftpflicht

IT-Vermögensschaden­­haftpflicht:

IT-Vermögensschaden­­haftpflicht:

Absicherung: echte Vermögens­schäden (finanzieller Nachteil) Dritter

Im Versicherungsschutz inklusive: passiver Rechtsschutz (Abwehr unberechtigter Ansprüche)

Schadensursache: Fahrlässigkeit

Haftungsgrundlage: gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung

IT-Betriebshaftpflicht:

IT-Betriebshaftpflicht:

Absicherung: Personen­schäden, Sach­schäden, Vermögensfolge­schäden Dritter

Im Versicherungsschutz inklusive: passiver Rechtsschutz (Abwehr unberechtigter Ansprüche)

Schadensursache: Fahrlässigkeit

Haftungsgrundlage: gesetzliche Verpflichtung

IT-Haftpflicht-Baustein I: Vermögens­schaden­haftpflicht

Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung sichert Sie als IT-Unternehmer oder IT-Freiberufler für den Fall ab, dass Sie einen echten Vermögens­schaden bei Ihren Kunden verursachen. Im IT-Bereich sind echte bzw. reine Vermögens­schäden der häufigste Grund für Schadensersatz­forderungen von Kundenseite. Darunter versteht man finanzielle Schäden oder entgangene finanzielle Vorteile, die nicht als Folgeschäden aus Personen- oder Sachschäden entstanden sind. Ein Beispiel: Beim Implementieren einer neuen Bestellsoftware beim Auftraggeber tritt ein Fehler auf, der sich nicht sofort beheben lässt. Dies führt zu einem Umsatzausfall mit einer Schadenshöhe von 150.000 Euro, für den Sie haftbar gemacht werden.

Versicherte Schadensfälle:

  • Beratungsfehler
  • Programmierfehler
  • Installationsfehler
  • Viren und Trojaner (beispielsweise per E-Mail oder USB an Dritte übermittelt)
  • Fehlerhafte Implementierung oder Integration einer Software oder Datenbank
  • Fehler in der Datenerfassung, Datenverarbeitung oder Datenspeicherung
  • Beschädigung und Löschung fremder Daten
  • Verstöße gegen das Datenschutzgesetz (DSGVO) und Datenverlust aufgrund von Systemausfällen oder Serverausfällen
  • Verletzungen im Bereich Lizenzrecht, Domainrecht, Marken- und Namensrecht sowie weiteren Urheberrechtsverletzungen
  • Nicht-Einhalten von Terminen und Deadlines
  • Nicht-Erfüllen von Kundenerwartungen
  • Schäden aus Tätigkeiten als Datenschutzbeauftragter

Je nach Versicherer optional versicherbare Schadensfälle:

  • Eigenschäden (beispielsweise Vertrauens­schäden, Reputations­schäden, Cyber- und Dateneigen­schäden oder Eigenschäden beim Rücktritt des Auftraggebers)
  • Vertragsstrafe bei Verletzung von Geheimhaltungs­pflichten und Datenschutz­vereinbarungen
  • Nachhaftung bei Aufgabe der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
  • Verzugsschäden
  • Vergebliche Aufwendung in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung
  • Unmittelbare und mittelbare Erfüllungs­folgeschäden
  • Entgangener Gewinn

Informationen über wichtige Einschlüsse für ITler in der Vermögens­schaden­haftpflicht

Wenn Sie als ITler eine Vermögens­schaden­haftpflicht abschließen, achten Sie darauf, dass berufs­spezifische Schadensarten im Versicherungs­schutz enthalten sind. Die folgende Infografik zeigt, welche Leistungs­einschlüsse für Sie als ITler besonders wichtig sind.

