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Seit unserer Gründung im Jahr 2012 in München ist Finanzchef24 die unabhängige Plattform für maßgeschneiderte Versicherungen für Existenzgründer, Unternehmer und Selbstständige. Mit über 50.000 zufriedenen Kunden und mehr als 40 renommierten Versicherungspartnern bieten wir umfassenden Schutz über 1.500 Tätigkeiten in rund 20 Branchen. Unser Ziel: Ihnen durch individuelle Beratung und innovative digitale Lösungen Sicherheit im unternehmerischen Alltag zu geben.

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Darum ist eine Geschäftsinhalts­versicherung sinnvoll

Eine Geschäftsinhalts­versicherung bietet Schutz für das Betriebsvermögen Ihres Unternehmens. Sie deckt Schäden oder Verluste von Betriebseinrichtung, Waren und Lagerbeständen ab, die durch Gefahren wie Feuer, Wasser, Sturm / Hagel oder Einbruchdiebstahl entstehen können. Indem Sie Ihren Betriebsinhalt versichern, reduzieren Sie das finanzielle Risiko bei Schadensfällen, was wiederum den Geschäftsbetrieb Ihres Unternehmens sicherstellt.

Inhaltsversicherung - groß

Was wird versichert:

Die Inhaltsversicherung schützt folgendes Vermögen bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel sowie Einbruchdiebstahl:

  • Betriebseinrichtung wie Mobiliar und Werkzeuge,

  • Waren und Produkte,

  • Vorräte und Lagerbestände.

Besonders wichtig für:

Eine Inhaltsversicherung ist essentiell für Unternehmen aller Größen und Branchen, besonders zum Schutz von:

  • Geschäftseinrichtungen,

  • Lagerräumen

  • und Büros.

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1. Was ist versichert?

Die Inhaltsversicherung (auch Geschäftsinhalts-, Betriebsinhalts-, Sachinhalts-, Inventarversicherung, Gewerbeinhaltsversicherung oder gewerbliche Hausratversicherung) ist eine gewerbliche Sachversicherung für die finanzielle Absicherung Ihres beweglichen Betriebsvermögens. Wie wichtig die Inventarversicherung für Sie beziehungsweise Ihr Gewerbe ist, hängt insbesondere von der Art Ihres Betriebs ab. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen benötigen eine Geschäftsinhaltsversicherung, um im Schadensfall nicht vor dem finanziellen Ruin zu stehen.

Mit einer Inhaltsversicherung schützen Sie folgendes Betriebsvermögen:

  • Kaufmännische Einrichtungen wie Büromöbel.

  • Technische Ausrüstungen, inklusive Werkzeuge und Maschinen.

  • Waren und Lagerbestände.

  • Für Bargeld und Wertgegenstände gelten spezielle Bedingungen. So müssen diese in einem verschlossenen Gegenstand aufbewahrt werden, zum Beispiel einem Safe oder einer verschließbaren Schreibtischschublade. Beachten Sie hierbei die Vorgaben und Höchstentschädigungen Ihres Tarifs.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf:

  • Objekte, für die Sie Eigentümer der Sache sind.

  • Objekte, die unter Eigentumsvorbehalt erworben wurden.

  • Gegenstände, die Sie mit Kaufoption geleast haben.

  • Sachen, welche Sie sicherungsübereignet** haben.

  • Fremdes Eigentum, das sich zur Verarbeitung, Reparatur oder Aufbewahrung in Ihren Geschäftsräumen befindet (z. B. Kundenlaptops im Reparaturservice).

  • Gebrauchsgegenstände Ihrer Betriebsangehörigen, sofern Sie sich am Versicherungsort befinden (z. B. Bekleidung).

** Sicherungsübereignet bedeutet, dass die Sache als Sicherheit dient, zum Beispiel für ein Darlehen. Der Versicherungsnehmer ist dann noch im Besitz der Sache, das Eigentum wird aber für Sicherungszwecke übertragen hat (beispielsweise an die Bank).

Mit Finanzchef24 zur passenden Inhaltsversicherung

Über 50.000 Unternehmer und Selbstständige haben bereits mit Finanzchef24 die ideale Gewerbeversicherung für ihre Bedürfnisse gefunden. Ob online oder durch die Unterstützung unserer Versicherungsexperten: Entdecken Sie in nur wenigen Schritten die perfekte Inhaltsversicherung für Ihr Unternehmen - kostenfrei, unabhängig und transparent.

