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Berufshaft­pflicht für Fitness­trainer

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Die Berufshaftpflicht­versicherung auf einen Blick

Für Gründer, Selbstständige und Unternehmer ist die Berufs­haftpflicht­versicherung eine wichtige Versicherung. Sie sichert Schäden ab, die durch Ihr Verschulden entstehen.
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Was wird geschützt?

Was wird geschützt?

Personen-, Sach- und rein finanzielle Schäden. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie ausschließen, dass durch Ihr Verschulden Schäden entstehen. Die Berufshaftpflicht schützt daher bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Wer benötigt die Versicherung?

Wer benötigt die Versicherung?

Empfohlen wird die Berufshaftpflicht­versicherung für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer. Für einige Berufsgruppen wie Ärzte oder Rechtsanwälte ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 17.11.2024

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Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

bei 2.755 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 19.11.2024

Vielen Dank für die schnelle Beratung. Hinweise für unsere Branche waren hilfreich für die Entscheidung

1. Die Berufshaftpflicht­versicherung: Für Fitnesstrainer unverzichtbarer Schutz

Als selbstständiger Fitness­trainer arbeiten Sie tagtäglich eng mit Menschen zusammen. Egal ob Sie einen Aerobic- oder Pilates-Kurs geben oder ob Sie als Personal Trainer tätig sind – das Wohl und die Sicherheit Ihrer Kunden liegen Ihnen am Herzen. Was aber passiert, wenn sich beispielsweise ein Teilnehmer des Fitness­kurses aufgrund falscher Anweisungen verletzt? Die Folge sind Arztbesuche, eventuell Verdienst­ausfälle oder im schlimmsten Fall sogar ein bleibender Schaden. Für Sie als Trainer ist eine Versicherung, die im Schadensfall haftet, deshalb von großer Wichtigkeit. Denn: Die Kosten für Behandlung und Schmerzens­geld müssen ansonsten Sie tragen und ohne Versicherungs­schutz von Ihrem Privat­vermögen bezahlen.

Nachweis über Trainer­haftpflicht: Eine gewerbliche Haftpflicht­versicherung ist für Trainer nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber: Viele Fitnessstudio­betreiber verlangen inzwischen den Nachweis einer Haftpflicht­versicherung, wenn sie freie Trainer anstellen.

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2. Diese Schäden deckt eine Haftpflicht für Trainer ab

Ein Fehler bei der Gerätee­inweisung oder ein kurzes Wegsehen bei den Anfängern im Schlingen­training – schon ist ein Unfall passiert und ein Teilnehmer/Mitglied hat Schaden genommen. Haben Sie als Trainer eine Berufshaftpflicht abgeschlossen, können Sie tief durchatmen. Diese Versicherung deckt sowohl Personen- als auch Sachschäden Dritter ab. Fallen Schmerzensgeld, Arztrechnungen oder auch Aufwendungen für beschädigtes Eigentum eines Kunden an, trägt sie all diese Kosten, wenn Sie den Schaden verursacht haben. Wichtig ist, dass alle Tätigkeiten versichert sind, die Sie als Fitness­trainer oder Personal Coach ausführen. So können Sie zum Beispiel das Abhalten von Kursen, Outdoor-Aktivitäten wie Wandertouren oder die Einweisung an Trainings­geräten individuell versichern. Auch verlorene Schlüssel oder Schlüssel­karten der Trainings­stätten können Sie optional in Ihren Versicherungs­schutz einschließen.

Wichtig: Als Trainer kommt es sehr häufig vor, dass Sie für Schäden haftbar gemacht werden, die Sie in Wirklichkeit gar nicht Verschulden. Zum Beispiel: Ein Kurs­teilnehmer verletzt sich, ohne dass Sie die Möglichkeit gehabt hätten, die Verletzung zu verhindern. In solchen Fällen prüft die Berufshaftpflicht für Trainer den Haftungs­anspruch und hilft Ihnen, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.