Infografik zum Download [JPG|142 KB]: Wichtige Leistungs­einschlüsse für ITler in der Vermögensschaden­haftpflicht

IT-Haftpflicht-Baustein II: Betriebshaftpflicht

Dieser Baustein der IT-Haftpflicht­versicherung umfasst die Abdeckung von Personen-, Sach und Vermögensfolgeschäden. Zudem ist auch bei der Betriebshaftpflicht­versicherung die Abwehr unberechtigter Ansprüche enthalten. Als Beispiele: Sie lösen aus Versehen beim Computer Ihres Kunden einen Kurzschluss in der Zentraleinheit und damit einen technischen Defekt aus. Für den entstandenen Schaden müssen Sie gerade stehen. Oder: Ihr Kunde verletzt sich aufgrund einer fehlerhaften Programmierung der Steuerungs­software seiner Maschine. Auch dann werden Sie für den Personen­schaden haftbar gemacht.

Versicherte Schadensfälle:

  • Beschädigung der Hardware des Kunden
  • Ein Kunde bricht sich das Bein, weil er über ein Kabel in den Räumlichkeiten des IT-Dienstleisters gestolpert ist

Wichtig:

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie richtig abgesichert sind und Ihr Vertrag alle für Sie wichtigen Haftpflicht­risiken wie Personen-, Sach- und echte Vermögens­schäden beinhaltet! Bei einer IT-Haftpflicht mit offener Deckung (All-Risk-Deckung) sind alle Tätigkeiten und Gefahren versichert, die nicht ausdrücklich in den Versicherungs­bedingungen ausgeschlossen sind. Das bietet den Vorteil, dass Sie bei Ihrer IT-Haftpflicht­versicherung keine Anpassungen vornehmen müssen, wenn bei Ihnen für ein neues Projekt neuen Tätigkeiten hinzukommen. Die offene Deckung wird beispielsweise von der Hiscox und Markel angeboten. Neben den oben genannten Basis-Leistungen sollte eine umfassende IT-Haftpflicht außerdem beinhalten:

  • subsidiäre Rückwärts­versicherung
  • Schutz bei Urheberrechts­verletzungen

Passiver Rechtsschutz: Im Versicherungsumfang der IT-Haftpflicht ist nicht nur die Deckung berechtigter Haftungsansprüche enthalten. Durch die passive Rechtschutzfunktion sind Sie zudem gegen unberechtigte Forderungen und den damit verbundenen finanziellen Risiken versichert. Bei Klagen müssen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten somit nicht selbst tragen.

4. Welche Risiken sichert eine IT-Haftpflicht nicht ab?

Folgende Schäden sind in den Bausteinen der IT-Haftpflichtversicherung nicht abgesichert:

  • Schäden bei Dritten durch Vorsatz beziehungsweise vorsätzliche Handlung
  • Schäden im Rahmen des unternehmerischen Risikos

Des Weiteren wird kein Versicherungsschutz gewährt für Ansprüche:

  • auf Erbringung der geschuldeten Leistung
  • auf Nacherfüllung oder Nachbesserung
  • wegen Garantiezusagen
  • wegen Selbstvornahme durch den Anspruchsteller oder sonstige Dritte im Rahmen der Gewährleistung
  • auf Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung, soweit jene auf eine
  • vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruht

5. Wo besteht Versicherungsschutz mit der IT-Haftpflicht?

Die IT-Haftpflicht bietet in der Regel eine weltweite Deckung von Schadenersatzforderungen. Das bedeutet: Es ist prinzipiell unerheblich, ob der IT-Dienstleister seine Leistungen nur für Kunden in Deutschland erbringt oder für einen größeren, international agierenden Konzern tätig ist.

Aber: In den USA und Kanada ist der Versicherungsschutz - abhängig vom Versicherer - möglicherweise eingeschränkt. Wenn Sie dort tätig sind, sollten Sie das unbedingt vor Abschluss der IT-Haftpflicht prüfen. Folgende Versicherungs­gesellschaften schließen Tätigkeiten in den USA und Kanada grundsätzlich ein: AXA, Markel, Hiscox und Chubb.