2. Was leistet die Inhaltsversicherung?

Wird Ihre Betriebseinrichtung, Ihr Warenbestand oder Ihr Vorrat durch eine der versicherten Gefahren beschädigt, zerstört oder kommt abhanden, ersetzt Ihnen die Inhaltsversicherung die dafür anfallenden Kosten. Diese umfassen die Aufwendungen für

  • Reparatur
  • Wiederherstellung oder
  • Wiederbeschaffung der versicherten Sache.

Die Inhaltsversicherung ersetzt jedoch nicht nur die Sachschäden, sondern je nach gewähltem Tarif auch eine Vielzahl weiterer Aufwendungen, die im Schadensfall entstehen können. Das sind beispielsweise:

  • Löschkosten

  • Aufräum- und Abbruchkosten

  • Wiederherstellungskosten für Akten, Daten und Programme

  • Sachverständigenkosten

  • Mehrkosten für Neuanschaffungen

  • Kosten für Sicherungsmaßnahmen und Schlösseraustausch

Unser Expertentipp für Sie:

"Besonders wichtig ist das Einhalten der speziellen Vorgaben, zum Beispiel bei der Sicherung Ihrer Abschlusstüren. Geben Sie unbedingt die weiteren Betriebe im selben Gebäude und im näheren Umkreis an. Ermitteln Sie die Versicherungssumme aus den Neuwerten Ihrer Einrichtung, den Produktionsanlagen und den Vorräten sowie den eingebrachten Gebäudebestandteilen. Planen Sie hier zudem einen Puffer für künftige Kostensteigerungen ein."

Bernhard Holbl, Senior Firmenkundenberater, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)

Wo besteht Versicherungsschutz bei der Inhaltsversicherung?

Grundsätzlich besteht bei der Geschäftsinhaltsversicherung Versicherungsschutz für die Betriebs-, Geschäfts- und Lagerräume, die im Versicherungsschein angegeben sind.

Je nach Versicherungsvertrag sind in der Regel auch folgende Leistungen enthalten:

Am Gebäude befestigte Sachen:

Außen angebrachte Gegenstände wie Leuchtreklamen können mitversichert werden.

Außerhalb der Betriebsstätte:

Ihr Inventar ist je nach Police auch außerhalb, z.B. auf Dienstreisen in Deutschland oder der EU, geschützt.

Neue Betriebsgrundstücke:

Neu hinzugefügte Standorte in Deutschland können automatisch und temporär bis zu einem festgelegten Wert versichert werden.

Raub auf Transportwegen:

Die Inhaltsversicherung schützt Sie in der Regel auch, wenn Sie auf dem versicherten Grundstück oder auf Transportwegen ausgeraubt werden.

Welchen Wert ersetzen die Versicherer im Schadensfall?

Neuwert

In der Regel versichert die Geschäftsversicherung Ihre bewegliche Betriebseinrichtung zum Neuwert. Dieser entspricht dem Preis, der zur Wiederbeschaffung der Gegenstände bezahlt werden muss.

Zeitwert

Liegt der Wert Ihres Inventars aufgrund von Alter oder Abnutzung unter 40 % des Neuwertes, ersetzen die Versicherer den Zeitwert. Er entspricht dem Preis, zu dem die Sachen noch hätten verkauft werden können.

Gemeiner Wert

Können die versicherten Sachen nicht mehr zu Ihrem eigentlichen Zweck im Unternehmen eingesetzt werden, wird der gemeine Wert erstattet. Dies ist der erzielbare Verkaufspreis, den Sie für das versicherte Inventar erhalten.

3. Welche Risiken deckt die gewerbliche Inventarversicherung ab?

Bei Inhaltsversicherungen besteht grundsätzlich ein umfangreicher Versicherungsschutz für die gängigsten Risiken und Schadensursachen. Konkrete Ein- und Ausschlüsse können Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Anbieter entnehmen. Darüber hinaus können Sie über ergänzende Bausteine noch weitere Gefahren in den Schutz Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung einschließen:

Häufigste Schäden

Die Inventarversicherungen auf Finanzchef24 bieten einen umfangreichen Schutz gegen folgende Gefahren an:

  • Brand

  • Blitzschlag

  • Explosion

  • Einbruchdiebstahl und Raub

  • Vandalismus

  • Leitungswasser

  • Sturm und Hagel

Diese sind erweiterbar durch:

