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Für Gründer, Selbstständige und Unternehmer ist die Berufshaftpflichtversicherung eine wichtige Versicherung. Sie sichert Schäden ab, die durch Ihr Verschulden entstehen.
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Personen-, Sach- und rein finanzielle Schäden. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie ausschließen, dass durch Ihr Verschulden Schäden entstehen. Die Berufshaftpflicht schützt daher bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Empfohlen wird die Berufshaftpflichtversicherung für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer. Für einige Berufsgruppen wie Ärzte oder Rechtsanwälte ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Als selbstständiger Fitnesstrainer arbeiten Sie tagtäglich eng mit Menschen zusammen. Egal ob Sie einen Aerobic- oder Pilates-Kurs geben oder ob Sie als Personal Trainer tätig sind – das Wohl und die Sicherheit Ihrer Kunden liegen Ihnen am Herzen. Was aber passiert, wenn sich beispielsweise ein Teilnehmer des Fitnesskurses aufgrund falscher Anweisungen verletzt? Die Folge sind Arztbesuche, eventuell Verdienstausfälle oder im schlimmsten Fall sogar ein bleibender Schaden. Für Sie als Trainer ist eine Versicherung, die im Schadensfall haftet, deshalb von großer Wichtigkeit. Denn: Die Kosten für Behandlung und Schmerzensgeld müssen ansonsten Sie tragen und ohne Versicherungsschutz von Ihrem Privatvermögen bezahlen.
Nachweis über Trainerhaftpflicht: Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung ist für Trainer nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber: Viele Fitnessstudiobetreiber verlangen inzwischen den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, wenn sie freie Trainer anstellen.
Ein Fehler bei der Geräteeinweisung oder ein kurzes Wegsehen bei den Anfängern im Schlingentraining – schon ist ein Unfall passiert und ein Teilnehmer/Mitglied hat Schaden genommen. Haben Sie als Trainer eine Berufshaftpflicht abgeschlossen, können Sie tief durchatmen. Diese Versicherung deckt sowohl Personen- als auch Sachschäden Dritter ab. Fallen Schmerzensgeld, Arztrechnungen oder auch Aufwendungen für beschädigtes Eigentum eines Kunden an, trägt sie all diese Kosten, wenn Sie den Schaden verursacht haben. Wichtig ist, dass alle Tätigkeiten versichert sind, die Sie als Fitnesstrainer oder Personal Coach ausführen. So können Sie zum Beispiel das Abhalten von Kursen, Outdoor-Aktivitäten wie Wandertouren oder die Einweisung an Trainingsgeräten individuell versichern. Auch verlorene Schlüssel oder Schlüsselkarten der Trainingsstätten können Sie optional in Ihren Versicherungsschutz einschließen.
Wichtig: Als Trainer kommt es sehr häufig vor, dass Sie für Schäden haftbar gemacht werden, die Sie in Wirklichkeit gar nicht Verschulden. Zum Beispiel: Ein Kursteilnehmer verletzt sich, ohne dass Sie die Möglichkeit gehabt hätten, die Verletzung zu verhindern. In solchen Fällen prüft die Berufshaftpflicht für Trainer den Haftungsanspruch und hilft Ihnen, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.
Ein freier Fitnesstrainer hält eine Anfängerstunde im Schlingentraining ab. Während des Kurses wird der Trainer kurzzeitig abgelenkt. Währenddessen stürzt eine Teilnehmerin und bleibt mit dem Arm in einer der Schlingen hängen. Sie kugelt sich die Schulter aus. Der Trainer muss haften und für Schmerzensgeld und Verdienstausfall der selbstständigen Friseurin aufkommen. Die Trainer-Versicherung springt ein.
Eine Gymnastiktrainerin führt eine Übung vor einer Gruppe Jugendlicher durch. Eine Teilnehmerin führt die Übung falsch aus und verletzt sich dabei. Die Eltern geben der Trainerin die Schuld, mit dem Vorwurf, die Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Die Haftpflichtversicherung unterstützt sie dabei, die Schuldfrage zu klären. Berechtigte Ansprüche werden von der Versicherung der Trainerin getragen, unberechtigte abgewehrt.
Hauptsächlich bestimmt Ihr individuelles Berufsrisiko, wieviel Ihre Trainer-Versicherung kostet. Bei einem Fitnesscoach ist die Gefahr beispielsweise größer, dass seine Kunden Schaden nehmen, als bei einem Leiter von Wandertouren. Daneben spielen außerdem noch die Höhe der gewählten Deckungssumme oder auch die Selbstbeteiligung eine Rolle.
Kostenbeispiel: Berufshaftpflicht für einen Aerobictrainer ab 6,95 Euro monatlich inklusive Versicherungssteuer und Existenzgründerrabatt; Umsatz: 30.000 Euro jährlich, Versicherer: Barmenia; Versicherungssumme: jeweils 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden; Selbstbeteiligung: 0 Euro
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre Selbstständigkeit als Fitnesstrainer aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Mit dem Versicherungsvergleich von Finanzchef24 können Sie unverbindlich und kostenfrei Top-Tarife verschiedener renommierter Versicherer miteinander vergleichen. Sollten hierzu oder zu weiteren sinnvollen Gewerbeversicherungen für Trainer Fragen aufkommen, unterstützen unsere Versicherungsexperten Sie gerne.
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Wollen Sie als Trainer eine Versicherung abschließen, ist die Bezeichnung zweitrangig. Im Versicherungsbereich wird diese häufig unterschiedlich verwendet. So kann von einer von einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Trainer die Rede sein. Wichtig für Sie ist jedoch nur, dass die Versicherung alle Risiken abdeckt, die Ihre Tätigkeit birgt.
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