6. Welche Personen sind mitversichert bei der IT-Haftpflicht?

Alle Angestellten, die im offiziellen Auftrag des Versicherungsnehmers handeln. Dazu gehören:

  • Geschäftsführer und Manager
  • festangestellte und freie Mitarbeiter
  • Trainees, Volontäre, temporäre Praktikanten und Werkstudenten
  • Mitarbeiter aus Zeitarbeitsfirmen
  • beauftragte Subunternehmen

7. Was kostet eine Haftpflicht für ITler?

Wie hoch Ihr Beitrag für die IT-Haftpflichtversicherung ausfällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich richten sich die Kosten nach:

  • der Deckungssumme,
  • dem Leistungsumfang und vor allem nach
  • der individuellen Risikosituation.

Diese sind wiederum abhängig von:

  • Ihrem individuellen Tätigkeitsfeld,
  • Ihrer Auftragssituation und
  • Ihrem Jahresumsatz.

Je höher Ihr Umsatz ist, desto höher liegen auch die jährlichen Kosten für die IT-Haftpflicht. Die eingetragene Rechtsform Ihres IT-Unternehmens (Freier Beruf, UG, GbR, PartG, Ltd., GmbH) ist dabei nicht zwingend entscheidend.

8. Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden?

Auch die Wahl der Versicherungs- beziehungsweise Deckungssumme muss individuell betrachtet werden. Entscheidend ist der potentielle Schaden, der Ihren Auftraggebern entstehen kann. Somit sollten als Orientierung immer folgende Punkte in die Bewertung einfließen:

  • die mögliche Schadenshöhe und
  • die Unternehmensgröße der Auftraggeber

Besteht ein Zusammenhang zwischen Versicherungs­beitrag, Versicherungs­summe und Selbst­beteiligung?

Tendenziell sparen Sie durch einen Tarif mit einer geringeren Versicherungs­summe und einer hohen Selbst­beteiligung beim Versicherungs­beitrag. Dies kann Ihnen allerdings zum Verhängnis werden, wenn im Schadensfall die Versicherungs­summe nicht ausreicht (Stichwort: Unterversicherung) und Sie zudem noch eine hohe Selbstbeteiligung zahlen müssen. Daher sollten Sie prüfen (lassen), ob die Versicherungs­summe Ihres Tarifs auch wirklich hoch genug gewählt wurde. Wir helfen Ihnen hier gerne weiter.

9. Schadensbeispiele, die die IT-Haftpflicht­versicherung abdeckt

Unvollständige Installation

Unvollständige Installation

Ein selbstständiger Systemadministrator soll auf allen Computern eines Großhändlers für Maschinenbauteile eine Software installieren. Der Freelancer vergisst einige Rechner. Dem Auftraggeber entstehen Umsatzausfälle, weil über die betroffenen PCs keine Bestellungen bearbeitet werden können. Für die Umsatzeinbußen fordert der Auftraggeber Schadensersatz von 150.000 Euro – die IT-Haftpflicht kommt dafür auf.

Sachschaden beim Kunden

Sachschaden beim Kunden

Ein SAP-Berater arbeitet in den Räumlichkeiten seines Kunden. Aus Unachtsamkeit bleibt er an einem Schreibtisch hängen, dabei fällt ein Laptop zu Boden und bricht. Den beschädigten Bildschirm kann man nicht mehr reparieren. Der Freiberufler muss für den entstandenen Sach­schaden aufkommen. Seine Versicherung übernimmt die Kosten in Höhe von 1200 Euro für eine Neu­anschaffung.

Datenverlust

Datenverlust

Ein IT-Freelancer soll für einen Mittelständer eine neues CRM-System (Customer Relationship Management) entwickeln. Bei der Implementierung der Software kommt es zu einem Systemfehler, der dazu führt, dass alle Kundendaten aus dem Vorjahr gelöscht werden. Ein Backup wurde nicht erstellt. Die verlorenen Daten müssen manuell nachgetragen werden und verursachen Mehrkosten in Höhe von 98.000 Euro. Der Softwareentwickler ist durch seine Haftpflicht geschützt.