  • Hochwasser und Überschwemmung

  • Erdsenkung

  • Erdbeben

  • (Schnee-)Lawine

Spezielle Schäden

Optional können Sie bei der Geschäftsinhaltsversicherung auch eine Absicherung spezieller Gefahren vornehmen wie:

  • Böswillige Beschädigung

  • Streik, innere Unruhe

  • Aussperrung

  • Fahrzeuganprall

  • Rauch / Ruß

  • Überschalldruck

  • Elementarschäden

  • Schäden durch leichte Fahrlässigkeit (diese sind im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit versicherbar)

  • Absicherung unbenannter Gefahren (auch Allgefahrendeckung, z. B. von unseren Partnern Basler oder Axa)

Nicht versicherte Risiken

Bei der Geschäftsinhaltsversicherung sind bestimmte Gefahren standardmäßig vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dazu gehören:

  • Krieg

  • Kernenergie

  • Sturmflut

  • Tsunami

Außerdem eingeschränkt bzw. gar nicht abgedeckt sind Schäden, die folgendermaßen entstanden sind:

  • grob fahrlässig verursachte Schäden (je nach Versicherer, siehe Hinweis)

  • vorsätzlich verursachte Schäden

Hinweis:

Einige Versicherer bieten bei ihren Inventarversicherungen die Zusatzleistung an, keinen Einwand wegen grober Fahrlässigkeit zu erheben – und das ohne Aufpreis. Die Entschädigungszahlung vom Versicherer für einen eingetretenen Schaden wird in diesem Fall nicht gekürzt. Die Höhe der maximalen Schadenszahlung wird bei Vertragsabschluss aber in der Regel auf einen bestimmten Betrag begrenzt. So bietet beispielsweise die Rhion an, Schäden durch grob fahrlässiges Handeln bis 25.000 Euro zu übernehmen.

4. Schadenbeispiele zur Inhaltsversicherung

Sturmschaden

Sturmschaden

Ein orkanartiger Sturm deckt das Dach einer Schreinerei ab. Das eindringende Wasser lässt das gelagerte Holz und die bereits fertiggestellten Möbelstücke aufquellen, die daraufhin unbrauchbar werden. Auch einige Maschinen werden beschädigt. Die Inhaltsversicherung der Schreinerei kommt für die Schäden auf.

Kurzschluss im Büro

Kurzschluss im Büro

Im Büro eines Wirtschaftsprüfers verursacht ein Kurzschluss einen Brand an einem Drucker. Die Feuerwehr ist in kürzester Zeit an Ort und Stelle, kann jedoch nicht verhindern, dass das Feuer auf das Großraumbüro übergreift und dieses komplett ausbrennt. Die Betriebs­inhaltsversicherung ersetzt den Schaden.

5. Zusatzbausteine der Inhaltsversicherung

Elektronikversicherung

Daten und Computerprogramme sind in der Regel nicht automatisch versichert, es sei denn, sie sind für die Grundfunktion der Betriebseinrichtung essentiell. Weitreichenderen Schutz für Daten und Computerprogramme erhalten Sie über die Elektronikversicherung. In unserem Online-Vergleich zur Inhaltsversicherung können Sie die Elektronikversicherung bequem als Zusatz mit einschließen.

Betriebsunterbrechungs­versicherung

Die Inhaltsversicherung kann um den Baustein „Betriebsunterbrechung“ (Ertragsausfall) erweitert werden. Wenn Ihr Betrieb vorübergehend geschlossen werden muss, zum Beispiel nach einem Brand, verzeichnen Sie für diesen Zeitraum keine Einnahmen. Fixkosten wie Miete, Gehälter und Steuern laufen aber weiter. Vor dieser Doppelbelastung schützt Sie die Betriebsunterbrechungs­versicherung.

Hinweis: Bei der kleinen Betriebsunterbrechungs­versicherung werden Ertragsausfälle und Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung erstattet. Diese Variante eignet sich besonders für kleine Unternehmen und Existenzgründer.

Glasversicherung

Falls Ihr Geschäft über viele Schaufenster verfügt oder sich in Ihren Geschäftsräumen viel Glasmobiliar befindet, empfiehlt sich der Abschluss einer eigenen Glasversicherung, die Sie ebenfalls bei uns über den Geschäftsversicherungs-Vergleich online abschließen können.