Leistungen der Berufs­haftpflicht für Trainer:

  • haftet bei Schadens­ersatz­ansprüchen Dritter
  • wehrt unberechtigte Ansprüche ab
  • Versichert Sie und Ihre Mitarbeiter

Folgende Schadens­arten sind versichert:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensfolge­schäden

Schadensbeispiele zur Berufshaft­plicht für Trainer

Unfall beim Schlingen­training

Unfall beim Schlingen­training

Ein freier Fitness­trainer hält eine Anfänger­stunde im Schlingen­training ab. Während des Kurses wird der Trainer kurzzeitig abgelenkt. Währenddessen stürzt eine Teilnehmerin und bleibt mit dem Arm in einer der Schlingen hängen. Sie kugelt sich die Schulter aus. Der Trainer muss haften und für Schmerzensgeld und Verdienst­ausfall der selbstständigen Friseurin aufkommen. Die Trainer-Versicherung springt ein.

Verletzung im Gymnastik­kurs

Verletzung im Gymnastik­kurs

Eine Gymnastik­trainerin führt eine Übung vor einer Gruppe Jugendlicher durch. Eine Teil­nehmerin führt die Übung falsch aus und verletzt sich dabei. Die Eltern geben der Trainerin die Schuld, mit dem Vorwurf, die Aufsichts­pflicht verletzt zu haben. Die Haft­pflicht­versicherung unterstützt sie dabei, die Schuld­frage zu klären. Berechtigte Ansprüche werden von der Versicherung der Trainerin getragen, unberechtigte abgewehrt.

3. Berufshaftpflicht für Trainer: Was die Versicherung kostet

Hauptsächlich bestimmt Ihr individuelles Berufs­risiko, wieviel Ihre Trainer-Versicherung kostet. Bei einem Fitness­coach ist die Gefahr beispielsweise größer, dass seine Kunden Schaden nehmen, als bei einem Leiter von Wander­touren. Daneben spielen außerdem noch die Höhe der gewählten Deckungs­summe oder auch die Selbst­beteiligung eine Rolle.

Kostenbeispiel: Berufshaftpflicht für einen Aerobic­trainer ab 6,95 Euro monatlich inklusive Versicherungs­steuer und Existenzgründer­rabatt; Umsatz: 30.000 Euro jährlich, Versicherer: Barmenia; Versicherungs­summe: jeweils 3.000.000 Euro für Personen- und Sach­schäden; Selbst­beteiligung: 0 Euro

4. Was passiert mit Ihrer Berufshaftpflicht, sollten Sie nicht mehr selbstständig als Fitnesstrainer arbeiten?

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre Selbst­ständigkeit als Fitness­trainer aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonder­kündigung­srecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

5. Trainer-Versicherungen im Vergleich

Mit dem Versicherungs­vergleich von Finanzchef24 können Sie unverbindlich und kostenfrei Top-Tarife verschiedener renommierter Versicherer miteinander vergleichen. Sollten hierzu oder zu weiteren sinnvollen Gewerbe­versicherungen für Trainer Fragen aufkommen, unterstützen unsere Versicherungs­experten Sie gerne.

Kontaktieren Sie uns ganz einfach per E-Mail oder Telefon unter 089 716 772 999 und lassen Sie sich kostenfrei beraten.

Betriebs- oder Berufshaftpflicht für Trainer?

Wollen Sie als Trainer eine Versicherung abschließen, ist die Bezeichnung zweitrangig. Im Versicherungs­bereich wird diese häufig unterschiedlich verwendet. So kann von einer von einer Betriebs- oder Berufshaftpflicht­versicherung für Trainer die Rede sein. Wichtig für Sie ist jedoch nur, dass die Versicherung alle Risiken abdeckt, die Ihre Tätigkeit birgt.

6. Weitere wichtige Versicherungen für Trainer

  • Berufsunfähigkeits­versicherung: Schützt Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit.
  • Rechtsschutz für Selbstständige: Hilft Ihnen bei juristischen Auseinander­setzungen.

Sie sind sich immer noch unsicher, welchen Versicherungs­schutz Sie tatsächlich benötigen? Dann fordern Sie kostenfrei eine individuelle Bedarfs­analyse durch unsere Versicherungs­experten an!

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