Programmierfehler

Programmierfehler

Ein nebenberuflich selbstständig tätiger Webdeveloper entwickelt für ein junges Startup einen Online-Shop. Durch eine fehlerhafte Programmierung wird bei vielen Artikeln angezeigt, dass sie ausverkauft sind. Dies hat zur Folge, dass das Unternehmen weniger Ware verkauft. Die Schlechtleistung des Webdevelopers führt so zu einem erheblichen finanziellen Schaden beim Kunden woraufhin dieser Schadensersatz in Höhe von 53.000 Euro fordert – die IT-Versicherung springt ein.

Beinbruch durch Bürounfall

Beinbruch durch Bürounfall

Ein IT-Consulting Unternehmen veranstaltet ein Seminar zum agilen Workflow-Management. Dafür lädt es seinen Kunden in die eigenen Büroräume ein. Während der Pause stolpert einer der anwesenden Gäste über das Kabel eines Beamers und stürzt. Dabei bricht er sich das rechte Bein. Die Behandlungs­kosten von 3000 Euro, die durch den Personenschaden entstanden sind, werden über die IT-Haftpflicht­versicherung des IT-Unternehmens gedeckt.

Shopping-Tool

Shopping-Tool

Ein IT-Unternehmen soll ein Shopping-Tool für einen großen Sportartikel-Zulieferer implementieren. Der Mitarbeiter loggt sich mit seinem Laptop ins Firmennetzwerk des Kunden und schleust dabei einen nicht registrierten Virus ein. Bis der Schaden festgestellt wird, ist das gesamte interne Netz vom Virus befallen. Bis zum Abschluss der Ent­seuchung steht der ganze Betrieb still. Das Unternehmen verklagt den Dienstleister auf Sachschaden und entgangenen Gewinn von 500.000 €.

10. Sonderkündigungs­recht Ihrer IT-Haftpflicht bei Aufgabe Ihrer selbständigen Tätigkeit

Sollten Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

11. Gibt es einen unabhängigen Versicherungs­vergleich zur IT-Haftpflicht?

Ja. Mit unserem unabhängigen IT-Haftpflicht-Vergleich können Sie einfach und bequem die Tarife renommierter (Spezial-)Versicherer wie der Hiscox, Markel, Allianz und AXA kostenlos online vergleichen. Nach Beantwortung einfacher Fragen erhalten Sie Angebote, die speziell auf Ihr individuelles Risiko abgestimmt sind. Die Ergebnisse können Sie nach Beiträgen, Deckungssummen und Selbstbehalten sowie den Finanzchef24-Tarifnoten sortieren. Zudem zeigen wir Ihnen auf einen Blick, welches Angebot die beste Preis-Leistung und welches die beste Leistung bietet.

Ein Vergleich lohnt sich, denn es gibt hier große Unterschiede.

So liegt zum Beispiel der Versicherungs­beitrag einer IT-Haftpflicht aktuell für einen Freiberufler zwischen 298,99 Euro und 2.816,36 Euro jährlich. Bis zu 85 Prozent können Sie so einsparen. Dies geht auch aus einer von uns 2016 unabhängig durchgeführten Studie hervor. Die Ergebnisse finden Sie in unserem Finanzchef24-Tarifmonitor: Haftpflicht für freie Berufe.

Das für Sie optimale IT-Haftpflichtversicherung-Angebot können Sie zudem ganz bequem und direkt online über unseren Vergleichsrechner abschließen. Sie profitieren gleich von mehreren Finanzchef24-Vorteilen.

12. Die IT-Haftpflicht online abschließen und richtig versichert sein: geht das?

Ja. Das Besondere an unserem IT-Haftpflicht-Vergleich ist: Wir bieten Ihnen nicht nur eine Preis-Leistungs-Übersicht, sondern schneiden Ihre IT-Versicherung dank intelligenter Rechnerlogik genau auf Ihre IT-Tätigkeit zu. Denn: So vielfältig wie IT-Berufsbilder sind, so vielfältig sind auch die Gefahren. Unser Vergleichsrechner erstellt hierzu eine Risikoanalyse für Ihr Unternehmen und wählt die darauf abgestimmten Versicherungs­produkte aus. So ist sichergestellt, dass Ihre persönlichen Risiken als ITler in Ihrem Schutz vollständig enthalten sind und Sie nicht trotz Versicherung auf einem entstandenen Schaden sitzen bleiben. Im Umkehrschluss bedeutet das: Leistungen, die Sie für Ihren Betrieb nicht brauchen, werden nicht in den Versicherungs­vertag aufgenommen. So können Sie sicher sein, dass Sie ausschließlich für das zahlen, was Sie auch wirklich benötigen.