6. Wie hoch sind die Kosten für eine Inhaltsversicherung?

Wie viel Sie für Ihre Inhaltsversicherung zahlen müssen, hängt zum einen vom Wert des zu versichernden Inventars ab. Zum anderen spielt es eine Rolle, wie wahrscheinlich es ist, dass es in Ihrem Betrieb zu einem Inventarschaden kommt. Dieses Risiko wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. So richten sich die Kosten der Geschäftsinhaltsversicherung unter anderem nach folgenden Kriterien:

  • Betriebsart
  • Standort (z. B. zur Ermittlung des Risikos von Einbrüchen oder Elementarschäden)
  • Art des Gebäudes
  • Erfüllung gängiger Sicherheitsstandards
  • Vorschäden
  • Höhe der Versicherungssumme

Zudem können der Versicherungsumfang, eine vereinbarte Selbstbeteiligung oder die Vertragslaufzeit den Versicherungsbeitrag der Inhaltsversicherung beeinflussen.

Kostenbeispiel: Ein Onlinehandel für Dekoartikel sucht eine Absicherung für seinen Lagerraum mit einer Versicherungssumme von 50.000 €. Die Inhaltsversicherung kostet mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 € und mit Neugründerrabatt 95,51 € jährlich.

Tipp

Befindet sich Ihr Unternehmen in der Nähe von Betrieben mit hohem Gefahrenpotential, steigt auch Ihr Risiko für einen Schaden. Geben Sie bei Vertragsabschluss Ihrer Inhaltsversicherung also in jedem Falle den Standort an.

Wichtig: Sollte sich die Situation nach Vertragsabschluss ändern, etwa ein (weiterer) Risiko-Betrieb nachträglich hinzukommen, müssen Sie dies Ihrem Versicherer unverzüglich mitteilen.

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Mit dem Inhaltsversicherungs-Vergleich von Finanzchef24 finden Sie den optimalen Schutz für Ihr Unternehmen – so wie bereits über 50.000 Selbstständige und Unternehmer vor Ihnen. Basierend auf Ihrer Tätigkeit und Betriebsgröße präsentiert unser Rechner individuell zugeschnittene Angebote führender Versicherer. Vergleichen Sie in wenigen Schritten Leistungen, Preise und Konditionen und wählen Sie den gewünschten Versicherungsschutz. So finden Sie einfach und schnell die passende Geschäfts­inhaltsversicherung.

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

Die Versicherungssumme (auch Deckungssumme) ist der Betrag, der im Schadensfall vom Versicherer maximal ausgezahlt wird. Die Wahl der richtigen Versicherungssumme bei der Inhaltsversicherung ist entscheidend, um im Schadensfall den Neuwert Ihrer gesamten Betriebseinrichtung und Warenvorräte vollständig ersetzt zu bekommen. Berücksichtigen Sie dabei auch die Kosten für eventuelle bauliche Veränderungen. Um das Risiko einer Unterversicherung zu minimieren, empfiehlt Finanzchef24, die Versicherungssumme vorsorglich um 10 Prozent höher anzusetzen. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben, falls der tatsächliche Wert Ihres Inventars die gewählte Versicherungssumme übersteigt.

Beispiel: Sie haben eine gewerbliche Inhaltsversicherung mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro, der tatsächliche Wert Ihres Geschäftsinventars beträgt jedoch 40.000 Euro. Nun erleiden Sie einen Schaden in Höhe von 5.000 Euro. Da Sie unterversichert sind, erhalten Sie von der Versicherung nur 2.500 Euro.

Formel zur Berechnung der Entschädigung bei einer Unterversicherung:

Formel fuer Entschaedigung bei zu geringer Versicherungssumme

Tipp

Um eine bestmögliche Absicherung Ihres Unternehmens zu gewährleisten, empfehlen wir bei Finanzchef24 die Ergänzung Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung durch zwei wichtige Zusatzbausteine:

1. Verzicht auf Einrede der Unterversicherung: Dieser Zusatz sorgt dafür, dass bei Schäden bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme auf die Anrechnung einer möglichen Unterversicherung verzichtet wird, was eine Kürzung der Entschädigungszahlung vermeidet.

2. Vorsorgeversicherung: Eine Vorsorgeversicherung erhöht die Versicherungssumme um einen bestimmten Prozentsatz und bietet so zusätzlichen Schutz vor der Gefahr einer Unterversicherung.

7. Weitere häufige Fragen zur Geschäfts­inhalts­versicherung

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