Lexikon
Die Police (auch: Versicherungsschein, Versicherungsurkunde) dokumentiert den Vertrag mit dem Versicherer und ist das relevanteste Dokument unter den Versicherungsunterlagen. Denn die Police beurkundet den Abschluss einer Versicherung und dient als Beleg für den vereinbarten Versicherungsschutz. Gemäß §3 (1) Versicherungsvertragsgesetz hat ein Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer ihm eine Police in Textform ausstellt und übermittelt.
Auf diesem Versicherungsschein befinden sich unter anderem das Anfangs- und Enddatum der Versicherung, die Unternehmensbeschreibung sowie eine kurze Beschreibung des Versicherungsschutzes inklusive der versicherten Risiken. Alle relevanten Versicherungsbedingungen sind dem Kunden ebenfalls zusammen mit dem Versicherungsschein auszuhändigen.
Hat der Versicherungsnehmer seine Police verloren oder versehentlich vernichtet, kann er vom Versicherer in der Regel problemlos einen neuen Versicherungsschein anfordern – lediglich für Policen über Lebensversicherungen ist dieses Prozedere aufwendiger.
Endet die Laufzeit einer Police – zum Beispiel bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer – kann der Versicherungsschein zwar entsorgt werden. Denn es bestehen keine Vorgaben oder Aufbewahrungsfristen für Versicherungsunterlagen. Jedoch ist eine Archivierung der Police sinnvoll und sogar notwendig, wenn die Beiträge einer freiwilligen Versicherung steuerlich geltend gemacht werden: Policen, beispielhaft von einer privaten Unfallversicherung, die einer Steuererklärung beigelegt werden, müssen länger als sechs Kalenderjahre aufbewahrt werden.