So funktioniert unser Online-Vergleichsrechner:

  1. Sie beantworten spezifische Fragen zu Ihrem IT-Berufsfeld.
  2. Auf Basis Ihrer Antworten ermittelt der Rechner Ihr Risiko und sucht passende IT-Haftpflicht-Angebote verschiedener Versicherungs­gesellschaften.
  3. Gründer- und Aktionsrabatte werden automatisch berücksichtigt.
  4. Die Ergebnisse werden anschließend übersichtlich und nach Kosten gestaffelt aufgelistet, inklusive Anzeige von aktuellen Gutschein-Aktionen.

Außerdem können Sie:

  • die Versicherungs­angebote auf Wunsch auch nach Leistung oder Finanzchef24-Tarifnote filtern
  • bei jedem Angebot die konkreten Preis-Leistungs-Details prüfen
  • sich entweder ein unverbindliches Angebot zuschicken lassen oder auf Finanzchef24 direkt online abschließen
  • bei Fragen oder Unsicherheiten eine kostenlose Beratung durch unsere Versicherungs­experten anfordern

13. Davon profitieren Sie bei der IT-Haftpflicht mit Finanzchef24

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Bis zu 50 % Gründerrabatt
  • Transparenter und unabhängiger Online-Vergleich führender Versicherer
  • Schneller und maßgeschneiderter Versicherungs­schutz für Ihre IT-Tätigkeit dank online-basierter Risikoanalyse
  • Sicherer und bequemer Vertragsabschluss online
  • Sie zahlen nur für das, was Sie wirklich benötigen
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Langjährige branchenspezifische Erfahrung bei der Absicherung von Selbstständigen in der IT-Branche
  • Schnelle Abwicklung und Versicherungsschutz innerhalb von 24 Stunden
  • Professionelle Betreuung im Schadensfall

Haben Sie Fragen?

Sollten Sie Fragen zu einem oder mehreren IT-Haftpflicht-Angeboten haben oder tiefergehende Beratung wünschen, können Sie unsere Versicherungs­experten telefonisch von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr unter 089 716 772 999 erreichen. Außerdem stehen wir Ihnen jederzeit per E-Mail zur Verfügung. Sie können auch vorab eine individuelle Bedarfsanalyse durch unsere Versicherungs­experten anfordern - absolut unverbindlich und kostenfrei.

Sie sind bereits versichert?

Auch dann beraten wir Sie gerne. Bei Bedarf prüfen wir Ihren bestehenden Versicherungs­schutz und sagen Ihnen, ob sich ein Versicherungs­wechsel lohnt. Nicht selten bestehen unentdeckte Versicherungs­lücken oder es gibt vergleichbare Tarife für einen geringeren Versicherungs­beitrag. Wenn Sie Ihre IT-Haftpflicht wechseln möchten, unterstützen wir Sie und übernehmen auf Wunsch auch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versicherer.

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14. Zusatzschutz für die IT: Welche weiteren Versicherungs­module zur Absicherung gibt es?

Ihren individuellen IT-Versicherungsschutz können Sie nach Bedarf mit zusätzlichen Leistungsergänzungen anpassen. Mit folgenden optionalen Versicherungen können Sie Ihren Basisschutz der IT-Haftpflicht sinnvoll erweitern:

Geschäftsinhaltsversicherung

Ohne Server, Computer und Bildschirme geht im IT-Bereich gar nichts. Kommt es zu einem Schaden, muss umso schneller ein Ersatz her. Mit einer Inhaltsversicherung (auch Büroinhaltsversicherung genannt) ist Ihr gesamtes Inventar (inkl. Büromöbel) gegen Risiken wie Leitungswasser, Einbruch und Diebstahl, Feuer, Sturm und Hagel abgesichert. Im Deckungs­umfang enthalten sind die Kosten für die Reparatur oder den Neuwert, wenn der Sachschaden nicht mehr repariert werden kann. Auf Wunsch kann die Inhalts­versicherung um eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung erweitert werden.

