Lexikon
Die Versicherungslaufzeit(auch: Versicherungsdauer, Versicherungsperiode, Vertragsdauer) ist der Zeitraum, für den der Versicherungsschutz zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer vertraglich vereinbart ist. Er ist im Versicherungsschein vermerkt. Oftmals beläuft sich die Versicherungsdauer auf ein Jahr, mitunter existieren jedoch Vereinbarungen, die eine längere Laufzeit vorsehen. So ist bei manchen Versicherungen beispielsweise eine Laufzeit von drei Jahren möglich.
Wenn der Versicherte nicht innerhalb der Kündigungsfrist vor dem Ablauf einer Versicherungsperiode kündigt, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um eine bestimmte Versicherungsdauer. Üblicherweise beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, je nach Vereinbarung können aber auch andere Kündigungsfristen gelten.
Unter Umständen hat der Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht, zum Beispiel nach einem Schadensfall. Auch eine Prämienerhöhung des Versicherers kann zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.