Elektronikversicherung

Im Gegensatz zur Geschäfts­inhalts­versicherung ist die Elektronik­versicherung speziell für Ihre EDV- und IT-Ausrüstung und bietet die Absicherung aller Gefahren (All-Risk-Abdeckung). Für Ihre technischen Geräte bietet Ihnen die Elektronik­versicherung somit einen umfangreicheren Schutz als die Inhalts­versicherung. Zu den versicherten Risiken gehören beispielsweise auch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit.

Geschäftsinhalts- vs. Elektronikversicherung

Bei der Inhalts­versicherung ist ihr gesamtes Geschäftsinventar abgesichert, grundsätzlich allerdings nur für bestimmte Gefahren. Bei Bedarf können aber auch unbekannte Risiken eingeschlossen werden, das heißt, alle Gefahren, die nicht explizit ausgeschlossen wurden. Die Elektronikversicherung ist hingegen speziell für Ihre technischen Geräte und elektronischen Anlagen und bietet eine Allgefahrendeckung.

Cyberversicherung

Datenklau, Trojaner oder Hacker-Attacken: Cyber-Kriminalität nimmt weltweit rasant zu. Insbesondere für Sie als Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen im IT-Bereich ist sie eine sehr ernst zu nehmende Gefahr, da Sie in der Regel mit digitalen Geschäfts­prozessen zu tun und Umgang mit Kundendaten haben. Eine Cyber-Versicherung deckt folgende Risiken ab:

  • direkte Risiken (Eigenschäden), die Sie als IT-Unternehmen oder Freiberufler betreffen
  • indirekte Risiken (Fremdschäden), die Ihre Kunden betreffen

Das bedeutet, dass die Versicherung zum einen für die Kosten aufkommt, die Ihnen als Unternehmer durch eine Cyber-Attacke entstehen, wie etwa die Wiederherstellung elektronischer Daten. Zum anderen werden auch die Kosten übernommen, wenn Dritte zum Beispiel aufgrund von Datenschutz­verletzungen Schadensersatz verlangen.

Bei leistungsstarken IT-Haftpflicht-Konzepten können Sie außerdem den Baustein "Cyber- und Daten­eigenschaden­versicherung" hinzubuchen. Ob eigenständiger Vertrag oder Zusatzbaustein – Sie sollten in jedem Fall dafür sorgen, dass Cyber-Attacken in Ihrem Versicherungsschutz enthalten sind.

Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Geht es um die aktive Verteidigung Ihres Rechts als IT-Unternehmen, ist der Firmen­rechtsschutz unverzichtbar. Bei Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt (Steuerrecht), Klagen Ihrer Mitarbeiter (Arbeitsrecht), Miet­sachschäden (Immobilienrecht) oder bei Rechtsstreitigkeiten nach einem Verkehrsunfall, ist diese Versicherung an Ihrer Seite.

Alle Versicherungen im Überblick finden Sie unter Gewerbeversicherungen und Privatvorsorge für Selbstständige. Gern führen wir für Sie auch eine kostenlose und unverbindliche Bedarfsanalyse durch.

15. Weitere häufige Fragen zur IT-Haftpflicht

Weitere wichtige Gewerbeversicherungen

  • Laptop und Schloss symbolisch für Cyber-Schutz
    Cyber-Versicherung

    Absicherung und Hilfestellung im Falle eines Cyber-Zwischenfalls

  • icon-elektronikversicherung-haken
    Elektronikversicherung

    Absicherung Ihrer EDV-Ausstattung und elektronischen Anlagen

  • rechtsschutz
    Rechtsschutzversicherung

    Versicherung bei rechtlichen Streitfällen und juristischen Fragen

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